Die Stadt Rain beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 12 Ausfahrten inkl. Waschhalle, einer Kalthalle und einem Übungsturm.
Die Größe des Feuerwehrgerätehauses ergibt sich durch die Anforderungen aus dem Feuerwehrbedarfsplan. Aufgrund der Gebäudeklasse kommt ein Holzbau nicht in Betracht.
Bei der Entwurfsplanung sollte eine mögliche Erweiterung von 1-2 Ausfahrten berücksichtigt werden, eine ausführliche Planung hierfür ist jedoch nicht Auftragsinhalt.
Die Maßnahme soll nach der Feuerwehrzuwendungsrichtlinie FwZR gefördert werden.
Das zur Verfügung stehende Grundstück Flurstück Nr. 1334/2 liegt östlich von Rain an der Neuburger Str. / Schlehenstraße. Das Grundstück hat eine Größe von 10.000m².
Das Grundstück wurde nach der Empfehlung der Standortanalyse vom September 2023 ausgewählt.
Bezüglich der Zufahrtssituation ist diese noch nicht ganz abschließend geklärt. Dem Besitzer des Nachbargrundstückes Flur-Nr. 1334 wurde ein Geh- u. Fahrtrecht zugesprochen (s. Anlage 4). Dieses müsste bei der Planung berücksichtigt werden. An der Neuburger Straße wird eine Alarmzufahrt erstellt, welche mit einem Tor zu versehen ist, welches sich nur bei Alarm öffnet. Bei der Zufahrt zum Nachbargebäude liegt noch keine Entscheidung für die Genehmigung des Straßenbauamtes vor.
Zudem werden in der Schlehenstraße zwei Ausfahrten mit einem Tor vorgesehen - eine Ausfahrt für die Einsatzfahrzeuge und eine Ausfahrt für die gesicherte Betriebszufahrt.
Für das Grundstück Flur-Nr. 1334/2 wird nach der Entwurfsplanung ein Bebauungsplan erstellt, dies ist bei der zeitlichen Planung zu berücksichtigen Nach Abschluss der Lph. 2 wird der Bebauungsplan erstellt und beschlossen, sodass hier eine zeitliche Zäsur erfolgen wird. Die zeitliche Zäsur hierbei ist aktuell nicht abschätzbar.
Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Ende 2028 geplant. Die Größenordnung dürfte bei Gesamtkosten (KG 200-700) von knapp 12 Mio. EUR brutto liegen.
Bauliche Anlagen
Das Feuerwehrhaus bekommt 12 Ausfahrten diese sind nach DIN zu erstellen, davon sind 11 mit einer Absauganlage auszustatten und eine Montagegrube ist miteinzuplanen.
Bei der Ausfahrt mit der Waschhalle ist ein Raum für den Hochdruckreiniger und für Putzmittel vorzusehen.
Die Übersicht über die baulichen Anlagen sind dem beigefügten Raumprogramm zu entnehmen (s. Anlage 2).
Bezüglich der Kalthalle sowie des Übungsturms ist die Umsetzung noch abhängig von den Gesamtkosten des Projektes. Die Lph. 1-2 sind über alle Objekte zu erbringen. Sollte sich jedoch nach Abschluss der Lph. 2 herausstellen, dass die Kosten für das Gesamtprojekt zu hoch sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Kalthalle sowie den Übungsturm vorerst zurückzustellen und lediglich die Umsetzung des Feuerwehrhauses an sich weiterzubeauftragen. Sollte dies der Fall sein, so werden ab Lph. 3 sodann mehrere Bauabschnitte gebildet, die dann auch getrennt voneinander vergütet werden.
Die Schlauchwaschanlage:
Eine Schlauwaschanlage wurde bereits von der Feuerwehr angeschafft und muss mit in die Planung mit eingearbeitet werden (s. Skizze Anlage 3). Es sind die Anschlüsse hierfür vom HLS-Planer mit zu beplanen.
Küchen
Im Erdgeschoss beim Aufenthaltsraum ist eine Küchenzeile vorgesehen, ebenso ist imObergeschoss eine Küche neben der Floriansstube einzuplanen. Diese Küchen werden vom Architekten beplant.
Feuerlöschanlagen werden voraussichtlich ebenfalls notwendig. Diese sind im Auftragsumfang des HLS-Planers enthalten. Die Vergütung erfolgt jedoch dergestalt, dass die entsprechenden anrechenbaren Kosten der KG 470 denen der KG 410 hinzuaddiert werden.
Die Kosten der Technischen Anlagen in Außenanlagen sowie der öffentlichen Erschließung werden den Anlagengruppen hinzuaddiert, sofern diese anfallen. Der HLS-Planer ist auch für diese Anlagen - sofern anfallend - zuständig.
Beauftragt werden stufenweise die Leistungsphasen 1-9 (Lph. 4 nur bei Anlgr. 1) des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS (Anlgr. 1, 2, 3, 7 u. 8) gem. § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 mit folgenden Besonderen Leistungen
- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist - pauschal
- Nach Zeitaufwand, Ansatz für Vergleichbarkeit 5 Stunden: Teilnahme an Gremiumssitzungen