Verfahrensangaben

Ausrüstungsgegenständen (Armaturen und Schläuche) für Abrollbehälter Hochleistungs...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.09.2026
05.10.2026 12:00 Uhr
05.10.2026 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BwFuhrparkService GmbH
992-80005-38
Am Turm 42
53721
Siegburg
Deutschland
DEA2C
Abteilung Vergaben
vergabestelle@bwfps.de
+49 22411650-224

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Verteidigung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
t:022894990
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53133
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

44482100-3
35110000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung von Ausrüstungsgegenständen (Armaturen und Schläuche) für Abrollbehälter Hochleistungspumpenmodule.
Es ist eine Mindestabnahmemenge und eine maximale Abnahmemenge in Stück festgelegt. Beide Mengen sind explizit in der Leistungsbeschreibung benannt.
Abrufobergrenze in Stück lautet:
Position 2.1 (Verteiler F-FF) 15 Stück / Position 2.13 (Kantenschutz) 15 Stück / Position 2.10 (Verlängerungsschlauch für Druckmanometer) 22 Stück / Position 2.11 (Zubehör für Schlauchbrückenerweiterung) 88 Stück / Position 3.2 (Druckschlauch F (NW 150) 10 m) 54 Stück / Position 3.1 (Druckschlauch F (NW 150) 5 m) 54 Stück / Position 3.3 (Druckschlauch F (NW 150) 50 m) 540 Stück / Position 2.12 (Kuppelstücke) 190 Stück / Position 2.2 (Verteiler F-5B) 29 Stück / Position 2.3 (Verteiler F-2A) 15 Stück / Position 2.4 (Absperrschieber F) 29 Stück / Position 2.5 (Absperrschieber A) 29 Stück / Position 2.6 (Rückschlagventil F) 15 Stück / Position 2.7 (Schlauchbrücke für F-Schlauchleitung) 29 Stück / Position 2.8 (Kupplungsschlüssel F) 130 Stück / Position 2.9 (Druckmanometer von 0 bis 25 bar) 44 Stück

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Ausrüstungsgegenstände müssen zum Zeitpunkt der Indienststellung (Übernahme durch Feuerwehr) den aktuellen/ neuesten einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften wie z.B. EG-Richtlinien, Straßenverkehrszulassungsordnung, UVV, Gerätesicherheitsgesetz, DIN, ISO- und EN-Normen, VDE-Vorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Eine eventuell notwendige Ersatzteilversorgung muss für min. 10 Jahre gesichert sein. Da es sich um ein FW- Einsatzmittel handelt, ist die Versorgung mit einsatzrelevanten Ersatzteilen kurzfristig zu gewährleisten.
Für sämtliche Ausrüstungsgegenstände ist eine Haltbarkeitsgarantie von mindestens zwei (2) Jahren ab Lieferung zu geben. Erforderliche Beschriftungen und Betriebsanleitungen müssen in deutscher Sprache vorgenommen bzw. beigelegt werden. Die Armaturen und Schläuche müssen für die jeweiligen Fahrzeuge einlagerfertig (betriebsbereit und geprüft) am Anlieferort übergeben werden. Eventuelle Umverpackung, Transportgestelle, Paletten, Sicherungsmittel usw. müssen für den Auftragnehmer kostenfrei und umweltgerecht entsorgt werden. Für jede Armatur und Schlauch ist ein Prüfblatt mitzuliefern. Alle Armaturen und Schläuche müssen mit einer dauerhaften Beschriftung in Arial beschriftet werden. Einzelheiten hierzu sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
Es ist eine Mindestabnahmemenge vorgesehen, welche vom Auftragnehmer teils an eine in den Niederlanden und an eine in Deutschland vorgesehene Adresse liefern muss. Einzelheiten hierzu sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.

Umfang der Auftragsvergabe

1.124.388,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
2

Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst auf zwei (2) Jahre befristet. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein (1) weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens nach vier (4) Jahren endet. Sollte die Abrufobergrenze zuvor erreicht werden, so endet der Vertrag bereits zu diesem Zeitpunkt ohne weiteres Zutun der Parteien.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Betreffend der festgelegten Mindestabnahmemenge: Folgende Produkte der Leistungsbeschreibung sind an die Fa. Freytag, Wernher-von-Braun-Str. 3 in 31008 Elze zu liefern:
12 EA der Pos. 2.2 / 12 EA der Pos. 2.7 / 36 EA der Pos. 2.8 / 12 EA der Pos. 2.9 / 36 EA der Pos. 2.11 / 72 EA der Pos. 2.12 / 12 EA der Pos. 3.1 / 12 EA der Pos. 3.2 -------- Betreffend der festgelegten Mindestabnahmemenge: Alle übrigen Produkte der Leistungsbeschtreibung sind an die Fa. Hytrans, Lemsterpad 56, 8531 AA Lemmer, Niederlande zu liefern. -------- Betreffend der festgelegten Mindestabnahmemenge: Die Produkte müssen jeweils in einer (1) Lieferung kostenfrei, in Absprache mit dem Empfänger und an die Adresse des Empfängers, geliefert werden.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
1.838.557,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHUM8S0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird sowohl auf § 160 Abs. 3 GWB als auch auf § 15 Abs. 2 BwPBBG verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
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Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k Verordnung (EU) 2022/576 (in der jeweils aktuellen Fassung) gemäß Angebotsformular von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
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Ab einem Auftragswert von 50.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB

Die Nachweise sind bei Angebotsabgabe mittels Eigenerklärung im Angebotsformular zu erbringen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert.
- Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 10 Mio. EUR
- Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR

Der Nachweis ist bei Angebotsabgabe mittels Eigenerklärung im Angebotsformular zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Kopie der Police nachzufordern, sofern das Angebot des Bieters in der engeren Wahl ist.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird ein Jahresumsatz bezogen auf die Leistungen des Vergabegegenstandes mit den folgenden Mindestjahresumsätzen pro abgeschlossenes Geschäftsjahr gefordert:
Mindestens 1.000.000,00 Euro netto im Geschäftsjahr 2023
Mindestens 1.000.000,00 Euro netto im Geschäftsjahr 2024
Mindestens 1.000.000,00 Euro netto im Geschäftsjahr 2025

Der Nachweis ist bei Angebotsabgabe mittels Eigenerklärung im Angebotsformular zu erbringen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

- Nachweis von Referenzen gemäß § 46 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird die Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz aus den letzten drei Jahren über erbrachte Leistungen im Bereich der Lieferung von Armaturen und Schläuche für BOS-Einsatzfahrzeuge gefordert.
Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesem Vergabegegenstand in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft eröffnet wird.
Der Nachweis ist anhand einer Eigenerklärung im Angebotsformular unter Ziffer 2.5 zu erbringen.
Sofern es dem Bieter verwehrt ist, den Referenzgeber namentlich in der Referenz zu nennen, hat er dies in der Referenz mitzuteilen und den Referenzgeber so konkret wie möglich zu umschreiben.
Sofern die Mindestanforderung anhand der eingereichten Referenz nicht erfüllt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung