Bestandteil der Vergabeunterlagen ist das Formblatt - Erklärung zur Kundenzufriedenheit, das von dem jeweiligen Auftraggeber einer eingereichten Referenz auszufüllen ist. Es dürfen nur ausgefüllte Formblätter von Auftraggebern zu in Abschnitt 4.1.4.1. der Bewerberinformation eingereichten Referenzprojekten eingereicht werden. Gewertet wird jeweils nur der Grad der nachgewiesenen Zufriedenheit über vergleichbare Referenzprojekte.
Die durch einen Auftraggeber abgegebene ausgefüllte Erklärung zur Kundenzufriedenheit wird wie folgt bewertet:
Ein Bewerber erhält für jeden sehr zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen in Bezug auf die erbrachte Gesamtleistung, die einen verbindlichen Fertigstellungstermin umfasste, pro ausgefülltem Formblatt 15 Punkte.
Ein Bewerber erhält für jeden sehr zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen in Bezug auf die erbrachte Gesamtleistung pro ausgefülltem Formblatt 12 Punkte.
Ein Bewerber erhält für jeden zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen in Bezug auf die erbrachte Gesamtleistung, die einen verbindlichen Fertigstellungstermin umfasste, pro ausgefülltem Formblatt 8 Punkte.
Ein Bewerber erhält für jeden zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen in Bezug auf die erbrachte Gesamtleistung pro ausgefülltem Formblatt 6 Punkte.
Ein Bewerber erhält für jeden teilweise zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen in Bezug auf die erbrachte Gesamtleistung, die einen verbindlichen Fertigstellungstermin umfasste, pro ausgefülltem Formblatt 4 Punkte.
Ein Bewerber erhält für jeden teilweise zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen in Bezug auf die erbrachte Gesamtleistung pro ausgefülltem Formblatt 2 Punkte.
Der Maximalpunktzahl sind 50 Punkte zugeordnet. Die Bewerber erhalten entsprechend der erreichten Punktzahl proportional weniger Punkte. Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (50 %) multipliziert.
Die fünf (5) Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen (Summe aus "Kompetenz und Erfahrung" und "Grad der Kundenzufriedenheit") werden zur Angebotsabgabe ausgewählt.
Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich die ÜSTRA vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bieterkreises durch Losverfahren herbeizuführen.