1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eigenerklärung)
2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zum Berufsverbot oder Gewerbeuntersagung
3. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Hochbauleistungen in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren
Nachzuweisen ist ein durchschnittlicher jährlicher Nettoumsatz von mindestens 3.000.000 Euro. Maßgeblich ist das arithmetische Mittel der drei Jahresumsätze. Vergleichbar sind Leistungen zur Errichtung oder wesentlichen baulichen Erweiterung von Gebäuden. Eine Beschränkung auf Kita-, Schul- oder Holzbauumsätze erfolgt nicht. Die Umsätze sind je Geschäftsjahr gesondert anzugeben. Bei gemeinschaftlich ausgeführten Aufträgen zählt ausschließlich der dem jeweiligen Unternehmen zurechenbare Anteil. Bei Bewerbergemeinschaften werden die einschlägigen Umsätze der Mitglieder unter Ausschluss von Doppelzählungen zusammen berücksichtigt; der Mindestumsatz wird nicht von jedem Mitglied einzeln verlangt.
- Angaben zum Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummern:
- 5.000.000 Euro für Personenschäden;
- 3.000.000 Euro für Sachschäden;
- 1.000.000 Euro für reine Vermögensschäden aus den übernommenen Planungsleistungen.
Die Beträge gelten jeweils je Versicherungsfall bei mindestens zweifacher Jahresmaximierung für Personen- und Sachschäden. Pauschaldeckungen werden anerkannt, wenn sie die geforderten Deckungssummen und Jahreshöchstleistungen erfüllen. Die Betriebshaftpflicht muss die vorgesehene Tätigkeit einschließlich der Arbeiten am Bestand erfassen. Die Planungsdeckung kann über den Bewerber oder die tatsächlich verantwortlichen Planungsunternehmen nachgewiesen werden. Ihr sachlicher und personeller Geltungsbereich muss sämtliche übernommenen Planungsleistungen abdecken. Die bloße Addition sachlich nicht passender Versicherungspolicen genügt nicht. Mit dem Teilnahmeantrag sind Versicherer, Deckungsumfang und Deckungssummen anzugeben. Vor Aufforderung zur Angebotsabgabe ist eine geeignete Versichererbestätigung vorzulegen. Anerkannt wird auch eine verbindliche Erklärung des Versicherers, die erforderliche Deckung im Zuschlagsfall spätestens mit Zuschlag bereitzustellen. Eine bloße Aufstockungsabsicht des Bewerbers genügt nicht. Bei Bewerbergemeinschaften ist dieser Nachweis für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu führen.
4. Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit:
- Allgemeine Angaben zu Ausführungskapazitäten
- Erklärung und Angaben, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. (Will sich der Bewerber bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind vorgenannten Auskünfte auch vom Dritten abzugeben. Auch die Benennung des Unternehmens und eine entsprechende Verpflichtungserklärung sind dem Teilnahmeantrag beizufügen, wenn die Nachunternehmerleistung einen Umfang größer 10% des Auftragsvolumens einnimmt.)
- Angaben zum Projektteam - Namentliche Nennung der im Projektteam mitarbeitenden Personen und deren
Qualifizierung.
- Für die vorgesehenen Holzbauleistungen muss eine geeignete, dokumentierte Gütesicherungsorganisation verfügbar sein. Diese muss die Herstellung und Montage der betroffenen Holzbauteile einschließlich dokumentierter Eigenüberwachung, regelmäßiger unabhängiger Fremdüberwachung sowie der Erfassung und Behandlung festgestellter Abweichungen abdecken. Als Nachweis werden ein gültiges RAL-Gütezeichen 422 "Holzhausbau" oder gleichwertige Zertifikate beziehungsweise geeignete andere prüffähige Unterlagen anerkannt. Maßgeblich ist die inhaltliche Erfüllung der veröffentlichten Gütesicherungsanforderungen. Der Nachweis kann durch den Bewerber, ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein benanntes Nachunternehmen geführt werden. Bei Heranziehung eines Nachunternehmens sind dessen Leistungsumfang und verbindliche Verfügbarkeit nachzuweisen. Dieses Unternehmen muss die Leistungen, für die seine Gütesicherung herangezogen wird, tatsächlich erbringen. Bei getrennter Herstellung und Montage muss die Nachweiskette beide Leistungsbereiche abdecken.
- Angaben zur Erfahrung des Bewerbers - Referenzen:
Der Bewerber muss mindestens zwei Referenzen für vergleichbare Holzbauprojekte angeben. Wird keine vergleichbare Referenz vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren (Mindestkriterium).
Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den technischen Leistungen und der übernommenen Ausführungs- und Koordinationsverantwortung. Eine bestimmte Systemmarke oder eine mit dem Vorhaben identische Holzbauart wird nicht verlangt. Neben Kita- und Schulbauten können etwa Betreuungs-, Verwaltungs-, Büro-, Wohn- und Beherbergungsgebäude die Anforderungen erfüllen. Bloße Holzfassaden, Dachreparaturen, reine Planungsaufträge oder einzelne Bauteillieferungen genügen jedoch nicht.
Die maßgeblichen Referenzleistungen müssen nach dem 01.01.2021 im Wesentlichen vertragsgemäß fertiggestellt und abgenommen oder ihre ordnungsgemäße Fertigstellung gleichwertig dokumentiert worden sein.
Die beiden Referenzen müssen die Errichtung oder bauliche Erweiterung geschlossener, wärmegedämmter Gebäude mit einem wesentlichen tragenden Holzbauanteil und integrierter technischer Gebäudeausrüstung betreffen. Erfasst sind insbesondere Holzrahmen-, Holztafel-, Massivholz-, Holzskelett- und Holzraummodulbauweise sowie entsprechende Hybridkonstruktionen. Maßgeblich sind die Herstellung von Tragkonstruktion und Gebäudehülle sowie die konstruktiven, brandschutztechnischen und bauphysikalischen Schnittstellen.
Der Bewerber muss für die als Referenz angeführten Ausführungsleistungen tatsächlich verantwortlich gewesen sein. Von ihm koordinierte Nachunternehmerleistungen gehören zu seinem Verantwortungsumfang; bei ARGE- und Nachunternehmerreferenzen ist der eigene Leistungsanteil offenzulegen.
Darüber hinaus muss bei mindestens einer Referenz zusätzlich eine fachübergreifende Ausführungs- und Koordinationsverantwortung für die Schnittstellen zwischen Holzbau, Ausbau und technischer Gebäudeausrüstung einschließlich der zugehörigen Ausführungsplanung belegt werden. Die bloße Vertragsbezeichnung GU oder TU ist nicht ausschlaggebend.
Weitere Angaben, zu den Auswahlkriterien "Bauliche Bestandsanbindung", "Technische Bestandsintegration" und "laufende Gebäudenutzung" sind vom Bewerber mitzuteilen, sie stellen jedoch keine zusätzliche zwingende Mindestanforderung dar.
Mit dem Teilnahmeantrag wird für die Referenzen eine Eigenerklärung verlangt. Zur Überprüfbarkeit der Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten (Mail, Telefondurchwahl) eines zuständigen Ansprechpartners beim Referenzgeber mitzuteilen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch direkte Kontaktaufnahme mit dem genannten Referenzgeber auf ihre Richtigkeit und Vergleichbarkeit hin zu überprüfen. Der Bewerber ist verpflichtet, im Vorfeld die datenschutzrechtliche Einwilligung des jeweiligen Ansprechpartners für diese Übermittlung und Kontaktaufnahme einzuholen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Teilnahmeanträge mit anonymisierten, unvollständigen oder nicht überprüfbaren Referenzangaben können wegen mangelnden Eignungsnachweisen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Ergänzend gelten die in den Vergabeunterlagen beigefügten Datenschutzhinweise der Vergabestelle. Alternativ kann der Bewerber auch eine Referenzbestätigung des Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung vorlegen. Für die erforderlichen Referenzangaben ist ein Referenzvordruck den Unterlagen für den Teilnahmeantrag beigefügt.