Betriebsarzt Garching
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.08.2025
21.08.2025 12:00 Uhr
08.09.2025 09:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Technische Universität München
09-1512011-61
80333
München
Deutschland
DE212
heinz.daake@tum.de
00498928914688

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
09-0318006-60
80534
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 892176-2411
+49 892176-2847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85121200-5
85147000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten der TU München am Standort Garching

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten der TU München am Standort Garching / Beratung der TU München bei der Erarbeitung von Zielen und Maßnahmen zur Steuerung und kontinuierlichen Verbesserung des "Betrieblichen Gesundheitsmanagements" / Durchführung arbeitsmedizinisch empfohlener Impfungen einschließlich FSME-Impfungen / Durchführung regelmäßiger Sprechstunden am Standort Garching / Durchführung von Strahlenschutzuntersuchungen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3

jährliche Verlängerung bis zu einer Laufzeit von maximal 10 Jahren möglich

7
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Walther-Meißner-Straße 1
85748
Garching
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YK05JU0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

36
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

AIs Betriebsärztin/Betriebsarzt dürfen nur Ärztinnen/Ärzte bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Ärztinnen/Ärzte erfüllen diese Anforderungen, wenn sie nachweisen, dass sie be-rechtigt sind, die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" zu führen.
Strahlenschutzuntersuchungen dürfen nur von ermächtigten Ärzten durchgeführt werden (§ 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV).

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung des Bieters, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung

a) mit Deckungssummen von mindestens

- 1.5 Mio. EUR für Personenschäden und
- 1.0 Mio. EUR für Sachschäden

b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,

bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen unterhält.

Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) -b) genannt, hat der Bieter zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversi-cherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter a) -b) anpassen wird. Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.

Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung