Sanierung von 52 Reihenhäusern in der RotklinkersiedlungZiel ist es, eine denkmalgerechte Sanierung der Gebäudehülle im Einklang mit Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz und eine Optimierung der Grundrisse zu erreichen.
Sanierung von 52 Reihenhäusern in der RotklinkersiedlungLos 30 - Schlosserarbeiten Terrassenanlagen 4. - 6.BA- BA 4 : Herstellen von Terrassenanlagen, Stahlkonstruktion incl. Belag und Geländer, 1 Stück
- BA 5: Herstellen von Terrassenanlagen, Stahlkonstruktion incl. Belag und Geländer, 7 Stück
- BA 6: Herstellen von Terrassenanlagen, Stahlkonstruktion incl. Belag und Geländer, 2 Stück
Baubeginn: 4.BA. - 13. KW. 2026; 5.BA. -23. KW. 2026; 6. BA. -26. KW. 2026Baufertigstellung: 4.BA. - 15. KW. 2026; 5.BA. - 27. KW. 2026; 6. BA. -28. KW. 2026
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
- Der Auftraggeber wendet die Regelungen des hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) in der gültigen Fassung an. --- - Anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach §§ 219 Abs. 1, 225 SGB IX und anerkannte Blindenwerkstätten im Sinne des § 226 SGB IX sowie Inklusionsbetriebe nach § 215 SGB IX wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte, ener anerkannten Blindenwerkstätte oder einem Inklusionsbetrieb abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf dieses Angebot erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte, Blindenwerkstatt oder Inklusionsbetrieb ist mit dem Angebot zu führen.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
. --- 1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters. --- 2.) Anfragen werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vorAblauf der Einreichungsfrist für die Angebote gestellt werden. --- 3.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen, Einladungen zum Aufklärungsgespräch und sonstigem Schriftverkehr. --- 4.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigtenMitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. --- 5.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach §16a EU VOB/A.
Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A ZumNachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mitdem Angebot vorzulegen: ---- 1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seinerPerson oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einerPerson, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/Aund nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind. --- 2.) Eigenerklärung des Bieters,dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zurSozialversicherung nachgekommen ist. --- 3.) Eigenerklärung des Bieters zurMitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. --- 4.) Eigenerklärung desBewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in derFassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, dieeinen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. --- Für dievorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter denVergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A). Ebensozugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung(EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen undEignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.---- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf ---- eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG --- - eine gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen --- - eine gültige Bescheinigung der zuständigen gemeinsamen Einrichtung von Tarifvertragsparteien über seine ordnungsgemäße Teilnahme an den Sozialkassenverfahren. Handelt es sich bei dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter um einen inländischen Betrieb, der nicht in den Geltungsbereich der Tarifverträge fällt, die für eine gemeinsame Einrichtung im Sinne des § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes gelten, muss dieser Bieter gültige Bescheinigung(en) seiner Krankenkasse(n) über die ordnungsgemäße Abführung seiner Sozialversicherungsbeiträge vorlegen. Die Bescheinigung(en) darf (dürfen)nicht älter als 3 Monate (die im PQ-Verfahren hinterlegte Bescheinigung nicht älter als 6 Monate) sein.
--- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zuerklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:o. g. Ausschlussgrund und weitere Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123 bis 126 GWB
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- - Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierunggeführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestelltenauftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungenals Nachweise vorzulegen: --- - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle) --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- . Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte fürjedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- 1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit derMaßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechendeFormblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. --- Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. --- Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind: --- 1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren --- 2.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte --- 3.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. ----.Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen: --- 1.) Drei Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges, --- 2.) Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. --- 3.) ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- .Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auch vom Dritten abzugeben.
1.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient. --- 2.) ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 235, 236). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. ----
Der Auftraggeber wendet das hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) an.