Elektroschrott-Entsorgung im Landkreis Cochem-Zell - Vergabe in 2 Auftragslosen
Los 01: Betrieb einer Sammelstelle für Elektroschrott für die Jahre 2027-2028 ---
Los 02: Sammlung von Elektroaltgeräten von privaten Haushalten auf Abruf ohne feste Termine für die Jahre 2027-2028 ---
Der Auftrag kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
In dem mitgeteilten, geschätzten Auftragswert (s. Ziffer 2.1.3) sind insofern neben dem Auftragswert für die reguläre Vertragslaufzeit auch die beiden Verlängerungsoptionen berücksichtigt. (§ 3 Abs. 1 VgV)
Wertungssumme aus dem Angebot
Der Auftrag wird nach Ablauf der Vertragslaufzeit erneut ausgeschrieben.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
--- 1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters. --- 2.) Anfragen werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Angebote gestellt werden. --- 3.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen, Einladungen zum Aufklärungsgespräch und sonstigem Schriftverkehr. --- 4.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. --- 5.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.---6.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung findet elektronisch statt.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123-124 GWBZum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: ----1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB begründet sind. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. --- 4.) Eigenerklärung des Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. ---Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124_LD, Formblatt 217A). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes zum Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit, die nicht älter als 12 Monate sein darf- Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse(n), tariflichen Sozialkasse über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen- gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von BeiträgenDie Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: ---1.) Nachweis des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammer, ...) --Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124_LD).Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. --
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. -- Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- 1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124_LD). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: ---1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren.2.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte.
Für die vorgenannten Eigenerklärungen nach 1.) und 2.) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Datei: 124_LD). --- Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen:- Mindestens 1 bestätigte Referenz über vergleichbare Leistungen aus den letzten 4 Jahren (Ergänzung zur Eigenerklärung zur Eignung)- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (Ergänzung zur Eigenerklärung zur Eignung)
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
Angabe, die mit dem Angebot vorzulegen ist:1.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 235).Auf Verlangen der Vergabestelle ist ggf. eine Erklärung vorzulegen, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Nachweise, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- 1.) Öffentlich-rechtliche Zulassung zum Betrieb einer Sammelstelle2.) Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56/57 KrWG (auf die Dauer der Vertragslaufzeit zu erbringen)3.) ggf. Nachweis der Bevorzugteneigenschaft (in Abhängigkeit vom Bieter)
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Der Auftragnehmer hat eine Sammelstelle bereitzustellen. An der Sammelstelle muss die Abgabe aller dem ElektroG unterliegenden Elektrogeräte (Kategorien und Geräte gemäß Anlage 1 ElektroG) aus privaten Haushalten aus dem Kreisgebiet von Endnutzern und Vertreibern gewährleistet sein.Die Sammelstelle muss zentral im Landkreis Cochem-Zell und zwar in einem Radius von ca. 4 km von der Stadt Cochem, außerhalb von Wohn- und Schutzgebieten, insbesondere Überschwemmungsgebieten, gelegen sein. Sie muss jederzeit von LKW-Lastzügen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 t anfahrbar sein. Weitere Anforderungen an die Sammelstelle sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Die Sammelstelle muss zentral im Landkreis Cochem-Zell und zwar in einem Radius von ca. 4 km von der Stadt Cochem, außerhalb von Wohn- und Schutzgebieten, insbesondere Überschwemmungsgebieten, gelegen sein.
Sammlung von Elektroaltgeräten von privaten Haushalten auf Abruf ohne feste Termine:Die Disposition wird vom Auftraggeber selbst durchgeführt, die Abfuhr richtet sich nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen Abfuhrplan (4 Bezirke), die Reihenfolge der zu entsorgenden Abfuhrbezirke ist unregelmäßig.