Wartungsarbeiten am 28.08.2025 im Zeitraum 18:00 - 23:59 Uhr
TNW_Projektentwicklung_Zweckverband area61_Militärkonversion - ehemaliges Fliegerh...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.09.2025 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Zweckverband area61 Innovationspunkt Penzing - Landsberg am Lech
093181733 - 0004 - 46
Fritz-Börner-Str.11
86929
Penzing
Deutschland
DE21E
Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Parnter mbB
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
+499412973410
+49 94129734-11

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
DE 188865506
Hoppestraße 7
93049
Regensburg
Deutschland
DE232
Vergabeabteilung
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
+49 94129734-10
+49 94129734-11
Weitere Auskünfte
Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
DE 188865506
Hoppestraße 7
93049
Regensburg
Deutschland
DE232
Vergabeabteilung
vergabe@prof-rauch-baurecht.de
+49 94129734-10
+49 94129734-11
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Leitweg-ID: 09-0318006-60
Maximilianstr. 39
80538
München
Deutschland
DE212
vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762-411
+49 8921762-847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

70110000-5
71530000-2
71541000-2
71410000-5
71320000-7
71420000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Jahr 2011 wurde die Gemeinde über die Aufgabe der militärischen Nutzung durch die Bundeswehr am Fliegerhorst Penzing erstmalig informiert. Die beteiligten Kommunen haben seitdem in mehreren Schritten und gestützt auf verschiedenste Gutachten ein tragfähiges und nachhaltiges Entwicklungskonzept für die Nachnutzung des ehemaligen Fliegerhorst Areals erarbeitet.
Zu einer externen fachlichen Begleitung der städtebaulichen Projektentwicklung gehören insbesondere nachfolgende Leistungsbausteine:
1. Strategische Entwicklung und Koordination
2. Konzeption, Moderation und Dokumentation von Entwicklungsworkshops und Sitzungen
3. Städtebauliche Begleitung und Beratung
4. Fördermittelstrategie und Vorbereitung der Unterlagen
5. Begleitung von Fachgutachten und Planungsleistungen
6. Präsentation und Fortschrittsberichte

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

1. AUSGANGSLAGE
Im Jahr 2011 wurde die Gemeinde über die Aufgabe der militärischen Nutzung durch die Bundeswehr am Fliegerhorst Penzing erstmalig informiert. Die beteiligten Kommunen haben seitdem in mehreren Schritten und gestützt auf verschiedenste Gutachten ein tragfähiges und nachhaltiges Entwicklungskonzept für die Nachnutzung des ehemaligen Fliegerhorst Areals erarbeitet.
Die militärische Nutzung des ehemaligen Fliegerhorstes wurde zum 31.12.2021 mit dem Abzug des Bundeswehrdienstleistungszentrums durch die Bundeswehr endgültig aufgelassen und die Fläche damit aus der militärischen Nutzung mit entlassen. Die Fläche befindet sich derzeit noch im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

Zweckverband area61
Im Rahmen der Konzeptentwicklung fand bereits ein intensiver Abstimmungsprozess zwischen der Gemeinde Penzing und der Stadt Landsberg am Lech statt. Diese interkommunale Zusammenarbeit hat sich bewährt, sodass beiden Kommunen entschieden haben, einen interkommunalen Zweckverband namens "area61 - Innovationspunkt Penzing - Landsberg am Lech" zur Umsetzung der Konversion zu gründen.

2. BESCHREIBUNG DER AUFGABENSTELLUNG / LEISTUNGSBAUSTEINE
Bis zu diesem Zeitpunkt wurde der Prozess von einem externen Projektsteuerer kontinuierlich begleitet und so zahlreiche Grundlagen für die Konversion geschaffen. Parallel hierzu wurden die laufenden Abstimmungen mit der BImA, der Regierung von Oberbayern, verschiedener Fachbehörden sowie mit der Steuerungsgruppe und den politischen Gremien von dieser externen Projektsteuerung koordiniert, moderiert und begleitet.
Mit Einstellung einer ersten Belegschaft der Geschäftsstelle des Zweckverbandes sollen die bisherigen Hauptaufgaben der Projektsteuerung durch diese übernommen werden, sodass die externe Projektsteuerung durch eine externe fachliche Begleitung der städtebaulichen Projektentwicklung ersetzt werden soll.
Zu einer externen fachlichen Begleitung der städtebaulichen Projektentwicklung gehören ins-besondere nachfolgende Leistungsbausteine. Dabei ist zu beachten, dass von einem ab-nehmenden Zeitaufwand bei fortschreitendem Projektverlauf auszugehen ist, da viele anfängliche Hürden mit der Zeit genommen sein werden:
2.1. Strategische Entwicklung und Koordination
- Beratende Mitwirkung bei der Entwicklung einer integrierten Gesamtstrategie für die Planung und Umsetzung des Projektes.
- Identifikation und Analyse der inhaltlichen sowie zeitlichen Abhängigkeiten der einzelnen Planungs- und Verfahrensschritte, um eine optimale Reihenfolge und Vorgehens-weise zu gewährleisten.
- In Abstimmung mit dem ZV, Koordinierung mit den relevanten Akteuren zur Definition der Projektziele und Meilensteine.
2.2. Konzeption, Moderation und Dokumentation von Entwicklungsworkshops und Sitzungen
- Mit-Organisation und Durchführung von Workshops zur Konzeptentwicklung sowie Abstimmungsterminen mit relevanten Stakeholdern aus den Themenbereichen Städtebau / Bauleitplanung, Fördermittel, strategische Projektentwicklung (z. B. BImA, Regierung von Oberbayern, Landratsamt, Fachplanende).
- Mitwirkung bei der Dokumentation der Ergebnisse und Erstellung umsetzungsorientierter Protokolle.
2.3. Städtebauliche Begleitung und Beratung
- Entwicklungsbegleitung einer Strategie zur Konkretisierung und langfristigen Umsetzung des Nachnutzungskonzeptes.
- Unterstützung bei Verhandlungen mit der BImA, Zwischen- und Endnutzern sowie Behörden zur Sicherstellung der Projektziele.
- Beratung zur nachhaltigen Integration der Planungsziele in den städtebaulichen Kontext.
- Analyse und Beratung zur Erfüllung der Anforderungen gemäß § 165 BauGB (Entwicklungsmaßnahme).
- Unterstützung bei der Klärung städtebaulicher und rechtlicher Fragestellungen, ein-schließlich der Erstellung erforderlicher Entscheidungsunterlagen.

2.4. Fördermittelstrategie und Vorbereitung der Unterlagen
- Unterstützung bei der Identifikation geeigneter Förderprogramme
- Erarbeitung von (Förder-) Anträgen, Bedarfsanmeldungen, Abrechnungen und Monitoring
- Überwachung von Fristen und Aufbereitung der Fördermittelanforderungen in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden
2.5. Begleitung von Fachgutachten und Planungsleistungen
- Beratung und Unterstützung bei der Definition der erforderlichen Fachgutachten und deren Leistungsumfang (z.B. Altlasten, Wertgutachten)
- Fachliche Prüfung der Gutachten hinsichtlich inhaltlicher Qualität und Erfüllung der Förderkriterien
- Durchführung der Vergabeverfahren (Unterschwellenbereich) einschließlich konkurrierender Verfahren bzw. Einholung und Auswertung der Angebote bei Direktvergaben.
2.6. Präsentation und Fortschrittsberichte
- Abstimmung bei der Erstellung regelmäßiger Sachstandsberichte für den Zweckverband und die beteiligten Kommunen.
- Präsentation wesentlicher strategischen Empfehlungen und Meilensteine in Verbandsversammlungen und weiteren Gremien.

3. ANLAGEN ZUR AUFGABEN- UND LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Folgende Anlagen werden mit dieser Aufgaben- und Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt:
- Anlage 1: Vorhandene Datengrundlagen und Gutachten (Vgl. Liste aus Anlage 2; 2.1 - 2.14)

4. VORHANDENE DATENGRUNDLAGEN UND GUTACHTEN
Neben den bereits mit der Angebotsaufforderung übermittelten Unterlagen befinden sich weitere Voruntersuchungen und Gutachten noch in Ausarbeitung und können derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden. Die vollständige Liste der vorhandenen und gerade in Ausarbeitung befindlichen Datengrundlagen hängt dieser Angebotsaufforderung an. Darüber hinaus können einige Datengrundlagen erst nach Auftragserteilung an das beauftragte Büro ausgehändigt werden.

5. ZEITPLAN
Von Seiten des Zweckverbands wird eine zeitnahe Bearbeitung angestrebt.
Es wird erneut darauf hingewiesen, dass von einem abnehmenden Zeitaufwand bei fort-schreitendem Projektverlauf auszugehen ist, da viele anfängliche Hürden im Laufe der Zeit genommen sein werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Fritz-Börner-Str.11
86929
Penzing
Deutschland
DE21E

Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Mit den Vergabeunterlagen werden Gutachten sowie Pläne zur Verfügung gestellt.

Vertragslaufzeit
Auf unbestimmte Zeit - 10-15 Jahre geschätzt; Es wird erneut darauf hingewiesen, dass von einem abnehmenden Zeitaufwand bei fortschreitendem Projektverlauf auszugehen ist, da viele anfängliche Hürden im Laufe der Zeit genommen sein werden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHY57P4

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber/-bieter oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen/-angebote einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerber-/Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.

Bewerbungen / Angebote sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungs- / Angebotsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge oder Angebote, für die nicht die zum Download gestellten Unterlagen/Formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.

Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bewerber/Bieter und Vergabestelle über empfangene Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.

Das Formular "Teilnahmeantrag_Bewerbungsbogen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.

Die Bewerbung selbst sowie das Angebot muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" bzw. "Angebote" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers.

Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Vergabeunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber/Bieter eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber/Bieter selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.

Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).

Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid als Ultima Ratio getroffen.

Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Eine Nachforderung der Excel-Tabelle zu den Referenzangaben ("Anlage 3 Bewerbungsbogen_Projektdaten Referenzen") ist ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
-gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
-gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder
-gem. § 19 Mindestlohngesetz oder
-gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

- Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Eignungskriterium:
Eigenerklärung über den Umsatz: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.

Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.

Mindestkriterium: Gesamtumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
von mind. 500.000 EUR Umsatz/Jahr

Auswahlkriterium:
Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab 1.000.000 EUR Umsatz / Jahr
25 Punkte: ab 750.000 EUR Umsatz / Jahr

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eignungskriterium:
Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten mit vergleichbaren Berufszulassungen.

Mindestkriterium: 6 Mitarbeiter/-in
mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in den Fachrichtungen Stadt- und Raum-/Regionalplanung, Architektur, Bauingenieurwesen, Landschaftsarchitektur, Geografie, Umweltplanung oder vergleichbaren Studiengängen

Auswahlkriterium:
Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre

50 Punkte: ab 15 Mitarbeiter/-innen
mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in den Fachrichtungen Stadt-, Raum- oder Regionalpla-nung, Architektur, Bauingenieurwesen, Landschaftsarchitektur, Geografie, Umweltplanung oder ver-gleichbaren Studiengängen

25 Punkte: ab 10 Mitarbeiter/-innen
mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium in den Fachrichtungen Stadt- und Raum-/Regionalplanung, Architektur, Bauingenieurwesen, Landschaftsarchitektur, Geografie, Umweltplanung oder vergleichbaren Studiengängen

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eignungskriterium:
Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Fertigstellung des städtebaulichen Konzepts bzw. der Rahmenplanung) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Fertigstellung des städtebaulichen Konzepts bzw. der Rahmenplanung) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen)
Es werden vergleichbare Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verlangt. Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Erfahrung mit Fördermitteln
- Erfahrung mit der Konzeptionierung und Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen
- Größenordnung
.
Mindestkriterium: Mitarbeit an einer Konversion
.
Auswahlkriterium:
Referenzportfolio Bewerber (Büro):

Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Fertigstellung des städtebaulichen Konzepts bzw. der Rahmenplanung) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].

Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung (max. 60 Punkte)
60 Punkte: 2 Konversionsprojekte im militärischen Bereich vorhanden
30 Punkte: 1 Konversionsprojekts im militärischen Bereich vorhanden
30 Punkte: 2 sonstige Konversionsprojekte (Umwandlungen)
15 Punkte: 1 sonstiges Konversionsprojekt (Umwandlungen)

Kriterium 2: Erfahrung mit Fördermitteln (max. 40 Punkte)
40 Punkte: 2 Referenzen mit Städtebauförderung vorhanden
20 Punkte: 1 Referenz mit Städtebauförderung vorhanden
10 Punkte: 2 Referenzen mit sonstigen Förderprogrammen
5 Punkte: 1 Referenz mit sonstigen Förderprogrammen

Kriterium 3: Erfahrung mit der Konzeptionierung und Durchführung von Beteiligungsveranstaltungen (max. 20 Punkte)
20 Punkte: 2 Referenzen mit mehreren unterschiedlichen Beteiligungsformaten
15 Punkte 2 Referenzen mit mehreren gleichartigen Beteiligungsformaten
10 Punkte: 1 Referenz mit mehreren unterschiedlichen Beteiligungsformaten
5 Punkte: 1 Referenz mit mehreren gleichartigen Beteiligungsformaten

Kriterium 4: Größenordnung (max. 40 Punkte)
40 Punkte: 2 Referenzen mit einer Projektgröße ab 120 ha
20 Punkte: 1 Referenz mit einer Projektgröße ab 120 ha
20 Punkte: 2 Referenzen mit einer Projektgröße ab 60 ha
10 Punkte: 1 Referenz mit einer Projektgröße ab 60 ha
10 Punkte: 2 Referenzen mit einer Projektgröße ab 30 ha
5 Punkte: 1 Referenz mit einer Projektgröße ab 30 ha

Mindestkriterium:
Mitarbeit an einer Konversion

Referenzportfolio Bewerber (Büro): Zusatzpunkte

Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern der Projektabschluss im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Die nachfolgenden Zusatzkriterien dienen allein der zusätzlichen Auswahlentscheidung und sind nicht als Mindestkriterium zur Eignung notwendig. Sofern hier keine Erfahrung vorhanden ist, ändert dies an der allgemeinen Eignung (wenn obiges erfüllt) nichts. Sollten die Kriterien vorhanden sein, werden jedoch im Rahmen der Auswahlentscheidung Zusatzpunkte vergeben.
Es können maximal 100 Zusatzpunkte erreicht werden.

Zusatzkriterium 1: Erfahrung bei Konversionsprojekt im militärischen Bereich in Bayern
- 50 Punkte: Erfahrung vorhanden

Zusatzkriterium 2: Erfahrung mit Städtebauförderung in Bayern
- 50 Punkte: Erfahrung vorhanden

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
260,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
-gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
-gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder
-gem. § 19 Mindestlohngesetz oder
-gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.

Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung