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Verfahrensangaben

Baufeldfreimachung - Rückbau T-Bereich - Konversion Ellwangen

VO: VOB Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.02.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Entwicklungsgesellschaft Ellwangen GmbH
DE367077520 (USt.-ID)
Spitalstraße 4
73479
Ellwangen (Jagst)
Deutschland
DE11D
Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
+49 94129734-10
+49 94129734-11

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
DE 188865506
Hoppestraße 7
93049
Regensburg
Deutschland
DE232
Vergabeabteilung
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
+49 94129734-10
+49 94129734-11
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40 (Leitweg-ID)
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721 926-8730
+49 721 9263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45111200-0
45111100-9
45111300-1
45262300-4
44114000-2
45112000-5
45112400-9
45112200-7
45112700-2
45262660-5
45262700-8
90000000-7
90520000-6
90740000-6
90650000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Teil 2 Baufeldfreimachung (mineralischer Rückbau und Bodensanierung)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Arbeiten der Baufeldfreimachung des T-Bereichs erstrecken sich vom 06.04.2026 bis 29. 12.2026.
Die Kernleistung besteht im selektiven Gebäuderückbau von insgesamt 13 Gebäudekomplexen mit einer Gesamtbrutto-Rauminhalt (BRI) von etwa 108.300 m³. Darunter befinden sich Großflächenhallen wie Gebäude 79 mit 28.360 m³ BRI sowie Gebäude 70 mit 14.000 m³ BRI. Weitere zu rückbauende Strukturen sind Gebäude 68 bis 78 sowie 80 mit einer kombinierten BRI von etwa 80.000 m³. Vier Gebäude (68, 69, 73, 74) unterliegen emissionsarmem Rückbau. Hinzu kommen Rampen (Gebäude 114, 115, 119, 121, 122) und Lagerflächen im östlichen Bereich mit insgesamt 1.814 m² sowie das Wachhaus an der Schrankenanlage Südtor und Zapfsäulen.
Die Oberflächenrückbauleistungen umfassen 16.000 m² Betongroßflächenplatten (davon 7.000 m² emissionsarm), 2.725 m² Asphaltschichten verschiedener Dicken bis 25 cm, 18.433 m² Pflasterbelag sowie 12.000 m³ mineralische Trag- und Deckschichten. Besondere Gefahrstoffe wie asbest- und teerhaltige Fugenmassen in einer Gesamtlänge von 5.500 m müssen entfernt werden.
Für den Rückbau unterirdischer Anlagen sind 651 m Kanäle (DN 300-600 mm), circa 150 Schächte (Regen-, Mischwasser-, Trinkwasser- und Stromschächte), 6 Erdtanks (5-50 m³) sowie 2 Abscheideranlagen auszubauen und zu entsorgen. Ein PAK-haltiger Fernwärmetunnel Hungerberg mit einer Länge von 170 m wird ebenso wie die KMF-haltigen Fernwärmeleitungen mit 937 m Länge rückgebaut.
Aus dem baustelleninternen Betonbruch sollen insgesamt 87.000 t durch eine RAP-Stra Prüfstelle güteüberwachter Recycling-Beton (RC-Material) in den Körnungen 0/32 und 0/45 mm mit einer mobilen Brecheranlage hergestellt werden. Davon werden 42.000 t auf eine externe Lagerfläche in Ellwangen transportiert und 45.000 t auf interne Bereitstellungsflächen des Baufeldes gebracht. Die Qualitätssicherung erfolgt durch eine vom AN zu stellende RAP-Stra-zertifizierte Prüfstelle mit umfassender Güteüberwachung einschließlich Sieblinienprüfungen, Frost-Tau-Wechsel-Tests und LA-Wert-Bestimmungen.
Für Erdarbeiten und Aushub kontaminierter Bereiche sind rund 7.500 m³ Aushub in den Hot-Spot-Bereichen sowie der Kontaminationsverdachtsfläche "Alten Straße" vorgesehen, davon etwa 940 m³ kontaminierter Boden. Die Rückverfüllung mit baustelleninternem Material umfasst insgesamt 13.940 m³.
Die Gefahrstoffsanierungen beinhaltet Mineralwolle (KMF-haltig), asbesthaltige Fugenmaterialien und Flachdichtungen, 3.270 m² teerhaltige Wandanstriche an erdberührten Wänden sowie zinkhaltige Schutzanstriche in Stahl- und Betonschächten. Sämtliche gefährlichen und nicht-gefährlichen Abfälle werden nach abfalltechnischer Einstufung (RC1-3, DK0-II, BM-F0-F3) fachgerecht entsorgt.
Die Baustelleneinrichtung umfasst das Umsetzen von Schutzzäune von 490 m Länge mit 3 Torverschlüssen, eine 5-50-Tonnen-Baustellenwaage, Reifenwaschanlage mit Wasseraufbereitung, temporäre Baustraßen (1.728 m² Tragschicht, 3.620 m² Lagerfläche) und die mobile Brecheranlage. Besonderheiten sind baubegleitende ökologische Maßnahmen wie Amphibienschutzzäune und Zauneidechsenburgen. Alle Gefahrstoffarbeiten unterliegen TRGS-Anforderungen mit obligatorischen Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Behördenmitteilungen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
06.04.2026
29.12.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
73479
Ellwangen (Jagst)
Deutschland
DE11D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHYM5CT

