Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung von Leistungen für Wartung und Weiterentwicklung seiner J2EE-Anwendung "Check-out engine". Diese Anwendung ist das Herzstück des Webshops des Goethe-Instituts.Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung befindet sich in Anlage A Leistungsbeschreibung.
Für den Betrieb der Check-out engine werden folgende Serviceleistungen benötigt:1. Betriebsüberwachung / Monitoring 2. Support3. Test und Fehleranalyse4. Entwicklung von Fehlerbeseitigungen5. Entwicklung von neuen Funktionen6. Dokumentation7. Beratung
Das wirtschaftlichste Angebot geeigneter Bieter wird gemäß UfAB 2018 (https://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/IT-Beschaffung/ufab_2018_download.pdf?__blob=publicationFile) nach der erweiterten Richtwertmethode ermittelt.
Das Verhältnis von Preis und Leistung wird durch die Ermittlung eines Quotienten zu einer Kennzahl "Z" nach folgender Formel bestimmt:
Z = L (Leistung) / P (Preis)Schwankungsbereich = 10 Prozent Entscheidungskriterium = Leistung Die Leistung ist die Summe der Leistungspunkte, die der Bieter für sein eingereichtes Grobkonzept erhält, gemäß der Bewertungsmatrix in Anlage E. Der Preis ist der Gesamtangebotspreis gemäß Anlage C.
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Manche fehlende Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden.
Bitte beachten Sie: Die durch das eForms-Formular vorgegebenen Begriffe zu den Ausschlussgründen sind nichtmaßgeblich. Die Frage eines Ausschlusses von Angeboten richtet sich nach geltendem deutschen Vergaberecht. Bitte beachten Sie zu den vorzulegenden Erklärungen und Unterlagen Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung.
Soweit notwendig sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen einzureichen:1. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt Anlage B4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss zudem folgende Erklärungen vorlegen (Anforderungen an Unternehmen): (1) Erklärungen gemäß Anlage B5 (Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen). (2) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.(3) Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:2. Nachweis von mind. 3 erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten (Anlage B.7)
3. Für Mitarbeiter*innen in Schlüsselpositionena. Deutschkenntnisse fließend in Wort und Schrift.b. Zwei (2) Jahre Berufserfahrung in der im Projekt vorgesehenen Positionc. Wahrnehmung einer vergleichbaren Funktion in mindestens einem der aufgeführten ReferenzprojekteDie Angaben sind in Anlage B9 Mitarbeiter einzutragen.
4. Umsatz mit vergleichbaren Leistungen mind. 300.000 Euro in den letzten drei Geschäftsjahren (Anlage B.6)
5. Aktuelle positive Bankerklärung bzgl. der Bonität des Bieters (nicht älter als 3 Monate)
(6) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
6. Handelsregisterauszug
7. Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt Anlage B2.);8. Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.3.).9. Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt Anlage B.5.);
1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Mit dem Angebot erfolgt daher eine Abfrage des "Nichtvorliegens eines Russlandbezugs" aller Bieter mit der Anlage B.8. Eigenerklärung Russlandbezug. Jeder Bieter ist verpflichtet diese Erklärung abzugeben. Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.