Die Abt-Ulrich-Schule in 86687 Kaisheim, Schulstr. 6 befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Donau-Ries. Es handelt sich um eine Sonderpädagogisches Förderzentrum für die Jahrgangsstufen 1-9.
Die Schule stammt im Wesentlichen aus den 1970er Jahren. Im Gebäude gibt es diverse Probleme wie Undichtigkeiten, mangelnde Energieeffizienz, keine Barrierefreiheit, Brandschutz usw.
Daher sollen einige Gebäudeteile saniert werden. Andere Gebäudeteile sind bereits saniert bzw. sind baulich noch in gutem Zustand.
Gemäß Beschluss der Kreisgremien sollen die Unterrichts- und Verwaltungsräume unter weitgehender Beibehaltung der Raumzuschnitte baulich saniert werden. Optional soll im Zuge der Vorplanung einer Variante mit einer Erweiterung um bis zu 200 m² Hauptnutzfläche untersucht werden.
Folgende Baumaßnahmen wurden in den letzten Jahren durchgeführt:
- 1999: Neubau Bauteil E
- 2009-2010: Energetische Sanierung Bauteil C
- 2019-2020: Dachsanierung Bauteil A
Aufgabenstellung:
Die zweigeschossigen Gebäudeteile A, B und D stammen aus den 70er Jahren und sind sanierungsbedürftig. Der Sanierungsumgriff entspricht den rot umrandeten Gebäudeteilen im Luftbild. Der tieferliegende Pausenhof ist ebenfalls Bestandteil der Sanierung.
Die zu sanierenden Gebäudeteile sind zweigeschossig mit Keller- und Erdgeschoss. Insgesamt sollen ca. 2.000 m² Hauptnutzfläche saniert werden.
Am Bauteil A wurde das Dach einschl. des höher liegenden Teils über der Aula sowie die aufgehende Wand zwischen den Dächern bereits saniert. Dieses Dach ist bei einer Sanierung unverändert zu erhalten.
Alle Gebäudeteile bleiben im Wesentlichen in der Nutzung sowie im Grundriss gleich und somit statisch unverändert.
Es besteht Interesse an einer Erweiterung mit bis 200 m² Hauptnutzfläche. Diese Erweiterung könnte beispielsweise als Aufstockung (der Bauteile B und/oder D) oder durch einen Anbau entlang der Schulstraße (mit Anschluss an Gebäude A oder D) errichtet werden. Im Zuge der Vorplanung sind Erweiterungsmöglichkeiten zu prüfen und als Varianten zu planen. Je nach Entscheidung der Kreisgremien wird die Erweiterung auch in den folgenden Leistungsphasen zu bearbeiten sein oder nicht.
Die Barrierefreiheit ist im Bestand nicht gegeben und ist planerisch zu beachten. Die Eingänge sind ebenfalls nicht barrierefrei. Ein Aufzugschacht im Bauteil A ist vorhanden. Der Aufzug ist beim Architekten verortet.
Die Schule ist an ein Fernwärmenetz angeschlossen. Eine Änderung ist hier nicht geplant.
Die Anforderungen des GEG bzw. evtl. nachfolgender Gesetze sind einzuhalten.
Falls wirtschaftlich werden für die energetische Sanierung auch Förderprogramme des Bundes in Anspruch genommen.
Die Belange der Schule und das pädagogische Konzept sind bei der Planung zu berücksichtigen. Dazu sind in allen Leistungsphasen ständige Abstimmungen mit der Schulleitung und dem Bauherrn notwendig.
Die Bauarbeiten könnten in einem oder in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden. Während der Bauzeit ist eine Auslagerung der Unterrichtsräume in Provisorien unumgänglich, die Größe der Provisorien ist abhängig von der Anzahl der Bauabschnitte. Auch diese Provisorien sind Auftragsgegenstand. Die Bauteile C und E bleiben jedoch während der Bauphase in Betrieb. Etwaige Provisorien hierfür sind jedoch auch Auftragsgegenstand.
Auch für die Provisorien sind hinsichtlich Standort und Größe Varianten zu planen und die Entscheidung vorzubereiten.
Eine Kostenschätzung für die Maßnahme liegt derzeit nicht vor. Ein überschlägiger Haushaltsansatz von 11 Mio. EUR ist für die Sanierung eingeplant.
Zeitlicher Ablauf:
Planungsbeginn ist unmittelbar nach der Auftragsvergabe (voraussichtlich Februar 2027).
Der Baubeginn ist für Mitte 2028 geplant. Die Fertigstellung ist je nach Anzahl der Bauabschnitte und Umfang der Maßnahme noch festzulegen.
Vertragsgegenstand Fachplanung:
Gegenstand des Auftrags ist die stufenweise Beauftragung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (Anlgr. 4 u. 5 - ELT) gem. § 55 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 in den Leistungsphasen 1-3 und 5-9 sowie die Besonderen Leistungen "Erstellen eines Betriebshandbuches mit u.a. fachübergreifender Anlagenbeschreibung, Erarbeitung von Wartungs- und Prüfkataster, Betriebsanleitungen und sonstiger betriebsrelevanter Angaben (Bedarfsposition)" und "Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist".