VE43 Lüftungsinstallation
Zentrales Zu- und Abluftgerät - ca. 22.000 m³/hRechteckkanäle mit Formteilen - ca. 2.510 m²Luftrohre mit Formteilen - ca. 715,00 m LeitungenLüftungsbauteile wie z.B. Schalldämpfer und Volumenstromregler (ca. 161 Stk.)Deckenschlitzauslass mit Anschlusskasten für Zuluft - ca. 178 StückKombinationsauslass - 6 Stk.Dachhaube und -durchführung - 2 Stk.Tellerventile für Zu- und Abluft - ca. 88 StückBrandschutz mit Zubehör - ca. 39 Stk. BSKKlimagerät mit Innen- und Außeneinheit für Serverraum - 1 StkAufzugsentrauchung - 1 Stk. Dachdurchführung, -haubeAbluftsystem für Brennofen - ca. 12,00 m Edelstahlrohrleitung in F90 AbkofferungAbluftventilator für Batterieraum - 1 Stk.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.