Zwei (2) Referenzprojekte (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über in den letzten fünf (5) Kalenderjahren fertiggestellte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Vergleichbar sind Leistungen, die jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen (d.h. die zwei (2) Referenzprojekte müssen jeweils die nachfolgenden Anforderungen erfüllen):
- Es handelt sich um ein Referenzprojekt über dem Bieter beauftragte und von ihm ausgeführte und fertig gestellte Garten- und Landschaftsbauarbeiten. Hierunter fallen insbesondere das Herstellen, Unterhalten und Pflegen von Freianlagen sowie die dazugehörigen Erdarbeiten, Pflanzarbeiten, Ansaaten, Befestigungen von Flächen und Wegen, Einbauten und technischen Anlagen im Freiraum.
- Der dem Bieter beauftragte Auftragswert des Referenzprojekts beträgt mindestens 400.000,- EUR brutto.
- Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Referenznehmer hat die referenzgegenständlichen Garten- und Landschaftsbauarbeiten im Zeitraum 01.04.2021 bis zum Ablauf der Angebotsfrist fertiggestellt. Beauftragte und ausgeführte Teilleistungen der Fertigstellungspflege oder Entwicklungspflege werden nicht berücksichtigt. Das Referenzprojekt kann vor dem 01.04.2021 begonnen worden sein.
Die Möglichkeit des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft, sich auf mehr als zwei (2) Referenzprojekte für Teilleistungen zu berufen, ist ausgeschlossen.
Zum Nachweis der Referenzprojekte hat der Bieter/die Bietergemeinschaft je eine Referenzbescheinigung pro Referenzprojekt einzureichen. Die Referenzbescheinigungen haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Ansprechpartner des Auftraggebers der Referenzleistung; Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung:
https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fwww.stmb.bayern.de%2Fassets%2Fstmi%2Fbuw%2Fbauthemen%2Fvergabeundvertragswesen%2Fvhb%2Fz5_vergabe_bauauftraege_formblatt_444_referenz.docx&wdOrigin=BROWSELINK
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.