BE_E-Linienbusse_2021_Auftragsvergabe
VO: SektVO Vergabeart:   Bekanntmachung vergebener Aufträge Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Auftraggeber
Bentheimer Eisenbahn AG
Otto-Hahn-Straße 1
48529
Nordhorn
Deutschland
HLP. Heiermann Losch Rechtsanwälte, Dr. Alexandra Losch
alexandra.losch@hlp-rae.de
DE94B
Gemeinsame Beschaffung
Haupttätigkeit

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung
BE_E-Linienbusse_2021_Auftragsvergabe
BE_E-Linienbusse_2021 Auftragsvergabe

CPV-Code Hauptteil

34144910-0

Art des Auftrags

Kurze Beschreibung

Die Vergabestelle schreibt die Lieferung von vier (4) Elektrobussen aus. Die Fahrzeuge müssen spätestens zum

29. April 2022

voll funktionsfähig in vertragsgemäßem Zustand an die BE ausgeliefert sein. Details sind dem Lastenheft zu entnehmen.

Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags der Vergabestelle. Die Zuschlagserteilung erfolgt daher nur und erst nach Vorliegen dieser Genehmigung. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.

Für den Fall, dass der Förderzeitraum für den Kauf von Elektrobussen über das Jahr 2022 hinaus verlängert und der Kauf weiterer Elektrobusse seitens der BE durch Unions-, Bundes- und/oder Landesmittel gefördert wird, behält sich die BE vor, weitere vier (4) Elektrobusse zu erwerben und den Vertrag entsprechend zu verlängern. Der Vertrag wird maximal über acht Jahre gem. § 19 Abs. 3 SektVO verlängert.

Haupterfüllungsort

Bentheimer Eisenbahn AG
Otto-Hahn-Straße 1
48529
Nordhorn
DE94B

Weitere Erfüllungsorte

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Beschreibung der Beschaffung

vier Elektrobusse nach Maßgabe des Lastenheftes, Option der Lieferung weiterer vier Elektrobusse im Fall einer Förderung

Zuschlagskriterien

Qualitätskriterien

Kriterien
Service- und Kundendienst, Ersatzteilwesen und Ersatzteilversorgung
30
Umsetzung Lastenheft, soweit Vorgaben als wertungsrelevant erfasst sind
30
Qualitätssicherungskonzept
10

Kostenkriterien

Kriterien
Es wurde kein Kriterium hinzugefügt
30

Angaben zu Optionen

Für den Fall, dass der Förderzeitraum für den Kauf von Elektrobussen über das Jahr 2022 hinaus verlängert und der Kauf weiterer Elektrobusse seitens der BE durch Unions-, Bundes- und/oder Landesmittel gefördert wird, behält sich die BE vor, weitere vier (4) Elektrobusse zu erwerben.

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Antragsnummer ZW1-80154461
EFRE
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur CO2-Reduktion durch Verbesserung der Stadt-/Umlandmobilität im öffentlichen Personennahverkehr

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Verwaltungsangaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2020 /S 251 - 633393

Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Auftragsvergabe

Allgemeine Angaben
8_2021
BE_E-Linienvergabe_2021_ Auftragsvergabe
Ja
Auftragsvergabe
18.08.2021

Angaben zu den Angeboten

2
0
0
0
2

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Evobus GmbH Region Nord
Mercedesstrasse 127/6
70372
Stuttgard
Deutschland
DE111
Nein

Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Wert oder Anteil des Auftrags, der an dritte vergeben werden soll

Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Zahl der Vergebenen Aufträge

1

Ursprungsland der Ware oder Dienstleistung

-

Der Auftrag wurde an einen Bieter vergeben, der ein Alternativangebot vorgelegt hat

Angebote wurden ausgeschlossen, weil sie ungewöhnlich niedrig waren

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Deutschland

Einlegung von Rechtsbehelfen

Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass demUnternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
$ 134 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oderden Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnenbeeinträchtigen könnte.

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
+49 413115-2943

Anhang

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