Die BwFuhrparkService GmbH führt ein Vergabeverfahren zur Wiedervermarktung gebrauchter Fahrzeuge durch. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Vertragspartner pro Los. Das Verfahren umfasst die Vermarktung unterschiedlicher Fahrzeugarten und nutzt sowohl klassische Verkaufswege als auch digitale Vermarktungsplattformen. Zusätzlich übernimmt der Auftragnehmer verkaufsvorbereitende und falls erforderlich, technische Aufbereitungsmaßnahmen, um Erlöse zu optimieren und Risiken zu reduzieren.
siehe Lose
Zur Ermittlung des Mittelwerts für die Verkaufspauschale und erfolgsabhängige Provision wird jeweils das Verkaufsergebnis anhand von drei Beispiel-Fahrzeugen (120 %, 110 %, 100 % NEP) gemäß den Angaben in "Anlage Bewertungsmatrix Los 1 Seite 2" berechnet. Aus den drei Verkaufsergebnissen der Beispiel-Fahrzeuge wird ein Mittelwert gebildet, der wie folgt bepunktet wird:bis 5%: 100 Punkte//>5% bis 10%: 50 Punkte //>10%: 25 Punkte
Zur Ermittlung des Mittelwerts für das Fahrzeughandling, die Verkaufsaufbereitung und Garantie-/Versicherungskosten wird jeweils das Verkaufsergebnis anhand von drei Beispiel-Fahrzeugen (120 %, 110 %, 100 % NEP) gemäß den Angaben in "Anlage Bewertungsmatrix Los 1 Seite 2" berechnet. Aus den drei Verkaufsergebnissen der Beispiel-Fahrzeuge wird ein Mittelwert gebildet, der wie folgt bepunktet wird:bis 5%: 50 Punkte//>5% bis 7,5%: 25 Punkte //>7,5%: 10 Punkte
Die Bieter erhalten Punkte gemäß der Anzahl der vorhandenen Anlieferorte:ein Anlieferort: 25 Punkte //>2 Anlieferorte: 50 Punkte
Die Bieter erhalten Punkte gemäß der Angabe zur Sicherstellung des bundesweiten Vertriebs der Fahrzeuge an den Endkunden:kann sichergestellt werden: 60 Punkte //bedingt sichergestellt werden (<= 5 PLZ-Regionen): 25 Punkte //nicht sichergestellt werden: 5 Punkte
Die Bieter erhalten Punkte gemäß der Angabe zur flexiblen Breitstellung von Kapazitäten bei höheren Volumen:kann sichergestellt werden: 40 Punkte //bedingt sichergestellt werden (Aufbau von Kapazitäten ist nur mit Vorlauf von >3 Monaten möglich): 25 Punkte //nicht sichergestellt werden: 5 Punkte
Die Bieter erhalten Punkte gemäß der Angabe zur Erfüllung der Lagerung und Präsentation der Fahrzeuge wie Eigenware des Bieters:wird zugesagt: 30 Punkte //kann nicht zugesagt werden: 0 Punkte
Die Bieter erhalten Punkte gemäß der Angabe zur Durchführung eines regelmäßigen Reportings über die Aus- und Bewertung der Verkaufsergebnisse:kann sichergestellt werden: 30 Punktekann nicht sichergestellt werden: 0 Punkte
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.§ 160 GWB lautet wie folgt:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.-----Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.-----Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.-----Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.-----Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert.- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
siehe Vergabeunterlagen
Die Vermarktung über die Verkaufsorganisation des Auftragnehmers mittels Konsignationslager im Los 1 umfasst die Wiedervermarktung über Niederlassungen oder Direktkauf von ausgesteuerten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, SUV (sofern diese vergleichbar den PKW-Klassen) sowie Transporter und PICKUP im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber behält sich vor, Fahrzeuggruppen mit jeweiligen Fahrzeugklassen während der Laufzeit abzuändern oder hinzuzufügen. Alle Fahrzeuge sind zum Zeitpunkt der Aussteuerung maximal 60 Monate alt sind und haben eine maximale Laufleistung von 100.000 km.Erforderliche optische und technische verkaufsvorbereitenden Maßnahmen werden durch den Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt.Die dem Auftragnehmer übergegebenen Fahrzeuge sind Konsignationsfahrzeuge des Auftraggebers. Diese bleiben bis zum Verkauf im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer stellt seine Standorte als Konsignationslager zur Verfügung.
