Verfahrensangaben

Vergabeverfahren von Rahmenvereinbarungen für die Wiedervermarktung von gebraucht...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.01.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BwFuhrparkService GmbH
992-80005-38
Am Turm 42
53721
Siegburg
Deutschland
DEA2C
Abteilung Vergaben
vergabestelle@bwfps.de
+49 22411650-224

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Verteidigung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50111110-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die BwFuhrparkService GmbH führt ein Vergabeverfahren zur Wiedervermarktung gebrauchter Fahrzeuge durch. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Vertragspartner pro Los. Das Verfahren umfasst die Vermarktung unterschiedlicher Fahrzeugarten und nutzt sowohl klassische Verkaufswege als auch digitale Vermarktungsplattformen. Zusätzlich übernimmt der Auftragnehmer verkaufsvorbereitende und falls erforderlich, technische Aufbereitungsmaßnahmen, um Erlöse zu optimieren und Risiken zu reduzieren.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

siehe Lose

Umfang der Auftragsvergabe

4.439.610,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.05.2026
30.04.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Mittelwerte Prozentwerte Verkaufspauschale und Verkaufsprovision

Zur Ermittlung des Mittelwerts für die Verkaufspauschale und erfolgsabhängige Provision wird jeweils das Verkaufsergebnis anhand von drei Beispiel-Fahrzeugen (120 %, 110 %, 100 % NEP) gemäß den Angaben in "Anlage Bewertungsmatrix Los 1 Seite 2" berechnet. Aus den drei Verkaufsergebnissen der Beispiel-Fahrzeuge wird ein Mittelwert gebildet, der wie folgt bepunktet wird:
bis 5%: 100 Punkte//
>5% bis 10%: 50 Punkte //
>10%: 25 Punkte

Fester Wert (insgesamt)
100,00

Zuschlagskriterium

Preis
Mittelwert Handlingskosten, Verkaufsaufbereitung, Garantie-/Versicherungskosten (in % vom Verkaufspreis

Zur Ermittlung des Mittelwerts für das Fahrzeughandling, die Verkaufsaufbereitung und Garantie-/Versicherungskosten wird jeweils das Verkaufsergebnis anhand von drei Beispiel-Fahrzeugen (120 %, 110 %, 100 % NEP) gemäß den Angaben in "Anlage Bewertungsmatrix Los 1 Seite 2" berechnet. Aus den drei Verkaufsergebnissen der Beispiel-Fahrzeuge wird ein Mittelwert gebildet, der wie folgt bepunktet wird:
bis 5%: 50 Punkte//
>5% bis 7,5%: 25 Punkte //
>7,5%: 10 Punkte

Fester Wert (insgesamt)
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Anlieferorte

Die Bieter erhalten Punkte gemäß der Anzahl der vorhandenen Anlieferorte:
ein Anlieferort: 25 Punkte //
>2 Anlieferorte: 50 Punkte

Fester Wert (insgesamt)
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bundesweiter Vertrieb der Fahrzeuge an Endkunden

Die Bieter erhalten Punkte gemäß der Angabe zur Sicherstellung des bundesweiten Vertriebs der Fahrzeuge an den Endkunden:
kann sichergestellt werden: 60 Punkte //
bedingt sichergestellt werden (<= 5 PLZ-Regionen): 25 Punkte //
nicht sichergestellt werden: 5 Punkte

Fester Wert (insgesamt)
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Sicherstellung von Kapazitäten

Die Bieter erhalten Punkte gemäß der Angabe zur flexiblen Breitstellung von Kapazitäten bei höheren Volumen:
kann sichergestellt werden: 40 Punkte //
bedingt sichergestellt werden (Aufbau von Kapazitäten ist nur mit Vorlauf von >3 Monaten möglich): 25 Punkte //
nicht sichergestellt werden: 5 Punkte

Fester Wert (insgesamt)
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Lagerung und Präsentation der Fahrzeuge wie Eigenware des Auftragnehmers

Die Bieter erhalten Punkte gemäß der Angabe zur Erfüllung der Lagerung und Präsentation der Fahrzeuge wie Eigenware des Bieters:
wird zugesagt: 30 Punkte //
kann nicht zugesagt werden: 0 Punkte

Fester Wert (insgesamt)
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Reporting durch den Bieter

Die Bieter erhalten Punkte gemäß der Angabe zur Durchführung eines regelmäßigen Reportings über die Aus- und Bewertung der Verkaufsergebnisse:
kann sichergestellt werden: 30 Punkte
kann nicht sichergestellt werden: 0 Punkte

Fester Wert (insgesamt)
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
6.659.415,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUMR2D

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
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Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
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Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert.
- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR
- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Vermarktung von Fahrzeugen über die Verkaufsorganisation des Auftragnehmers mittels Konsignationslager
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50111110-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Vermarktung über die Verkaufsorganisation des Auftragnehmers mittels Konsignationslager im Los 1 umfasst die Wiedervermarktung über Niederlassungen oder Direktkauf von ausgesteuerten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, SUV (sofern diese vergleichbar den PKW-Klassen) sowie Transporter und PICKUP im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber behält sich vor, Fahrzeuggruppen mit jeweiligen Fahrzeugklassen während der Laufzeit abzuändern oder hinzuzufügen. Alle Fahrzeuge sind zum Zeitpunkt der Aussteuerung maximal 60 Monate alt sind und haben eine maximale Laufleistung von 100.000 km.
Erforderliche optische und technische verkaufsvorbereitenden Maßnahmen werden durch den Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt.
Die dem Auftragnehmer übergegebenen Fahrzeuge sind Konsignationsfahrzeuge des Auftraggebers. Diese bleiben bis zum Verkauf im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer stellt seine Standorte als Konsignationslager zur Verfügung.

Umfang der Auftragsvergabe

5.537.565,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Vermarktung von gebrauchten Fahrzeugen über Plattformen mittels Auktionen und Online-Marktplätzen
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50111110-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Vermarktung von gebrauchten Fahrzeugen über Plattformen mittels Auktionen und Online-Marktplätzen im Los 2 umfasst die Wiedervermarktung von ausgesteuerten Nutzfahrzeugen wie LKW inklusive Anhänger und Busse jeglicher Größe sowie Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS-Fahrzeuge). Ebenfalls eingeschlossen sind Schadensfahrzeuge (technische und/oder wirtschaftliche Totalschäden), sofern eine Wiedervermarktung über Restwertgebote aus Schadengutachten nicht möglich ist.
Zusätzlich ist es zwingend erforderlich, dass Sonderfahrzeuge und Fahrzeuge wie Flurförderzeuge, Kehrmaschinen oder Schlepper vermarktet werden können.
Der Auftragnehmer plant die übergebenen Fahrzeuge in geeignete Auktionen ein. Unter Auktionsformaten versteht der Auftraggeber Online-Auktionen ohne oder mit Auktionator, Sofortkauf/Festpreise und verdeckte Auktionen.
Der Kaufvertrag mit dem Käufer, bei Annahme des Angebots, kommt immer zwischen dem Auftragnehmer und dem Käufer zustande.
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Umfang der Auftragsvergabe

1.121.850,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2026
30.04.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Verkaufspauschale

Der Preis für die Verkaufspauschale je verkauftem Fahrzeug fließt nach folgender Formel zu 55 % in die Summe gewichteter Preis ein: Ihr Preis*55/100

Gewichtung
55,00

Zuschlagskriterium

Preis
Eingangshandling bei Anlieferung an Abstellorten

Der Preis für das Eingangshandling für die Abwicklung der Verkäufe über Abstellorte des Auftragnehmers fließt nach folgender Formel zu 15 % in die Summe gewichteter Preis ein: Ihre Ihr Preis*15/100

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Preis
Entfernung der Beklebungen und Erstellung Bilder

Der Preis für die Entfernung der Beklebungen der Fahrzeuge und die Erstellung aktualisierter Verkaufsbilder fließt nach folgender Formel zu 15 % in die Summe gewichteter Preis ein: Ihr Preis*15/100

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Anzahl Auktionsformate

Die Anzahl der vorhandenen Auktionsformate des Bieters fließt nach folgender Formel zu 250 % in die Summe gewichtetes Ergebnis qualitative Bewertung ein: Ihre Anzahl*250/100

Gewichtung
250,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Anzahl mehrsprachiger Angebote

Die Anzahl der verfügbaren Sprachen der Webplattformen des Bieters fließt nach folgender Formel zu 25 % in die Summe gewichtetes Ergebnis qualitative Bewertung ein: Ihre Anzahl*25/100

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Europaweites Inkasso durch Bieter

Die Bieter erhalten Punkte, sofern ein europaweites Inkasso angeboten werden kann:
Ja: 20 Punkte //
Nein: 0 Punkte

Fester Wert (insgesamt)
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Preisvorschläge durch Bieter

Die Bieter erhalten Punkte, sofern für die eingestellten Fahrzeuge aktuelle Preisvorschläge vor der Auswahl des Auktionsformates erfolgen:
Ja: 5 Punkte //
Nein: 0 Punkte

Fester Wert (insgesamt)
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Exportmanagement / Ausfuhrmanagement durch Bieter

Die Bieter erhalten Punkte, sofern die Abwicklung der Ausfuhr von Fahrzeugen ins Ausland sichergestellt werden kann:
Ja: 5 Punkte //
Nein: 0 Punkte

Fester Wert (insgesamt)
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Bereitstellung Abstellorte

Die Bieter erhalten Punkte, sofern für Fahrzeuge der Fahrzeuggruppen PKW, VAN und TR mindestens ein Abstellort angeboten werden kann:
Ja: 50 Punkte //
Nein: 0 Punkte

Fester Wert (insgesamt)
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Verkaufsreports

Die Bieter erhalten Punkte, sofern eine regelmäßige Auswertung mit Handlungsvorschlägen zur Optimierung der Verkaufsergebnisse umgesetzt werden kann.
Ja: 5 Punkte //
Nein: 0 Punkte

Fester Wert (insgesamt)
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen