Eigenerklärung Nr. 2 zu unseren Qualitätssicherungsmaßnahmen
Der Bieter hat durch Vorlage einer gültigen Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle zu belegen, dass er ein Qualitätssicherungssystem einsetzt, welches die Anforderungen
- der Norm DIN EN ISO 9001,
- Zertifikat als Fachbetrieb für Akten- und Datenträgervernichtung,
- Zertifizierung DIN 66399,
- Zertifizierung ISO/IEC 21964-1:2018,
- Bescheinigung für die Erstbehandlungsanlage, dass nach den Vorgaben gemäß § 11 Abs. 4 und § 12 Elektro- und Elektronikgerätegesetz vernichtet wird
erfüllt werden.
2. Der Bieter hat durch Vorlage einer gültigen Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle zu belegen, dass er entsprechende Umweltmanagementmaßnehmen trifft, welches die Anforderungen der Norm ISO 14001 erfüllen.
3. Eigenerklärung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft über das fehlende Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß §§ 123, 124 GWB