NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für di...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BwFuhrparkService GmbH
992-80005-38
Am Turm 42
53721
Siegburg
Deutschland
DEA2C
Abteilung Vergaben
vergabestelle@bwfps.de
+49 22411650-224

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Verteidigung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50111110-0
71630000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die regelmäßig wiederkehrende Prüfung von bereits eingebauten 2 und 6 kg Pulverfeuerlöschern sowie 9 kg Schaumfeuerlöscher nach DIN EN 14406.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Rund 17.000 Fahrzeuge aus dem Gesamtbestand der BwFPS sind aktuell mit einem Feuerlöscher ausgestattet und müssen alle 24 Monate geprüft werden.
Zusätzlich müssen die 6 kg Pulverfeuerlöscher der rund 1000 Kraftomnibusse (KOM) aus dem aktuellen Fuhrparkbestand nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) alle 12 Monate überprüft werden.

Die Anzahl der Feuerlöscher setzt sich wie folgt zusammen:

Pulverfeuerlöscher 2kg = ca. 11.350 Stück (Prüfintervall 24 Monate)
Pulverfeuerlöscher 6kg = ca. 13.200 Stück (Prüfintervall 24 Monate)
Pulverfeuerlöscher 6kg (KOM) = ca. 1000 Stück (Prüfintervall 12 Monate)
Schaumfeuerlöscher 9kg = ca. 50 Stück (Prüfintervall 24 Monate)

Bei diesen Zahlen handelt es sich ausdrücklich um Schätzwerte auf Grundlage aktueller Erkenntnisse des Auftragsgebers, welche allein die Planung von Ressourcen und damit die Kalkulation eines Angebotes ermöglichen sollen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.04.2026
30.03.2028

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2026 und endet am 31.03.2028. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.03.2030 endet.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Durch den bundesweiten Einsatz der Fahrzeuge muss die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer bundesweit mobil sichergestellt werden. Der Auftragnehmer muss in der gesamten Bunderepublik Deutschland die Leistungserbringung wahrnehmen können.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Prüfung von 2 kg Pulver-Feuerlöscher

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Prüfung von 2 kg Pulver-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 15 Punkten.
Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

(niedrigster Preis/Ihr Preis) x 15 Punkte

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Preis
Prüfung von 6 kg Pulver-Feuerlöscher

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Prüfung von 6 kg Pulver-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 25 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

(niedrigster Preis/Ihr Preis) x 25 Punkte

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Preis
Prüfung von 9 kg Schaum-Feuerlöscher

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Prüfung von 9 kg Schaum-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 10 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

(niedrigster Preis / Ihr Preis) x 10 Punkte

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
Austausch / Ersatz 2 kg Pulver-Feuerlöscher (Falls Prüfung unwirtschaftlich oder Bauartbedingt nicht möglich ist)

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Austausch 2 kg Pulver-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 10 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

(niedrigster Preis/ Ihr Preis) x 10 Punkte

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Preis
Austausch / Ersatz 6 kg Pulver-Feuerlöscher (Falls Prüfung unwirtschaftlich oder Bauartbedingt nicht möglich ist)

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Austausch 6 kg Pulver-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 15 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

(niedrigster Preis/Ihr Preis) x 15 Punkte

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Preis
Austausch / Ersatz 9 kg Schaum-Feuerlöscher (Falls Prüfung unwirtschaftlich oder Bauartbedingt nicht möglich ist)

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für Austausch 9 kg Schaum-Feuerlöscher in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

(niedrigster Preis/Ihr Preis) x 5 Punkte

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis für An- und Abfahrtskosten

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis für An- und Abfahrtskosten in Euro netto aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 15 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

(niedrigster Preis/Ihr Preis) x 15 Punkte

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis für Stornokosten bei Terminabsagen < 24h

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis Stornokosten bei Terminabsagen < 24 h aus der Anlage Preisblatt erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

(niedrigster Preis/Ihr Preis) x 5 Punkte

Gewichtung
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
EUR
EUR
1.580.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

3
3

Größe der Unternehmen

2

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
1.580.000,00
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

26/Feuerlöscher/03
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Prüfung von Fahrzeug-Feuerlöschern.
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Minimax Mobile Services GmbH
DE242349370
Großunternehmen
Minimaxstraße 1
72574
Bad Urach
Deutschland
DE141
ausschreibung@minimax.de
04025196696
Nein
---
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

27.03.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

-
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung