Gegenstand dieser Beschaffung ist der 2. Bauabschnitt mit dem Projekttitel "Vorbereitung der Standortkonzentration von Aerzen nach Rinteln" - konkret geht es um die Vorbereitung der Standortkonzentration durch Sanierung und Umstrukturierung des Nordflügels am Klinikstandort Rinteln.
Die Burghof-Klinik betreibt als Fachklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Einrichtungen zur Behandlung psychischer Erkrankungen an den Standorten Rinteln, Stadthagen und Aerzen. Im Rahmen einer Standortkonzentration soll der Betrieb künftig zentral am Hauptstandort im ehemaligen Kreiskrankenhaus Rinteln (Virchowstraße 5/9, 31737 Rinteln) gebündelt werden .
Nach baulicher Fertigstellung des 1. Bauabschnitts (Patientenbetrieb seit August 2019) erfolgt die weitere Umsetzung in zwei Bauabschnitten. Der hier ausgeschriebene 2. Bauabschnitt umfasst ausschließlich den Nordflügel des Bestandsgebäudes und bildet die Vorbereitung für die spätere vollständige Standortkonzentration im 3. Bauabschnitt (Ost-, Süd- und Westflügel sowie Küche, gesondertes Verfahren).
Die Baumaßnahme im Nordflügel umfasst im Wesentlichen umfangreiche Umstrukturierungen im Bestand, die energetische Sanierung der Gebäudehülle sowie die technische und funktionale Ertüchtigung des viergeschossigen, in den 1980er Jahren errichteten Gebäudeteils, einschließlich Anpassungen der Fassade und Fenster, der Grundrisse sowie der technischen Gebäudeausrüstung (Elektro, Raumlufttechnik, Sanitär, Heizung/Geothermie) . Die Ausführung erfolgt im Bestand bei aufrechterhaltenem, laufendem Klinikbetrieb sowie unter Berücksichtigung angrenzender, nicht vom Umbau betroffener Nutzungseinheiten (u. a. Arztpraxen). Besondere Anforderungen ergeben sich hieraus insbesondere hinsichtlich Hygiene, Brandschutz, Lärm- und Erschütterungsmanagement, Bauablauf- und Nutzerkoordination sowie Sicherheits- und Suizidpräventionsmaßnahmen im Umgang mit einem sensiblen Patientenklientel.
Das Bauvorhaben wird mit Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert.
Auftraggeberin ist die Burghof-Klinik GmbH, Virchowstraße 5, 31737 Rinteln.
Keine
Preis
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führt (§ 160 Abs. 3 GWB):
Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Nachforderungen gelten die Regelungen der VOB/A EU
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere VHB Formblatt 124.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Angaben zur Anzahl an Arbeitskräften, die für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen.
Bei Bedarf Angaben zu den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräftengegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungenbetrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sindunter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderenUnternehmen ausgeführten Leistungen
Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen:
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (netto): Erklärung über den Nettoumsatz des Bewerbers/der Bewerbungsgemeinschaft aufgegliedert in a) Netto-Gesamtumsatz und b) den Netto-Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2) Der Bewerbung ist die Erklärung des Bewerbers über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen oder die Erklärung des Bieters über die Absicht zum Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich die im Rahmen der Eigenerklärungen gemachten Angaben durch geeignete Nachweise bestätigen zu lassen.
Bedingung für die Ausführung des Auftrags sind die Einhaltungen der inhaltlichen Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nds (NTVergG). Dies beinhaltet insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen.