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Verfahrensangaben

Vergabeverfahren einer Rahmenvereinbarung für die Steuerberatungsleistungen für di...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BwFuhrparkService GmbH
992-80005-38
Am Turm 42
53721
Siegburg
Deutschland
DEA2C
Abteilung Vergaben
vergabestelle@bwfps.de
+49 22411650-224

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Verteidigung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
t:022894990
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79220000-2
79221000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Steuerberatungsleistungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für den Eigenbetrieb des Unternehmens hat die BwFPS Bedarf an steuerlicher Beratung und Unterstützung zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Behandlung sämtlicher Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuerarten inklusive der erforderlichen Erklärungen zu den Steuerarten Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuer.
Es soll eine Rahmenvereinbarung zur Steuerberatung für die BwFPS abgeschlossen werden. Dieser beinhaltet die
- steuerliche, während der Vertragsdauer permanent durchgeführte Beratung (umfasst Tätigkeiten gemäß § 21 StBVV),
- steuerliche, während der Vertragsdauer permanent durchgeführte Unterstützung (umfasst Tätigkeiten gemäß §§ 23 - 31; 38 und 40 ff. StBVV) und
- Erstellung von steuerlichen, während der Vertragsdauer adhoc erforderlichen gutachterlichen Stellungnahmen (umfasst Tätigkeiten gemäß § 22 StBVV)
zu allen Ertrag-, Verbrauch- und Verkehrssteuerarten einschließlich Lohnsteuer.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.05.2026
30.04.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Unternehmensdarstellung (Siehe Leistungs-beschreibung Ziffer 5.1)

Aspekt 1:
Auf die gemäß Ziffer 4 aufgeführten Handlungsfelder wird eingegangen und die eigene Leistungsfähigkeit begründet dargestellt.
Aspekt 2:
Eine Darstellung der weltweiten wirtschaftlichen Verknüpfungen und Partner ist durch den Bieter erfolgt.
Aspekt 3:
Eine Darstellung beispielhafter Angaben von Reaktionszeiten auf kurzfristige Terminvorgaben ist erfolgt.

Bieter, die mit dem Angebot vollständige Ausführungen zu allen drei Aspekten abgeben, werden am höchsten bewertet und erhalten die volle Punktzahl (5 Punkte).
Bieter, die mit dem Angebot Ausführungen zu zwei Aspekten abgeben, erhalten 3 Punkte.
Bieter, die mit dem Angebot Ausführungen zu einem Aspekt abgegeben, erhalten 1 Punkt.
Bieter, die mit dem Angebot keine Ausführungen zu den Aspekten abgeben, werden am niedrigsten bewertet und erhalten 0 Punkte.
Soweit Bieter keine fundierten und nachvollziehbaren Angaben gemäß den oben genannten Aspekten 1 -3 machen, wird dies in die Bewertung nicht mit einfließen.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Örtliche Nähe (Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 5.2)

Bieter, die dem Angebot die Auflistung des Standortes / der Niederlassung des Kernteams beifügen und dessen Standort/Niederlassung des Kernteams innerhalb eines Radius von 70 km liegt oder liegen wird, erhalten 10 Punkte.
Bieter, die dem Angebot die Auflistung des Standorte / der Niederlassung des Kernteams beifügen und dessen Standort/Niederlassung des Kernteams innerhalb eines Radius zwischen 71 km und 100 km liegt oder liegen wird, erhalten 5 Punkte.
Bieter, die dem Angebot die Auflistung des Standorte / der Niederlassung des Kernteams beifügen und dessen Standort/Niederlassung des Kernteams innerhalb eines Radius zwischen 101 km und 150 km liegt oder liegen wird, erhalten 2 Punkte.
Bieter, die dem Angebot die Auflistung des Standorte / der Niederlassung des Kernteams beifügen und dessen Standort/Niederlassung des Kernteams über 150 km entfernt liegt oder liegen wird, erhalten 0 Punkte.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Anlage Weltweite Aufstellung (Siehe Leistungs-beschreibung Ziffer 5.3)

Es wird die maximale Abdeckung der in Anlage aufgeführten Länder bewertet. Ein Land zählt nur dann als abgedeckt, wenn in der dafür vorgesehenen Zeile alle abgeforderten Angaben gemacht wurden.
Es wird eine Reihenfolge der Bieter nach Höhe des Abdeckungsgrads der Länder gebildet. Bieter mit derselben Anzahl an angegeben Ländern belegen den gleichen Platz.
Die laut Anlage Weltweite Aufstellung zwingend geforderten Länder fließen nicht in die Bewertung ein.

Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung die höchste Anzahl von Länder abdecken, werden am höchsten bewertete und erhalten 20 Punkte.
Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 2. Platz belegen, erhalten 16 Punkte.
Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 3. Platz belegen, erhalten 12 Punkte.
Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 4. Platz belegen, erhalten 10 Punkte.
Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 5. Platz belegen, erhalten 8 Punkte.
Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 6. Platz belegen, erhalten 6 Punkte.
Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 7. Platz belegen, erhalten 4 Punkte.
Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 8. Platz belegen, erhalten 2 Punkte.
Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 9. Platz belegen, erhalten 1 Punkt.
Bieter, die gemäß Anlage Weltweite Aufstellung anhand der Anzahl der abgedeckten Länder den 10. Platz oder schlechter belegen, erhalten 0 Punkte.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Berufliche Qualifikation und Fachkenntnis des eingesetzten Kernteams sowie theoretische sowie praktische Erfahrungen im internationalen Beratungsbereich (Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 5.4)

Aspekt 1:
Das Kernteam kann anhand der Vita zusammen Erfahrungen von mehr als 8 Jahren in der Erfüllung von Steuerberaterleistungen für öffentliche, mehrheitlich im Bundesbesitz befindliche Unternehmen sowie Unternehmen in der Automotive/Autovermietung sowie Leasingbranche belegen. Hierbei werden die Einzelerfahrungen aus der Vita der beiden benannten Kernteammitglieder addiert.
Aspekt 2:
Das Kernteam kann anhand der Vita zusammen Erfahrungen von mehr als 7 Jahren in der Erfüllung von Steuerberaterleistungen für Unternehmen mit internationalem Hintergrund aufweisen und mindestens ein Steuerberater des Kernteams verfügt über die Qualifikation zum Fachberater für internationales Steuerrecht (oder vergleichbare Ausbildung).Der Bieter ist für die Darlegung der Vergleichbarkeit zuständig.

Bieter, die mit Angebotsabgabe die zu erfüllenden Ausführungen bzw. Nachweise zu allen zwei Aspekte abgeben, werden am höchsten bewertet und erhalten die volle Punktzahl (30 Punkte).
Bieter, die mit Angebotsabgabe die zu erfüllenden Ausführungen bzw. Nachweise zu einem Aspekt abgeben, erhalten 15 Punkte.
Bieter, die mit Angebotsabgabe keinen der zu erfüllenden Ausführungen bzw. Nachweise erbringen, erhalten 0 Punkte.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Langjährige Erfahrungen als Steuerberater (Siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 5.4)

Aspekt 1:
Ein(e) vom Bieter im Angebotsformular unter Ziffer 2.6 benannte(r) Steuerberater(in) kann mehr als acht (8) Jahre ununterbrochene Beratungstätigkeit zum Zeitpunkt der Angebotslegung als Steuerberater anhand seiner/ihrer Vita nachweisen
Aspekt 2:
Der/Die andere benannte(r) Steuerberater/in kann mehr als fünf (5) Jahre ununterbrochene Beratungstätigkeit zum Zeitpunkt der Angebotslegung anhand seiner/Ihrer Vita nachweisen.

Bieter, dessen Kernteammitglieder beide Aspekte erfüllen, erhalten die volle Punktzahl (15).
Bieter, dessen Kernteammitglieder nur einen Aspekt erfüllen, erhalten 8 Punkte.
Bieter, dessen Kernteammitglieder beide Aspekte nicht erfüllen, erhalten 0 Punkte.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Preis
Anlage Preisblatt (Siehe Leistungs-beschreibung Ziffer 6)

Die in Anlage Preisblatt aufgeführten Stundenverrechnungssätze werden prozentual unterschiedlich nach Qualifizierung bzw. Hierarchiestufe gewichtet. Die prozentuale Gewichtung verteilt sich wie folgt:
Partner 5%
Senior Manager 30%
Manager 40%
Senior Consultant oder vergleichbar 25%
Der Gesamtkostensatz eines Bieters ermittelt sich aus dem jeweiligen Stundensatz multipliziert mit dem jeweiligen Prozentanteil sowie der Addition aller weiteren so ermittelten gewichteten Stundenverrechnungssätze.

Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtkostensatz erhält 40 Punkte.
Die anderen Bieter erhalten anteilig Punkte im Verhältnis des niedrigsten Gesamtkostensatzes zu Ihrem Gesamtkostensatz.

nG: = niedrigster Gesamtkostensatz
IG: = Ihr Gesamtkostensatz
P: = maximal erreichbare Punkte
Anteilige Punkte = P * nG / IG

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
EUR
EUR
638.400,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4

Größe der Unternehmen

0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
638.400,00
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

26/Steuerberatung/05
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Erbringung von Steuerberatungsleistungen.
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
DE814811803
Großunternehmen
Luise-Straus-Ernst-Str. 2
50679
Köln
Deutschland
DEA23
DE-KPMGAusschreibung@kpmg.com
03020680
Nein
---
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

30.03.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

-
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung