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Verfahrensangaben

Logistikdienstleistungen für das Goethe-Institut

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.04.2026
17.04.2026 12:00 Uhr
17.04.2026 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Goethe-Institut e.V. - Zentrale
DE129516430
Oskar-von-Miller-Ring 18
80333
München
Deutschland
DE212
einkauf@goethe.de
+49 8915921-550

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
53133
Villemombler Str 76
53133
Bonn
Deutschland
DEA23
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-562
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
53133
Villemombler Str 76
53133
Bonn
Deutschland
DEA23
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-562
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

60000000-8
63100000-0
63110000-3
63120000-6
63524000-8
63521000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Hier ausgeschrieben Dienstleistungen zur Abwicklung der anfallenden Lager und Logistikabwicklung für die Goethe-Institute, insbesondere auch die Goethe-Institute im Ausland.

Leistungsgegenstand ist insbesondere die eigenverantwortliche, selbstständige und proaktive Organisation des gesamten Logistikablaufs von der Warenannahme bis zur Übergabe an einen Transportdienstleister, inklusive vollständiger und individueller Dokumentation sämtlicher Transportvorgänge sowie Abwicklung der Kommunikation der am jeweiligen Transportvorgang Beteiligten.

Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage D1), sowie dem Vertragsmuster (Anlage E1) nebst Anlagen zu entnehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich nur aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Anlagen D1 bis D4) sowie dem Vertragsentwurf (Anlagen E1 und E2)
Warenannahme, Lagerung und Warenausgabe für Lieferungen an die Niederlassungen des Goethe-Instituts im Ausland (GIA).
Eigenverantwortliche, selbständige und proaktive Organisation des gesamten Logistikablaufs von der Warenannahme bis zur Übergabe an ein von der Goethe-Zentrale ausgewähltes Transportunternehmen, inklusive Dokumentation und Kommunikation mit allen Beteiligten sowie der gesamten logistikbezogenen Kommunikation mit Lieferanten und dem Goethe-Institut im In- und Ausland.
Es werden überwiegend Güter aus den Bereichen Druck/Papier, Medien, Elektronik, Möbel und Bürobedarf umgeschlagen, die für den Betrieb der Goethe-Institute (GIA) im Ausland erforderlich sind.
Die GIA bestellen überwiegend bei Lieferanten in Deutschland, gelegentlich bei Lieferanten innerhalb der EU oder der Schweiz. Nicht alle Lieferanten verfügen über Außenhandelserfahrung, es besteht Beratungsbedarf in größerem Umfang. Die Mitarbeiter der GIA verfügen über logistische Grundkenntnisse, es gibt jedoch in den GIAs kein spezialisiertes Personal. Auch in diesem Bereich besteht umfangreicher Beratungsbedarf.
Sie erhalten für gewöhnlich keine Informationen über die zu erwartenden Wareneingänge. In selten Fällen oder bei größeren Möbellieferungen avisieren Lieferanten die Anlieferung.
Die angelieferten Sendungen werden bis zum Zeitpunkt der Versandfreigabe durch das jeweilige GIA gelagert. Es können Lagerzeiten von mehreren Wochen entstehen.(
Die GIA erhalten durch den Dienstleister (=Sie) jeden Dienstag um 17:00h eine Lagerbestandsmeldung.
Die GIA können auf dieser Grundlage bis Mittwoch 12:00h Ihre Versandfreigaben erteilen, auch für Teilmengen oder Splittung nach Warenart, des jeweiligen Lagerbestands.
Ohne schriftliche Versandfreigabe durch das Goethe-Institut darf keine Ware das Lager verlassen.
Der Dienstleister (=Sie) ordnet die Versandfreigaben einem geeigneten Verkehrsträger zu und stellt den Anbietern für die Verkehrsträger Luftfracht und LKW-Fracht bis Mittwoch 12:15h Preisanfragelisten zur Verfügung.
Die Verladungen erfolgen per Luftfracht, Seefracht, LKW, dem Kurierdienst des Auswärtigen Amts oder mit KEP-Diensten.
Der Dienstleister stellt für die Verkehrsträger Luft, See, LKW und KEP bei Exporten in Drittländer die Lieferantendokumente (Proformarechnungen, Ausfuhrbegleitdokumente, Präferenznachweise) für die jeweilige Destination zur Verfügung. Hierzu betreibt der Dienstleister ein geeignetes Onlineportal zum Dokumentenaustausch mit den Speditionen bzw. Frachtführern.
Der Transport zum GIA ist nicht Teil der Dienstleistung.
Die Transportvergabe erfolgt durch die GI-Zentrale auf Basis der wöchentlichen Ausschreibung für Luft- und LKW-Verkehre. Für KEP-Dienste wird der Vertragspartner des Goethe-Instituts eingesetzt. Seefrachtraten werden durch die GI-Zentrale individuell angefragt.
Die Goethe-Zentrale wertet die Angebote der Speditionen / Frachtführer aus und übermittelt dem Dienstleister bis Donnerstag 12:00h eine Transportvergabeliste.
Destination A -> Spedition X
Destination B -> Spedition Y, usw

Basierend auf der Vergabeliste der Goethe-Zentrale kommissioniert der Dienstleister (=Sie) die bei ihm lagernden Sendungen und übergibt diese am Donnerstag, spätestens am Freitag dem beauftragten Transportunternehmen. Bei Seefrachtverladungen zum vereinbarten Gestellungstermin.

Im Zeitraum zwischen der Anlieferung durch den Lieferanten (Wareneingang) und der der Versandfreigabe durch das GIA (Warenausgang) können mehrere Lieferungen eines Lieferanten für eine Destination, inklusive Subdestinationen, eintreffen.

Überschreitet der Warenwert der Einzellieferungen eines Lieferanten den Warenwert von 1000 Euro oder befindet sich bereits ein Wareneingang mit Ausfuhrbegleitdokument im Lager, der mit weiteren Wareneingängen mit einem Wert unter 1000 Euro versandt wird,
muss der Dienstleister ein Ausfuhrbegleitdokument im Namen und Auftrag des Lieferanten auf Kosten der Goethe-Zentrale erstellen.

Der Dienstleister kann hierfür selbständig Vereinbarungen mit Lieferanten zum Erstellen von Ausfuhrdokumenten / Präferenznachweisen treffen. In jedem Fall muss der Dienstleister sicherstellen, dass die Ausfuhrabfertigung nach erteilter Versandfreigabe durch das GIA möglich ist, sofern vom Liefertanten die Rahmenbedingungen gemäß den Versandvorschriften erfüllt wurden.

Die Datenstammpflege ist Aufgabe des Dienstleisters. Neben der Pflege und Verwaltung der individuellen Versandvorschriften entwickelt der Auftragnehmer die allgemeinen Versandvorschriften proaktiv weiter und passt diese den Marktentwicklungen an.

Die Dienstleistung beinhaltet die Bereitstellung sämtlicher Daten in unterschiedlichen Datenaustauschformaten.
Der Dienstleister darf grundsätzlich Subunternehmer für Teilaufgaben der Dienstleistung einsetzen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Der Auftraggeber hat darüber hinaus eine dreimalige Verlängerungsoption für zwei Jahre.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Oskar-von-Miller-Ring 18
80333
München
Deutschland
DE212

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Preisangebot gem. Preisblatt einschließlich Erklärung zu inkludierten Kosten
Zur besseren Vergleichbarkeit und Erhöhung der Übersichtlichkeit haben die Bieter zur Abgabe des Preisangebotes das Preisblatt (Anlage B 9) zu verwenden.
a. Erklärung, dass alle Kosten, insbesondere auch die Kosten für das Logistik-Abfertigungssystem, in den Angebotspreisen inkludiert sind
b. Kalkulations- und Ausfüllhinweise im Übrigen:
a. Zur Kalkulation Ihrer Preise stellen wir Ihnen in Anlage J1 und J2 ein Mengengerüst hins. der Wareneingänge und - Ausgänge sowie der Begleitdokumente (J1) sowie eine Statistik hins. des Gewichts der Eingänge pro Monat (J2) zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch Anlage J3 Aufstellung Montagegewichte 2020 bis 2025.
b. Die angegebenen Mengen stellen bei allen abgefragten Preispositionen eine Schätzung auf Grundlage von Vergangenheitsdaten dar und dienen rein zu Wertungs- und Kalkulationszwecken. Ein Anspruch auf Abnahme dieser Mengen besteht nicht.
c. Bitte beachten Sie im Übrigen auch die Preisverhandlungsklausel, Ziffer 7 Abs. 4 des Vertragsentwurfs, Anlage E 1.
d. Gewertet wird der Gesamtangebotspreis gemäß Preisblatt.

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualifikation

Unterlagen zu Qualität (Qualifikation und Erfahrung) des mit der Ausführung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeitenden für die Zollabwicklung

Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage der Qualität (Qualifikation und Erfahrung) des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals. Die für die Zuschlagswertung erforderlichen Angaben sind unter Verwendung des Formblatts Anlage B 10 mit dem Angebot fristgerecht einzureichen.
Es ist zu benennen:
Der/Die für den ausschreibungsgegenständlichen Auftrag vorgesehenen Mitarbeitenden für die Zollabwicklung (verantwortliche/r Mitarbeiter*in).
Für den Mitarbeitenden sind insgesamt Angaben zur Qualifikation und Erfahrung (Berufserfahrung) zu machen. Hierzu sind folgende Angaben zu machen:
1. Ausbildung/Qualifikationen
2. Erfahrung mit Luftfrachtabwicklung (anhand Referenz. Als Referenz ist auch die Erfahrung für einen Arbeitgeber zulässig)
Die genauen Details zu den Angaben ergeben sich aus dem Anlage B 10.
Bitte verwenden Sie für Ihre Angaben das zutreffende Formblatt:
Anlage B 10. für die Qualifikation und Erfahrung des vorgesehenen Mitarbeitenden für die Zollabwicklung
Bei Bietergemeinschaften ist insgesamt ein Mitarbeitender für die Zollabwicklung zu nennen

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Konzept

Antworten zu konzeptionellen Fragen zur Auftragsausführung und Nachhaltigkeit.
Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt zuletzt auch auf der Grundlage der konzeptionellen Fragen zur Auftragsausführung und Nachhaltigkeit in Bezug auf den Auftrag. Die textliche Darstellung ist mit dem Angebot fristgerecht einzureichen.

