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IKWVsWW - Baugrunduntersuchung - Kernbohrungen
VO: UVgO Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung (§ 30 Abs. 1) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Verbandsgemeindewerke Höhr-Grenzhausen
Am Damm 10
56203
Höhr-Grenzhausen
Deutschland
DE 189988337
hoehr-grenzhausen@bieteranfrage.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Zur Sicherstellung der Wasserversorgung planen die Verbandsgemeinden (VG) Höhr- Grenzhausen, Montabaur, Ransbach- Baumbach und Wirges in einem Gemeinschaftsprojekt eine überregionale
Wasserversorgung zu realisieren, die an die Wassergewinnung der Vereinigten Wasserwerke Mittelrhein (VWM) angeschlossen werden soll. Die Gemeinschaftsanlage besteht aus folgenden neu zu
bauenden Bestandteilen:
1. Hochbehälter im Bereich der Thielshütte auf der Montabaurer Höhe in der Gemarkung Hillscheid.
2 . Eine rund 9 km lange Transportleitung vom Pumpwerk der Vereinigten Wasserwerke Mittelrhein (VWM- Pumpwerk, Planung seitens der VWM) bis zum HB Thielshütte.
3. Pumpwerk Flürchen in Höhr- Grenzhausen zur Druckerhöhung und Weiterverteilung der zu transportierenden Trinkwassermenge.

Im Zuge der Realisierung der vorab beschriebenen Baumaßnahme sind Rohrleitungen zu verlegen und Bauwerke zu errichten und zwar jeweils mit zugehörigen bautechnischen Eingriffen in den Untergrund. Für die Planungsleistungen sind ergänzend zu den Baugrunduntersuchungen weitere Kernbohrungen erforderlich, deren Umfang in den Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnis) beschrieben ist.

Haupterfüllungsort

Gebiet der VG Höhr-Grenzhausen

Die den Vergabeunterlagen beiliegenden Lagepläne zeigen den geplanten Verlauf der Rohrleitungstrasse und des Untersuchungsgebietes.

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Verhandlungsvergabe

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

55487
Laufersweiler
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber führt das Verfahren zur Vergabe der ausgeschriebenen Dienstleistungen als Verhandlungsvergabe.
Einziges Wertungskriterium ist der Preis.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Auftrag bereits auf Basis der Erstangebote zu erteilen, ohne in die Verhandlung der Angebote einzutreten.

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