ÜSTRA_AS DMR_2022_Zuschlag
VO: SektVO Vergabeart:   Bekanntmachung vergebener Aufträge Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Auftraggeber
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Am Hohen Ufer 6
30159
Hannover
Deutschland
HLP. Dr. Alexandra Losch
alexandra.losch@hlp-rae.de
DE92
Gemeinsame Beschaffung
Haupttätigkeit

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung
ÜSTRA_AS DMR_2022_Zuschlag
ÜSTRA_AS DMR Funksystem_2022_Zuschlag

CPV-Code Hauptteil

64210000-1

Art des Auftrags

Kurze Beschreibung

Einführung eines neuen digitalen Betriebsfunksystems (Digital Mobile Radio - DMR) in Bussen und Stadtbahnen

Haupterfüllungsort

ÜSTRA
Am Hohen Ufer 5
30159
Hannover
DE92

Standorte der ÜSTRA

Weitere Erfüllungsorte

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung
32418000-6

Beschreibung der Beschaffung

Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (nachfolgend "ÜSTRA" oder "Auftraggeber" oder "Vergabestelle" genannt), eitet mit der Auftragsbekanntmachung ein europaweites Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel ein, einen Rahmenvertrag über den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung und funktionsbereite Bereitstellung eines Digital Mobile Radio-Funksystems (DMR) zur Ablösung der analogen Leitstellenkommunikation der ÜSTRA für Busse und Stadtbahnen nebst damit verbundener Dienstleistungen abzuschließen.

Gegenstand der Ausschreibung ist ein DMR Tier II-Funksystem (inkl. 10 Jahre Wartungsvertrag) zur Leitstellenkommunikation für Busse und Stadtbahnen, das sich über das gesamte ÜSTRA-Betriebsnetz erstreckt und den derzeit vorhandenen analogen "offenen Ruf" in der Rückfallebene der Leitstellenkommunikation ablöst.
Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 1,5 Mio EUR netto. Abnahmegarantien werden nur in Bezug auf die angebotene Umsetzung der Betriebstechnik zur Installation des digitalen Gleichwellenfunksystems gewährt. Die analoge Beeinflussung der Lichtsignalanlagen (LSA-Beeinflussung) bleibt zunächst analog und soll ggf. bei der Programmierung einer Konfiguration der Fahrzeug-Funkgeräte berücksichtigt werden.
Im Rahmen des EVT-Projektes wurden bereits die alten Bordrechner durch neue Bordrechner ersetzt und (fast) alle Fahrzeuge (Busse & Stadtbahnen) mit Kombi-Funkgeräten der Marke Motorola ausgerüstet.

Ziel ist es, eine digitale, vom vorhandenen IVU-System unabhängige und nicht proprietäre Funkinfrastruktur aufzubauen, die im Falle eines Ausfalls der eigenen Server (ivu/indali), des gesamten öffentlichen Mobilfunknetzes (GSM/3G/4G/5G), eines Unfalls o. Ä., eine Rückfallebene für die Sprachkommunikation des gesamten ÜSTRA-Netzes darstellt.

Details ergeben sich aus der Management Summary des Lastenheftes, beigefügt als Anlage 1 zur Bewerberinformation.

Zuschlagskriterien

Qualitätskriterien

Kriterien
Technische Bewertung
50

Kostenkriterien

Kriterien
Es wurde kein Kriterium hinzugefügt
50

Angaben zu Optionen

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Die Implementierung soll binnen 10 Monaten nach Zuschlag abgeschlossen sein.

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Verwaltungsangaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2022 /S 107 - 303130

Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Auftragsvergabe

Allgemeine Angaben
100051132
ÜSTRA AS DMR 2022 - Verkehrstechnik
Ja
Auftragsvergabe
10.03.2023

Angaben zu den Angeboten

2
0
0
0
2

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Schnoor Industrieelektronik GmbH & Co KG
Fehmarn Straße 6
24782
Büdelsdorf
Deutschland
DEF0B
Nein

Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Wert oder Anteil des Auftrags, der an dritte vergeben werden soll

Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Zahl der Vergebenen Aufträge

1

Ursprungsland der Ware oder Dienstleistung

-

Der Auftrag wurde an einen Bieter vergeben, der ein Alternativangebot vorgelegt hat

Angebote wurden ausgeschlossen, weil sie ungewöhnlich niedrig waren

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Digitalisierung und Verkehr
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
+49 41311529-43
vergabekammer@mw-niedersachsen.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Deutschland

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oderzu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Digitalisierung und Verkehr
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland

Anhang

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