Das Erlebnisbad ZellerLand wurde vor ca. 45 Jahren als reines Sportbad angrenzend an das vorhandene Freibad errichtet. Im Jahre 1993 wurde das Hallenbad erweitert und der Freibadbereich bis auf das Kinderplanschbecken geschlossen. Einige Bereich des Bades sind noch im Original aus dem Jahre 1974 und daher in entsprechendem Zustand. Selbst die neueren Bauteile aus den 90er Jahren weisen schon erhebliche Mängel und Verschleißerscheinungen an der Baukonstruktion und den technischen Anlagen auf. Dies hat die Verbandsgemeinde Zell an der Mosel als Betreiberin des Bades veranlasst, im Jahre 2019 eineSanierungsstudie zu beauftragen. Ergebnis der Studie war, dass die gesamte Dachkonstruktion, die best. Pfosten-Riegel-Fassade und die gesamte Technik abgängig sind und eine Sanierung dieser Bereiche unwirtschaftlich ist. Aus diesem Grund wurde von bauherrenseite entschieden das Hallenbad mit den angrenzenden Wirtschaftsgebäuden (Gastro, Wohnhaus usw.) abzureißen und durch einenErsatzneubau zu ersetzen. Bestehen bleiben lediglich das UG mit dem Schwimmerbecken (Baujahr 1974) und ein Teil der Wirtschaftsgebäude. Umgebungsbedingungen: Das Erlebnisbad Zeller Land befindet sich am Ortsrande von Zell-Kaimt - umgeben von Sportanlagen und Weinbergen in unmittelbarer Nähe der Mosel.
Sanierung des Erlebnisbades Zeller Land
Los 32 - Edelstahlbecken
- Edelstahlauskleidungen für folgende Becken:- 25 m Schwimmerbecken mit 4 Schwimmbahnen und Sprungbereich - WFL 250 qm- Lehrschwimmbecken mit Attraktionen - WFL 96 qm- 25 m Nichtschwimmerbecken - WFL 255 qm- Kleinkindrutsche aus Edelstahl Typ 1.1 nach DIN EN 1069-1- Kinderrutsche aus Edelstahl Typ 1.2 nach DIN EN 1069-1
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Einzelfristen im Zuge der Ausführung:- Werk- und Montageplanung Aussenbecken ab 18.05.2026 - Montage Aussenbecken ab 06.07.2026- Anschlüße BTA Aussenbecken bis 25.09.2026- Werk- und Montageplanung Innenbecken ab 15.06.2026- Montage Innenbecken ab 14.09.2026- Anschlüsse BTA Innenbecken bis 18.12.2026- Gesamtfertigstellung Gewerk Edelstahlbecken bis 09.07.2027
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zu stellen.