Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
2.) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister
3.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren
4.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte
5.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist
6.) Angaben zum zuständigen Finanzamt
7.) Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
8.) Eigenerklärung des Bieters, dass keine Gründe für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren vorliegen
9.) Angaben zu Berufsverboten oder Gewerbeuntersagung
10.) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
11.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 233).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende weitere Nachweise vorzulegen. Dies können insbesondere folgende Nachweise sein:
- für drei Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, je einen Referenznachweis mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handeslregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan - soweit erforderlich
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit Beitragspflicht besteht), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenolssenschaft ds zustänigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
(Die Bescheinigungen dürfen nicht älter als 13 Monate sein.)
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Erklärungen auch vom Dritten vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.