Die Vermarktung von gebrauchten Fahrzeugen über Plattformen mittels Auktionen und Online-Marktplätzen im Los 2 umfasst die Wiedervermarktung von ausgesteuerten Nutzfahrzeugen wie LKW inklusive Anhänger und Busse jeglicher Größe sowie Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS-Fahrzeuge). Ebenfalls eingeschlossen sind Schadensfahrzeuge (technische und/oder wirtschaftliche Totalschäden), sofern eine Wiedervermarktung über Restwertgebote aus Schadengutachten nicht möglich ist.Zusätzlich ist es zwingend erforderlich, dass Sonderfahrzeuge und Fahrzeuge wie Flurförderzeuge, Kehrmaschinen oder Schlepper vermarktet werden können.Der Auftragnehmer plant die übergebenen Fahrzeuge in geeignete Auktionen ein. Unter Auktionsformaten versteht der Auftraggeber Online-Auktionen ohne oder mit Auktionator, Sofortkauf/Festpreise und verdeckte Auktionen. Der Kaufvertrag mit dem Käufer, bei Annahme des Angebots, kommt immer zwischen dem Auftragnehmer und dem Käufer zustande..
Der Preis für die Verkaufspauschale je verkauftem Fahrzeug fließt nach folgender Formel zu 55 % in die Summe gewichteter Preis ein: Ihr Preis*55/100
Der Preis für das Eingangshandling für die Abwicklung der Verkäufe über Abstellorte des Auftragnehmers fließt nach folgender Formel zu 15 % in die Summe gewichteter Preis ein: Ihre Ihr Preis*15/100
Der Preis für die Entfernung der Beklebungen der Fahrzeuge und die Erstellung aktualisierter Verkaufsbilder fließt nach folgender Formel zu 15 % in die Summe gewichteter Preis ein: Ihr Preis*15/100
Die Anzahl der vorhandenen Auktionsformate des Bieters fließt nach folgender Formel zu 250 % in die Summe gewichtetes Ergebnis qualitative Bewertung ein: Ihre Anzahl*250/100
Die Anzahl der verfügbaren Sprachen der Webplattformen des Bieters fließt nach folgender Formel zu 25 % in die Summe gewichtetes Ergebnis qualitative Bewertung ein: Ihre Anzahl*25/100
Die Bieter erhalten Punkte, sofern ein europaweites Inkasso angeboten werden kann:Ja: 20 Punkte //Nein: 0 Punkte
Die Bieter erhalten Punkte, sofern für die eingestellten Fahrzeuge aktuelle Preisvorschläge vor der Auswahl des Auktionsformates erfolgen:Ja: 5 Punkte //Nein: 0 Punkte
Die Bieter erhalten Punkte, sofern die Abwicklung der Ausfuhr von Fahrzeugen ins Ausland sichergestellt werden kann:Ja: 5 Punkte //Nein: 0 Punkte
Die Bieter erhalten Punkte, sofern für Fahrzeuge der Fahrzeuggruppen PKW, VAN und TR mindestens ein Abstellort angeboten werden kann:Ja: 50 Punkte //Nein: 0 Punkte
Die Bieter erhalten Punkte, sofern eine regelmäßige Auswertung mit Handlungsvorschlägen zur Optimierung der Verkaufsergebnisse umgesetzt werden kann.Ja: 5 Punkte //Nein: 0 Punkte