TUM ZIP_lose Möblierung
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.08.2025
18.08.2025 10:00 Uhr
18.08.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Technische Universität München
09-1512011-61
Lange Point 51
85354
Freising
Deutschland
DE21B
Baumanagement Weihenstephan (ZA 4)
muenzberg@mytum.de
+49 8161715946

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

39130000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der vom AN zu erbringenden Leistungen sind die Herstellung, Lieferung zum Bauvorhaben, der Transport ins Gebäude bis zum Aufstellort sowie die gebrauchsfertige Aufstellung und Montage der im LV beschriebenen losen Möblierung für den Neubau des Forschungszentrums für Infektionsprävention (ZIP) der Technischen Universität München (nachfolgend: "AG") in Weihenstephan.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der zu beschaffenden Leistungen ist die lose Möblierung i.R.d. Neubaus des Forschungszentrums für Infektionsprävention (ZIP) des AG in Weihenstephan mit folgendem Umfang:

- Schreibtische und Tische
- Regale/Schränke, Tresen und Sideboards
- Büro- und Stapelstühle
- Rollcontainer
- Papierkörbe, Mülltrennsysteme und Mülleimer
- Laborbestuhlung
- Außenmöblierung
- Stahlregale
- Schließfächer

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Wochen
11
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
85354
Freising
Deutschland
DE21B

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis brutto

Angebotspreis brutto

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bemusterung einzelner Möbelstücke, unterteilt in folgende Unterkriterien:

Bemusterung einzelner Möbelstücke, unterteilt in folgende Unterkriterien:
2.1. Funktionalität 15%
2.2. Konstruktion und Qualität 15%

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
2) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die verlangten Eignungskriterien und -nachweise sowie die verlangten Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind. Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit dem Angebot vorzulegen.
3) Zur Wertungsmatrix, Gegenständen und Ablauf der Bemusterung siehe Unterlage "Wertungsmatrix".
4) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
5) Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Teilnehmer auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ registrieren. Wegen der Einzelheiten zur Registrierung siehe unter:
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Registrierung
Durch die (kostenfreie) Registrierung im betr. Projektraum der Vergabeplattform nehmen die Wirtschaftsteilnehmer automatisch an der elektronischen Kommunikation teil. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird.
Der Auftraggeber informiert die Wirtschaftsteilnehmer, die sich registriert haben, über die Vergabeplattform über
- beantwortete Bieterfragen,
- etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie
- sonstige Mitteilungen.
Jeder Wirtschaftsteilnehmer erhält mit der Registrierung Zugriff auf ein individuelles Postfach, das von der Vergabestelle für die Kommunikation verwendet wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die individuellen Postfächer auf der Vergabeplattform für die rechtswirksame Übermittlung verfahrenserheblicher Erklärungen genutzt werden. Der Wirtschaftsteilnehmer bringt durch seine Registrierung zum Aus-druck, Rechtsgeschäfte mittels elektronischer Erklärungen in Form von Nachrichten über die Plattform abschließen zu wollen. Das individuelle Postfach gehört dementsprechend zum Machtbereich des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers. Für den Zugang verfahrenserheblicher Erklärungen kommt es daher nicht auf den Zugang von etwaigen Notifizierungs-E-Mails über versandte Informationen an, sondern es genügt bereits allein der Eingang der Nachricht im individuellen Postfach des jeweiligen Teilnehmers auf der Vergabeplattform. Die zusätzliche Information über die Einstellung einer neuen Nachricht auf der Vergabeplattform per E-Mail erfolgt also lediglich zu Informationszwecken und ist für den Zugang nicht erforderlich. Solange Wirtschaftsteilnehmer sich nicht auf der Vergabeplattform in dem Projektraum dieses Vergabeverfahrens registrieren, obliegt es ihnen, sich dort laufend selbst über etwaige Änderungen, wie beispielsweise über neue beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie Mitteilungen des Auftraggebers zu informieren (Holschuld).
Für die Abgabe der Angebote ist eine Registrierung jedenfalls zwingend erforderlich (siehe oben). Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber unverzüglich anzufordern.
Ergeben sich für den Bieter/die Bietergemeinschaft Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unklarheiten, Unvollständigkeiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bieter/der Bietergemeinschaft, unverzüglich - spätestens zu der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist zur Stellung von Bieterfragen - über die Vergabeplattform seine Frage(n) zu stellen bzw. auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten bzw. Fehler hinzuweisen. Der AG behält sich vor, Fragen auch nach dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Datum zu beantworten. Anfragen außerhalb der Vergabeplattform werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Fragen der Bieter werden ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK05UP2

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Aufforderung zur Interessensbestätigung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Aufforderung zur Interessensbestätigung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

74
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

siehe § 56 VgV

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 500.000,00 EUR für Vermögensschäden,
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter 1.-3. genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter 1.-3. anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung lose Möblierung) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022-2024), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung lose Möblierung) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) von jeweils 600.000,00 EUR netto.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung lose Möblierung) des Bieters. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderung.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022-2024) ersichtlich ist.
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Eigenerklärung über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt jeweils als geeignet, wenn jeweils alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Lieferung von loser Möblierung inklusive Schreibtischen und Bürostühlen;
2. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: längstens seit 2022 abgeschlossen oder seit mindestens einem (1) Jahr laufend (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2022 begonnen worden sein).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Es werden nur die vom Bieter im Anhang an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Auf die weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Anhang verwiesen.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe LV und Besondere Vertragsbedingungen (Formblatt L 214)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung