VE42 Heizungsinstallation
Wärmeerzeugung - Gaskessel 1 Stk., Pelletkessel 1 Stk.Pelletlageraustattung mit Pelletlagerentlüftung (ex-geschützt) und - einbringungAbgasanlage - Rohr 180 mm ca. 15,50 m / Rohr 300 mm ca. 15,50 m / LB90 Kanal Heizungs- und Kälteleitungen aus Edelstahl mit Formteilen - ca. 1.640,00 m RohrleitungenHeizungs- und Kälteleitungen aus Siederohr - ca. 115,00 m RohrleitungHeizungs- und Kälteleitungen aus Verbundrohr- ca. 1.620,00 m RohrleitungRohreinbauteile mit Zubehör (Pumpen, Verteiler, Ventile, etc.) Pufferspeicher - 4.000 Liter, 2 Stk. Gasinstallation - ca. 22,00 m RohrleitungenFußbodenheizung - ca. 1.150,00 m²Heizkörper - ca. 100 Stk.Druckhaltung und Entgasung - 1 StkBestandsanpassungen
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.