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

WICHTIGER HINWEIS!!! Die Präqualifikation dient lediglich der Erleichterung des Nachweises zur Eignung. Sofern die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise nicht im Rahmen der Präqualifikation bereits hinterlegt sind, sind diese vorliegend gesondert mit dem Angebot einzureichen! Dies gilt auch für die projektspezifischen Referenzanforderungen.

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbieter oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachangebote einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.

Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Unterlagen zulässig. Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Angebotsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.

Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über empfangene Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.

Das Angebot selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Angebote" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.

Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.

Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).

Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

elektronisch

Nur Vertreter der Vergabestelle (Käufer).

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert. Fehlende Preisangaben werden hingegen nicht nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
-gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
-gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder
-gem. § 19 Mindestlohngesetz oder
-gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.

Bzgl. der Prüfung der Ausschlussgründe ist anzugeben:
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
- Angabe, das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.

Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
- Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen,
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

- Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).

Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

- Angaben zur Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens,
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

- Angabe zu Arbeitskräften: Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen

Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt wurden. Es sind hierbei mindestens drei Referenzen zu benennen, bei denen mindestens Rückbau, Bodensanierung, Aufbereitung RC erfolgt ist, mit jeweils einem Volumen von mind. 3 Mio. EUR

Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. WICHTIG: Die oben gestellten Referenzanforderungen müssen sich aus den hinterlegten Referenzen im PQ-Verzeichnis ergeben. Ansonsten sind mit dem Angebot gesonderte Referenzbescheinigungen einzureichen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

- Zulassung (mindestens 1 auf der Baustelle tätige Person) nach TRGS 500, 519, 521. 524 und Anhang I Nr. 2.4.2 der Gefahrstoffverordnung zur Durchführung von Arbeiten zum Abbruch und/oder der Sanierung von schwach gebundenen Asbestprodukten einschließlich Spritzasbest
- Entsorgungsfachbetrieb gemäß §52, 53 und 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Zulassung SiGeKo
- Zulassung zur Ausführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach und fest gebundenen Asbestprodukten gemäß TRGS 519
- Sachkundenachweis des Bauleiters/Vorarbeiters nach TRGS 519, Anlage 3 und Anlage 4
- Fachkundenachweis des vorgesehenen Bauleiters/Vorarbeiters für Abbrucharbeiten an alter Mineralwolle nach TRGS 521
- Sachkundenachweis des vorgesehenen Bauleiters/Vorarbeiters gemäß TRGS 524: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen und DGUV-R 101-004 kontaminierte Bereiche
- Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (Asbest/KMF, Atemschutzgeräte) für die vorgesehene Baustellenbesetzung
- Einsatzplan (geplanter Personal-, Maschinen- und Materialeinsatz anhand Rahmenterminplan für alle Arbeiten
- gültiges RAL-Gütezeichen, RAL-GZ 509 oder gleichwertig, Vorlage der aktuellen Urkunde.

Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
-gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
-gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder
-gem. § 19 Mindestlohngesetz oder
-gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.

Die Ausführungsbedingungen gemäß Leistungsverzeichnis sind zu beachten.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung