TNW_FA_Schulstiftung der Diözese Regensburg_Generalsanierung und Weiterentwicklung...
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung weiterer Bewerberfrage Datum: 02.09.2026 - 12:50 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es haben uns aus dem Bewerberkreis die nachfolgenden Fragen erreicht, welche wir wie folgt beantworten:

Frage:
"Bitte definieren Sie "öffentliche Fördermittel". Zählen zum Beispiel Bauvorhaben für öffentliche Bauherren, die ausöffentlichen Haushaltsmitteln finanziert wurden auch darunter?"

Antwort:
"Hier sind finanzielle Zuschüsse, von staatlichen oder kommunalen Institutionen gemeint, die das Projekt in wirtschaftlicher Hinsicht unterstützen sollen. Unabhängig ob sie von Bundesländern oder anderen Institutionen kommen. Entscheidend ist die Zweckgebundenheit und die im Zusammenhang mit der Antragstellung zu erfüllenden Voraussetzungen."

Frage:
"Zählt der die kath. Kirche (Körperschaft des öffentlichen Rechts) und ein Verein (Waldorfschule e.V.) als öffentlicher Bauherr?"

Antwort:
"Gemäß § 99 Nr. 4 GWB gilt als öffentlicher Auftraggeber, wer z.B." ....für die Errichtung von Schulgebäuden oder für damit in Verbindung stehende Dienstleistungen Mittel erhält, mit denen dieses Vorhaben zu mehr als 50 % subventioniert werden soll...".
Wir erlauben uns an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Art des Bauherrn keinen Einfluss auf die Wertung der Referenzen hat."

Frage:
"Können Sie bitte die Entwurfsplanung - die als Grundlage für die zu erstellenden LP5 dient zur Verfügung stellen."

Antwort:
"Die Pläne werden im Zusammenhang mit der 2. Stufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt."

i. A. des Katholischen Wohnungsbau- und Siedlungswerk der Diözese Regensburg GmbH


Mit freundlichen Grüßen

Michelle Höfler
Zertifizierte Vergabemanagerin
für Bau-, Dienst- und Lieferleistungen
Projektassistenz Vergabeabteilung
für RAe Prof. Dr. Rauch & Partner mbB

Dateianhänge:

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Betreff: Beantwortung Bewerberfrage; hier: Einsatz Nachunternehmer Datum: 02.09.2026 - 09:57 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es hat uns die nachfolgende Nachfrage aus dem Bewerberkreis erreicht:

"Sind Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) bereits in der 1. Stufe namentlich zu benennen oder genügt dieAbsichtserklärung Leistungen an NU´s zu vergeben. Konkret - örtliche Objektüberwachung."

Hier antworten wir wie folgt:

"Sollten Unterauftragnehmer zur Eignungsleihe eingesetzt werden, sind die entsprechenden Unterlagen bereits jetzt zwingend einzureichen. Andernfalls ist eine spätere Benennung ausreichend."

Darüber hinaus fassen wir Ihnen gerne die wichtigsten Hinweise zum Einsatz von Unterauftragnehmern wie folgt zusammen:

1. Anlage 1-2 - Verzeichnis anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer)
Sofern Sie Unterauftragnehmer einsetzen möchten, ist dies im Verzeichnis anderer Unternehmen (Anlage 1-2) durch den Bewerber anzugeben (Name/Anschrift, Leistungsinhalt/-phasen, prozentualer Leistungsanteil).
Bei bloßem Unterauftrageinsatz ohne Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn nur der Bewerber die Anlage 1-2 ausfüllt und mit dem Aussteller versieht. Der Unterauftragnehmer selbst füllt Anlage 1-2 nicht aus.
Nur wenn Sie eine Eignungsleihe vornehmen, sind zusätzlich die von dem Unterauftragnehmer erfüllten Eignungsanforderungen in Anlage 1-2 zu benennen und die Verpflichtungserklärung nach Anlage 1 3 beizufügen.

2. Anlage 1-3 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Anlage 1-3 ist immer dann erforderlich, wenn Sie sich im Rahmen der Bewerbung und im Auftragsfall auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Eignung (Eignungsleihe) stützen möchten.
Das sich verpflichtende Unternehmen erklärt darin insbesondere,
- dass es dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) für die konkret benannten Leistungsinhalte / Leistungsphasen verbindlich zur Verfügung stellt und die vermittelte Eignung für die Dauer des Auftrags aufrechterhält,
- welchen Leistungsinhalt / welche Leistungsphasen es übernimmt und welchen prozentualen Anteil an der Gesamtleistung dies ausmacht,
- dass es auch diejenigen Leistungen selbst erbringt, für die seine Kapazitäten benötigt werden.
Bei Eignungsleihe in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht ist zusätzlich zu erklären, dass der Eignungsverleiher zusammen mit dem Bewerber für die Auftragsausführung gemeinsam haftet.
Die Verpflichtungserklärung ist vom Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher zu unterzeichnen (gescannte Unterschrift ausreichend)
Bitte beachten Sie: Eine bloße Eignungsleihe nur zur Erfüllung der Referenzanforderungen ohne tatsächlichen Leistungseinsatz des betreffenden Unternehmens ist nicht möglich. Das eignungsverleihende Unternehmen muss für die Leistungen, für die seine Kapazitäten herangezogen werden, im Auftragsfall tatsächlich eingesetzt werden.

3. Anlage 2 - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2) ist von jedem Büro bzw. Unternehmen auszufüllen, das an der Bewerbung beteiligt ist, also insbesondere von Einzelbewerbern, allen ARGE-Mitgliedern, allen benannten Unterauftragnehmern und allen Eignungsverleihern.
Unterauftragnehmer und nicht federführende ARGE-Mitglieder müssen diese Erklärung unterzeichnen (gescannte Unterschrift ausreichend).

4. Anlage 1-1 - Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (nur bei ARGE)
Tritt eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) auf, ist zusätzlich die Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Anlage 1-1) einzureichen.
Hierin erklären die Mitglieder u. a. die Bildung einer ARGE im Auftragsfall, die Benennung des bevollmächtigten Vertreters sowie die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder.
Die Ausführungen der Ziff. 1-3 gelten auch für den Fall, dass die ARGE einen Unterauftragnehmereinsatz vorsieht.

i. A. des Katholischen Wohnungsbau- und Siedlungswerk der Diözese Regensburg GmbH


Mit freundlichen Grüßen

Michelle Höfler
Zertifizierte Vergabemanagerin
für Bau-, Dienst- und Lieferleistungen
Projektassistenz Vergabeabteilung
für RAe Prof. Dr. Rauch & Partner mbB

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