Der AmperVerband beabsichtigt die Generalsanierung der Kläranlage Geiselbullach in mehreren Bauabschnitten.
Der AmperVerband betreibt die Kläranlage Geiselbullach mit einer Ausbaugröße von 240.000 EW40 als mechanisch-biologisch-chemische Kläranlage mit anaerober Schlammbehandlung und Gasverwertung. Seit dem Bau der Kläranlage im Jahr 1960, erfolgten immer wieder Maßnahmen zum Ausbau der Anlage, trotzdem sind die Bauwerke und auch die Maschinentechnik in bestimmten Bereichen in die Jahre gekommen.
Die Kläranlage verfügt über einen aktuell gültigen Bescheid bis zum 31.12.2029. Die derzeitigen Anforderungswerte können sicher eingehalten werden, ein rechnerischer Nachweis für die nominelle Ausbaugröße von 240.000 EW40 kann allerdings nicht erbracht werden. Sowohl biologisch als auch hydraulisch weist die Kläranlage Geiselbullach (AmperVerband) derzeit keine Reserven mehr auf.
Um eine langfristige Strategie für die Entwicklung der Kläranlage Geiselbullach (AmperVerband) zu erarbeiten, wurde in den Jahren 2021 und 2022 eine Zukunftsstudie "Klärwerk 2040" erstellt. In dieser Studie wurde eine Bestandserfassung und -bewertung sämtlicher Bauwerke und der zugehörigen Maschinentechnik aller Verfahrensgruppen der Abwasser- und Schlammbehandlung durchgeführt. Hieraus wurden Erweiterungs- und Ertüchtigungsoptionen unter Berücksichtigung der langfristigen Belastungsentwicklungen und der möglichen Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen abgeleitet. In den Jahren 2023 und 2024/2025 wurde die Ausarbeitung der gewählten Vorzugsvariante im Rahmen einer Bedarfsplanung ergänzt. Die Ausführung der Vorzugsvariante wurde durch die Verbandsversammlung bereits beschlossen (Beschluss vom 09.12.2024). Die Unterlagen zur Zukunftsstudie werden im Zuge der Angebotsaufforderung (Stufe 2) zur Verfügung gestellt.
Die Vorzugsvariante sieht den Neubau einer mechanischen Reinigungsstufe, den Neubau einer biologischen Reinigungsstufe ausgeführt als Kaskadendenitrifikation und den Neubau einer nachgeschalteten vierten Reinigungsstufe (im Teilstrom) auf dem Erweiterungsgelände der Kläranlage für eine finale Ausbaugröße von 340.000 EW vor.
Die gesamte Planung soll auf BIM-Basis erfolgen. Die Anforderungen an die BIM-Planung sind in der Beilage 5 zur Projektbeschreibung bzw. als Anlage 11 der Vertragsunterlagen erläutert. Durch den AmperVerband wird eine Arbeitsplattform zur Verfügung gestellt, über die insbesondere die Kommunikation, Datenaustausch, Protokollierung, Workflow und Freigabeprozesse abgewickelt werden.
Bauabschnitte:
Aufgrund des Umfangs der erforderlichen Baumaßnahmen erfolgt die Umsetzung in mehreren Bauabschnitten. Die konkrete Beschreibung sowie Umsetzung der einzelnen Bauabschnitte sind der beigefügten Projektbeschreibung inkl. Anlagen zu entnehmen.
Die Untergliederung der erforderlichen Baumaßnahmen erfolgt in den folgenden Bauabschnitten:
- Bauabschnitt 1: Neubau mechanische Reinigung
- Bauabschnitt 2: Neubau Straße I+II der biologischen Stufe
- Bauabschnitt 3: Neubau Energiezentrale
- Bauabschnitt 4: Sanierung und Neubau Faulung
- Bauabschnitt 5: Neubau Straße III+IV der biologischen Stufe
- Bauabschnitt 6: Neubau 4. Reinigungsstufe
- Bauabschnitt 7: Neubau Labor und Werkstätten
Hinweis: Die Bauabschnitte sind nicht zeitlich, sondern thematisch geordnet. Die Bauabschnitte 3,4 und 7 sind nicht Teil dieses VgV-Verfahrens. Schnittstellen sind zu berücksichtigen.
Kosten:
Für die Bauabschnitte 1, 2, 5 und 6 wurden folgende Investitionskosten geschätzt (inkl. 5 % Baustelleneinrichtung und 25 % Risikozuschlag):
- Bauabschnitt 1 rd. 19,2 Millionen Euro netto
- Bauabschnitt 2 rd. 36,2 Millionen Euro netto
- Bauabschnitt 5 rd. 29,4 Millionen Euro netto
- Bauabschnitt 6 rd. 10,2 Millionen Euro netto
Zuzüglich einer Preissteigerung von 15 % ergibt sich ein Gesamtvolumen von rd. 109,4 Millionen Euro netto.
Termine:
Es ist folgende Terminschiene vorgesehen (vgl. Rahmenterminplan vom 29.07.2025)
- Beauftragung Dezember 2025 / Januar 2026
- Abschluss Gesamtplanung bzw. Genehmigungsplanung (Lph. 1-4 für BA 1, 2, 5, Lph. 1-2 für BA 6): Mitte 2028
- Einreichung Genehmigungsplanung: Q4 / 2028
- Bauphase BA 1: 2030 - 2032
- Bauphase BA 2: 2033 - 2035
- Bauphase BA 3: 2026 - 2029 (nicht Umfang der Beauftragung)
- Bauphase BA 4: 2030 - 2034 (nicht Umfang der Beauftragung)
- Bauphase BA 5: 2037 - 2040
- Bauphase BA 6: 2044 - 2045 (Beauftragung umfasst nur Lph. 1-2)
- BA 7: noch keine zeitlichen Festlegungen
Für die Erneuerung der mechanischen und der biologischen Reinigung (Bauabschnitte 1, 2 und 5) ist die Erstellung und Einreichung einer genehmigungsfähigen Planung (LPH 1 - 4) bis Mitte des Jahres 2028 erforderlich. Gleichzeitig erfolgt die Planung der vierten Reinigungsstufe (Bauabschnitt 6, nur Lph. 1-2). Die erforderlichen Bearbeitungszeiten seitens der Genehmigungsbehörden sind zu berücksichtigen. Die anschließenden Planungsphasen (LPH 5 - 9) orientieren sich an der zeitlichen Staffelung der Bauabschnitte.
Leistungsumfang:
Es werden die Grundleistungen folgender Leistungsbilder beauftragt:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3
- Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1
- Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1
- Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 2
- Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 4
Zusätzlich werden besondere Leistungen beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise.
Der Teil-Rückbau der bestehenden Kläranlage ist nicht im angefragten Planungsumfang enthalten.