Die konzeptionellen Fragen sind durch den Bieter in Textform zu beantworten. Die textliche Darstellung ist mit dem Angebot fristgerecht einzureichen.

Der Bieter hat zur Wertung dieses Merkmales folgende Unterlagen einzureichen:

Die untenstehenden konzeptionellen Fragen (insgesamt 2 Fragen) sind einzeln auf maximal drei (3) DIN A4-Seiten (Arial, Schriftgröße 11) je Frage zu beantworten. Die Antworten auf die Fragen sind als PDF-Dokument zum Ausdruck einzureichen, soweit möglich in 2 einzelnen Dokumenten. Angaben außerhalb der jeweiligen Antwort zur konkreten Frage bleiben unberücksichtigt. Bei Überschreitungen der maximalen Seitenzahl bleiben in Bezug auf die betreffende Frage alle Inhalte nach Ende der dritten (3.) Seite unberücksichtigt. Die Verwendung von Schaubildern und Organigrammen innerhalb der jeweiligen Antworten wird zugelassen.

Folgende konzeptionelle Fragen sind zu beantworten:
1. Wie stellen Sie sicher, dass neue Anforderungen des Zolls oder des Auftraggebers schnellstmöglich umgesetzt werden? (auch in der Software/im Abfertigungssystem)?
2. Welche konkreten Maßnahmen zur nachhaltigen/ umweltbewussten/ klimafreundlichen Auftragsausführung würden im Auftrag zur Ausführung kommen? (Trennung Lager / sonstige Dienstleistungen)

Der Auftraggeber erwartet eine nachvollziehbare Darstellung, die erkennen lässt, dass der Bieter im Auftragsfall die Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung berücksichtigt und durch seine ablaufbezogenen Maßnahmen eine vertragsgerechte Leistungserbringung entsprechend den Vergabeunterlagen sicherstellt. Hinsichtlich der Bewertung der Konzepte wird auf Ziffer III.3. verwiesen.

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen werden folgende Unterlagen nicht zum Download bereitgestellt:

Anlage D3 - Individuelle Versandvorschriften

Sie erhalten diese Unterlagen, wenn Sie eine unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung an den Auftraggeber übersenden. Die zu verwendende Vorlage finden Sie im Downloadbereich - Anlage A 2 - Verschwiegenheitserklärung zum Schutz der Vertraulichkeit. Laden Sie bitte das Dokument herunter, unterzeichnen und übersenden Sie es.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHXM03B

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Manche fehlende Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nicht
maßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Bitte beachten Sie zu den vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

I) Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt Anlage B4.).

- Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss zudem folgende Erklärungen vorlegen (Anforderungen an Unternehmen):

1. Erklärungen gemäß Anlage B5 (Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).

2. Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Liste der wesentlichen in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2023) erbrachten mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Auftragsumfang in EUR, sowie des Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über die erbrachten Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).

Vergleichbar mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen sind Logistikdienstleistungen.

Referenzen Logistikdienstleistungen - Mindestanforderung an die Referenzen (Anlage B 8)
(1) Nachweis von mindestens 1 Referenzauftrag in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2023) im Bereich Logistikdienstleistungen im Umfang von einem Umsatz von mind. 250.000 EUR/Jahr (netto).
(2) Nachweis der Erfahrung mit internationalen Zollabwicklungen in den letzten drei (3) Kalenderjahren (seit 2023) unter Nennung des Referenzauftrags, der diese Erfahrung beinhaltete. Dieser Nachweis kann auch durch einen gesonderten Referenzauftrag erfolgen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Haftungssummen abdeckt:
5.000.000,00 EUR für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, zweifach maximiert.

Ein Nachweis der Versicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Eigenerklärung Umsätze vergleichbarer Leistungen jeweils für die letzten drei (3) abgeschlossenenen Geschäftsjahre (Anlage B 7)
Mindestanforderung:
Gefordert ist ein jährlicher Mindestumsatz mit Logistikdienstleistungen im Umfang von mind. 250.000,00 EUR/ Geschäftsjahr. Der Bewerber muss also für JEDES der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz für vergleichbare Leistungen von 250.000,00 Mio. EUR (netto) vorweisen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt Anlage B2.);
VI. Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.3.).
VII. Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt Anlage B.5.);

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Mit dem Angebot erfolgt daher eine Abfrage des "Nichtvorliegens eines Russlandbezugs" aller Bieter mit der Anlage B.6.
Eigenerklärung Russlandbezug.
Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung