Gebäudeaußenhautsicherung einer Forschungseinrichtung unter atomrechtlichen Auflagen
Die Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) ist eine der leistungsfähigsten und modernsten Neutronenquellen weltweit.
Als kerntechnische Anlage erfüllt der FRM II höchste Sicherheitsstandards, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, StMUV) unter Einbeziehung des Sachverständigen nach § 20 AtG regelmäßig wiederkehrend geprüft werden.
Im Zuge der bevorstehenden Inbetriebnahme der Neutronenleiterhalle Ost ist Sicherheitstechnik zur Überwachung der Gebäudehülle gemäß den gültigen Vorschriften zu errichten. Im Rahmen einer vorgeschaltete Projektskizze wurden die erforderlichen Maßnahmen definiert.
Die Maßnahmen enthalten die Lieferung und Implementierung:- einer Videoüberwachung zur Alarmverifikation einschließlich Managementsystem (17 Kameras)- ein PSIM-Managementsystems als Komfortbedienkonsole- eine Multifunktionale-Melde-Anlage bestehend aus Einbruchmeldeanlage (ca. 60 Sensoren) und Zutrittskontrollsystem (1 Tür)- einer Außenhautsicherung mit Laserscannern (10 Scanner)- einer Tür-, Tor- und Fensterüberwachung
Aufgrund der atomrechtlichen Anforderungen müssen gewisse Komponenten über eine entsprechende Zulassung bzw. eine nachweisliche Bewährung in einer vergleichbaren atomrechtlichen Anwendung vorweisen können.
Gesamtpreis der angebotenen Leistung
Qualitätsbewertung basierend auf einer Bewertungsmatrix.Maximal 725 Leistungspunkte.
Die Auftragsvergabe findet in einem zweistufigen Verfahren statt. In einer ersten Stufe geben Bieter Teilnahmeanträge unter Nachweis ihrer beruflichen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sowie unter Versicherung des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen ab. Bieter müssen weiterhin nachweisen, dass es sich bei ihnen um ein geheimschutzbetreutes Unternehmen handelt. Interessenten, die alle Kriterien erfüllen, werden zur zweiten Verfahrensstufe zugelassen.
Das Lastenheft, Anlagen zum Lastenheft, das Leistungsverzeichnis und die Bewertungsmatrix werden allen zur zweiten Verfahrensstufe zugelassenen Bietern nach Abschluss der Teilnahmeantragsphase zur Verfügung gestellt. Diese sind als Verschlusssache NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) eingestuft und können aus Sicherheitsgründen nicht in der ersten Verfahrensphase veröffentlicht werden.Bieter werden in der zweiten Verfahrensphase basierend auf diesen Unterlagen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Auswertung der Angebote werden maximal 3 bis 5 der aussichtsreichsten Bieter zur Verhandlung eingeladen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode basierend auf den erzielten Leistungspunkten für Leistung und Qualität, sowie dem Preis.Der Auftraggeber behält sich vor nach Auswertung der Angebote auch ohne Verhandlung den Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Nachweise über eine Berufshaftpflichtversicherung
Darlegung relevanter Referenzen über vergleichbare Leistungen, Qualifikationen und Servicestandorte gemäß der Anlage "FRMII-NHO-Außenhautsicherung-Formblattsammlung 1.0.xlsx". Fehlende Nachweise und Angaben von geforderten Mindestbedingungen führen zum Ausschluss vom weiteren Wettbewerb.
Beim Bieter muss es sich um ein Geheimschutzbetreutes Unternehmen handeln.