Die Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR betreibt zur Reinigung der anfallenden Abwässer aus den jeweiligen Einzugsgebieten die Kläranlagen Gau- Bickelheim (Ausbaugröße von 13.000 EW) und Wöllstein (Ausbaugröße 12.000 EW). Die KA Gau-Bickelheim wird derzeit von der bisherigen Verfahrensführung mit simultaner Schlammstabilisierung auf einen Betrieb mit Schlammfaulung umgestellt. Die neue Schlammfaulungsanlage dient dabei als zentrale Behandlungsanlage, in der zusätzlich auch der Schlamm der Betriebskläranlage (BKA) der Fa. Sutter und der Schlamm der KA Wöllstein mitbehandelt werden. Der Schlammtransport soll von diesen Kläranlagen aus über Pumpstationen und anschließenden Pumpleitungen realisiert werden. Da die KA Wöllstein derzeit noch nach der Verfahrensführung mit simultaner Schlammstabilisierung betrieben wird, muss für die zukünftige Mitbehandlung auf der KA Gau Bickelheim auch hier eine Verfahrensumstellung erfolgen. Hierzu ist die Integration einer Vorklärung mit dem zugehörigen Primärschlammpumpwerk in den Verfahrensablauf vorgesehen, so dass hier neben dem Überschussschlamm auch ein energetisch hochwertiger Primärschlammteil bei gleichzeitiger Entlastung der biologischen Anlagenstufe anfällt. Zum Ausgleich der hydraulischen Höhenverluste des Vorklärbeckens ist der Bau eines Zwischenpumpwerks erforderlich. Neben diesen Bauwerken sind als zusätzliche Maßnahmen der Neubau eines Rechengebäudes sowie eines Zulaufmessschachts geplant. Weiterhin sollen die bisher außen aufgestellten Gebläseaggregate zur Belüftung des Belebungsbeckens mit einer Witterungsschutzeinhausung versehen werden.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Ausschreibung der Fachplanung für das Tragwerk für mehrere Objekte. Die Auflistung der Objekte kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Fachplanung Tragwerk gemäß § 51 HOAI. --- Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 51 HOAI beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 HOAI. --- Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Der Auftrag/Vertrag umfasst eine Verlängerungsoption:Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Fachplanung Tragwerk gemäß § 51 HOAI. --- Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 51 HOAI beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 51 HOAI. --- Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Details siehe Vergabeunterlagen
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der in dieser Auftragsbekanntmachung benannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag zustellen.
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters. --- 2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen/Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bewerber verwenden sollen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Verwendung von bereitgestellten Vordrucken wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes empfohlen. --- 3.) Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge/Angebote gestellt werden, da nur dann durch die Vergabestelle eine fristgerechte Beantwortung sichergestellt werden kann. --- 4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach der Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen und sonstigem Schriftverkehr. --- 5.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. andas Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. --- 6.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die angegebene Vergabeplattform einzureichen. - 7.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. --- 8.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen. --- 9.) Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.