SWA_Erweiterungsbau_GP_Aufhebung
VO: SektVO Vergabeart:   Bekanntmachung vergebener Aufträge Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Auftraggeber
Stadtwerke Achim AG
Gaswerkstraße 7
28832
Achim
Deutschland
HLP.Heiermann Losch Rechtsanwälte, Dr. Alexandra Losch
alexandra.losch@hlp-rae.de
DE93B
Gemeinsame Beschaffung
Haupttätigkeit

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung
SWA_Erweiterungsbau_GP_Aufhebung
Stadtwerke Achim AG - Ausschreibung Generalplanungsleistungen Erweiterungsbau SWA_Aufhebung

CPV-Code Hauptteil

71000000-8

Art des Auftrags

Kurze Beschreibung

Die Stadtwerke Achim AG (SWA) hat in mehreren Schritten die Bestandsgebäude erneuert und erweitert. Aktuell ist die Erweiterung in drei weiteren Bauabschnitten geplant.

Die Baumaßnahme der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes wird nachfolgend mit "Bauabschnitt 1 (=BA 1 Erweiterung), die Baumaßnahme zur Erweiterung des Lager- und Werkstattgebäudes wird mit Bauabschnitt 2 (=BA 2) erfasst und benannt. Als dritten Bauabschnitt (=BA 3) wird die Errichtung der Außenanlagen inkl. Herstellung der Einfriedung des Werksgeländes und der vollständige Rückbau des Altbaus erfasst und benannt. Die Gebäude der Stadtwerke Achim AG befinden sich innerhalb eines Bebauungsplans sowie einer Sanierungssatzung der Stadt Achim, deren Vorgaben im Rahmen der Planung zu beachten sind.

Für die Baumaßnahmen der Bauabschnitte 1 bis 3 der SWA wird ein Generalplaner für die Planungsleistungen Gebäude und Innenräume, Freianlagen, die Tragwerksplanung, die Technische Gebäudeausrüstung, die Bauphysik sowie für den Brandschutz und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gesucht. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Planung und Realisierung ist ein maximales Budget 6.950.000,00 EUR vorgegeben, das zwingend einzuhalten ist.

Haupterfüllungsort

Stadtwerke Achim AG
Gaswerkstr. 7
28832
Achim
DE93B

Weitere Erfüllungsorte

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung
71300000-1
71221000-3

Beschreibung der Beschaffung

Ausschreibungsgegenstand sind die Generalplanungsleistungen zur umfassenden Erweiterung der Bestandsgebäude, eines Neubaus sowie Außenanlagen in drei Bauabschnitten.

Die Baumaßnahme der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes wird nachfolgend mit "Bauabschnitt 1 (=BA 1 Erweiterung), die Baumaßnahme zur Erweiterung des Lager- und Werkstattgebäudes wird mit Bauabschnitt 2 (=BA 2) erfasst und benannt. Als dritten Bauabschnitt (=BA 3) wird die Errichtung der Außenanlagen inkl. Herstellung der Einfriedung des Werksgeländes und der vollständige Rückbau des Altbaus erfasst und benannt. Die Gebäude der Stadtwerke Achim AG befinden sich innerhalb eines Bebauungsplans sowie einer Sanierungssatzung der Stadt Achim, deren Vorgaben im Rahmen der Planung zu beachten sind.

Die ausgeschriebenen Leistungsinhalte sind in der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung dargestellt.

Gegenstand der Ausschreibung sind insbesondere Planungsleistungen der
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)
- Freianlagen (§ 39 HOAI)
- Technischen Gebäudeausrüstung (§ 55 HOAI)
- Tragwerksplanung (§ 51 HOAI)
sowie die zur funktionsfähigen Planung erforderlichen Fachplanungsleistungen wie
- Brandschutzplanung,
- Bauphysik
- die Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung,

Zuschlagskriterien

Qualitätskriterien

Kriterien
Qualität und Schlüssigkeit des Projektablauf- und Terminplans sowie eingereichten Planungskonzepts
10
Architektonische und funktionale Qualität und Schlüssigkeit des eingereichten Umsetzungs- und Planungskonzeptes
15
Referenzen der Projektleitungsteams
10

Kostenkriterien

Kriterien
Es wurde kein Kriterium hinzugefügt
65

Angaben zu Optionen

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Verwaltungsangaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2021 /S 102 - 269553

Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Auftragsvergabe

Allgemeine Angaben
Nein
Informationen über die Nichtvergabe

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
D-21339
Lüneburg
Deutschland
+49 413115-2340
+49 413115-2943
vergabekammer@mw.niedersachsen.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Deutschland

Einlegung von Rechtsbehelfen

Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass demUnternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oderden Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnenbeeinträchtigen könnte.

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg
Auf der Hude 2
D-21339
Lüneburg
Deutschland
+49 413115-2340
+49 413115-2943
vergabekammer@mw.niedersachsen.de

Anhang

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