Eigenerklärung zu unseren Qualitätssicherungsmaßnahmen /
Hiermit machen wir Angaben und legen ggf. Bescheinigungen von unabhängigen Qualitätsstellen vor, die nach den europäischen Zertifizierungsnormen zertifiziert sind, über die Erfüllung bestimmter Qualitätsanforderungen durch uns auf der Grundlage der einschlägigen europäischen Normen über Qualitätsnachweisverfahren oder gleichwertige Nachweise für Qualitätssicherungsmaßnahmen
- FSC - Zertifizierung (Papier aus verantwortungsvollen Quellen) oder gleichwertig
- CO² - Zertifizierung oder gleichwertig
- Blauer Engel - Zertifizierung oder gleichwertig
- PEFCTM-Zertifizierung oder gleichwertig
Der Bieter hat durch Vorlage einer gültigen Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle zu belegen, dass er ein Qualitätssicherungssystem einsetzt, welches die Anforderungen der Norm DIN EN 9001:2015 oder vergleichbar erfüllt.
Die Bescheinigung ist den Angebotsunterlagen beizulegen.
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Bescheinigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Es werden auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten anerkannt (vgl. § 49 Abs. 1 Satz 2 VgV).
Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
Die eingesetzten Produkte sind entsprechend zertifiziert.
- FSC - Zertifizierung (Papier aus verantwortungsvollen Quellen) oder gleichwertig
- CO² - Zertifizierung oder gleichwertig
- Blauer Engel - Zertifizierung oder gleichwertig
- PEFCTM-Zertifizierung oder gleichwertig
- Zertifikat für Zustellung (z.B. Tourenoptimiert)
Der Bieter hat durch Vorlage einer gültigen Bescheinigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle zu belegen, dass er entsprechende Umweltmanagementmaßnehmen trifft, welches die Anforderungen der Norm ISO 14001 erfüllen.