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Verfahrensangaben

TUM NDB: Freianlagen

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.04.2026
20.04.2026 10:00 Uhr
20.04.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Technische Universität München
09-1512011-61
Arcisstraße 21
80333
München
Deutschland
DE212
ndb.tum@moto-pm.de
+49 15170817-871

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
80534
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45112700-2
45112710-5
45112711-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Technische Universität München (TUM) errichtet am Forschungscampus Garching den Neubau "Naturwissenschaftliche Didaktik und Bauchemie" (NDB) - ein viergeschossiges Forschungsgebäude mit Büro- und Labornutzung an der Lichtenbergstraße 2c, 85748 Garching bei München (Flur-Nr. 1898 & 1899). Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Vergabeeinheit VE 44 - Freianlagen (Landschaftsbauarbeiten) zur Herstellung der Außenanlagen rund um den Neubau.

Das Baufeld befindet sich inmitten des TUM-Campus zwischen alter Mensa und Interimshörsaal und weist eine Länge von ca. 100 m bei einer Breite von ca. 45 m auf. Das Gelände ist überwiegend eben. Die Baumaßnahme umfasst die Herstellung sämtlicher Verkehrs-, Aufenthalts- und Vegetationsflächen im definierten Bearbeitungsumgriff, einschließlich der Anbindung an bestehende Außenanlagen der Nachbargebäude sowie an die Feuerwehrumfahrung.

Die Arbeiten erfolgen bei laufendem Betrieb des Portaldruckers des Neubaus und des Nachbargebäudes.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Vergeben werden Landschaftsbauarbeiten gemäß VOB/B und VOB/C für die Freianlagen des Neubaus NDB der TUM in Garching. Die Leistungen gliedern sich in folgende wesentliche Leistungen:

- ca. 1.500 m 2 Abbruch Bestandsbeläge :
- ca. 1.500 m 3 Bodenarbeiten
- ca. 350 lfm RW - Anschlussleitungen mit Leitungsgraben
- ca. 15 lfm Versorgungskanal
- ca. 1.700 m 2 Betonpflaster
- ca. 200 m 2 Rasengitter Kunststoff
- ca. 50 lfm Taktile Leitlinie
- ca. 730 lfm Einfassung Granitstein
- ca. 150 lfm Einfassung Betonstein
- ca. 170 lfm Einfassung Stahlkante
- ca. 13 lfm Sitzblöcke mit Holzauflage
- ca. 13 Stk Fahrradanlehnbügel
- ca. 300 m 2 Pflanzfläche
- ca. 2.500 m 2 Rasenansaat
- ca. 11 Stck Baumpflanzung
- Fertigstellungspflege
- 2 Jahre Entwicklungspflege

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Lichtenbergstraße 2c
85748
Garching bei München
Demokratische Republik Kongo
DE21H

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Angebotsendsumme

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
2) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die verlangten Eignungskriterien und -nachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind. Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit dem Angebot vorzulegen.
3) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
4) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Plattform zu kontaktieren.
web: https://support.cosinex.de/unternehmen/
E-Mail: support@cosinex.de
Systemvoraussetzungen E-Vergabe: Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP
5) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. Solche werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Die Bieter sind daher verpflichtet, sich stetig im Projektraum auf DTVP zu informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen verfügbar sind, und diese herunterzuladen.
6) Fragen/Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Die Bieter haben die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern.
Enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, noch vor der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform, Bereich "Kommunikation", darauf hinzuweisen.
Alle Fragen, die mit dem vorliegenden Verfahren im Zusammenhang stehen, sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform zu senden. Der AG behält sich vor, Fragen auch nach diesem Datum zu beantworten.
Antworten auf Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle Bieter sind daher verpflichtet, sich stetig im Projektraum auf DTVP zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK0M0GQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

siehe § 16a EU VOB/A

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1-3 VOB/A
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 4 VOB/A
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bieter zur Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorlegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeit-nehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Liefer-kettensorgfaltspflichtengesetzes

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Betriebshaftpflichtversicherung:

Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft bezüglich einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft

- mit Deckungssummen von mindestens
- 2.500.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall und
- 2.500.000,00 EUR für sonstige Schäden je Schadensfall,
- wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungs-summen pro Kalenderjahr beträgt,

bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.

Sollte der Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft nicht über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, welche die vorgenannten Anforderungen erfüllt, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass er/sie im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, welche alle vorgenannten Anforderungen erfüllt.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, jeweils in EUR netto.

Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz des Bieters, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, von mindestens 1.500.000,00 EUR netto. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.

Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Jahresumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Jahresumsatz anzugeben. Die Summe ist maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Zwei (2) Referenzprojekte (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über in den letzten fünf (5) Kalenderjahren fertiggestellte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Vergleichbar sind Leistungen, die jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen (d.h. die zwei (2) Referenzprojekte müssen jeweils die nachfolgenden Anforderungen erfüllen):

- Es handelt sich um ein Referenzprojekt über dem Bieter beauftragte und von ihm ausgeführte und fertig gestellte Garten- und Landschaftsbauarbeiten. Hierunter fallen insbesondere das Herstellen, Unterhalten und Pflegen von Freianlagen sowie die dazugehörigen Erdarbeiten, Pflanzarbeiten, Ansaaten, Befestigungen von Flächen und Wegen, Einbauten und technischen Anlagen im Freiraum.
- Der dem Bieter beauftragte Auftragswert des Referenzprojekts beträgt mindestens 400.000,- EUR brutto.
- Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Referenznehmer hat die referenzgegenständlichen Garten- und Landschaftsbauarbeiten im Zeitraum 01.04.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist fertiggestellt. Beauftragte und ausgeführte Teilleistungen der Fertigstellungspflege oder Entwicklungspflege werden nicht berücksichtigt. Das Referenzprojekt kann vor dem 01.04.2021 begonnen worden sein.

Die Möglichkeit des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft, sich auf mehr als zwei (2) Referenzprojekte für Teilleistungen zu berufen, ist ausgeschlossen.

Zum Nachweis der Referenzprojekte hat der Bieter/die Bietergemeinschaft je eine Referenzbescheinigung pro Referenzprojekt einzureichen. Die Referenzbescheinigungen haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Ansprechpartner des Auftraggebers der Referenzleistung; Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung:

https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.stmb.bayern.de%2Fassets%2Fstmi%2Fbuw%2Fbauthemen%2Fvergabeundvertragswesen%2Fvhb%2Fz5_vergabe_bauauftraege_formblatt_444_referenz.docx&wdOrigin=BROWSELINK

Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.

Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.

Finanzierung

Siehe BVB

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe BVB

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung