Max-Tau-Schule Erweiterungsbau Ganztag - Gesamtlosvergabe
Die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt den Neubau eines Erweiterungsbaus für den Ganztag an der Max-Tau-Schule in Kiel-Mettenhof. Die komplette Planungsleistung und die Bauleistung zur Errichtung dieses Gebäudes sowie der Außenanlagen sollen in einem Verhandlungsverfahren auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung an einen Generalübernehmer vergeben werden. Der Generalübernehmer wird mit der gebrauchs- und schlüsselfertigen Errichtung ab Leistungsphase 2 HOAI beauftragt.
Unter Berücksichtigung pädagogischer Leitlinien zur Schulkindbetreuung der Landeshauptstadt Kiel sind neue Gruppen- und Betreuungsräume geplant, sowie Personal- und Nebenräume auf 2 Geschossen mit einer Nutzungsfläche von 650 m² zzgl. Sanitär- und Verkehrsflächen.
Das vorgesehene Baufeld für den Erweiterungsbau ist derzeit unbebaut und befindet sich im westlichen Grundstücksbereich der Max-Tau-Schule, der an die Odensestraße grenzt. Das Baugrundstück ist Eigentum der Landeshauptstadt Kiel. Der neue Schulbaustein bildet baulich wie organisatorisch das neue Verbindungsglied zwischen den Bestandsgebäuden und wird über den zentralen Schulhof erschlossen.
Die BGF-R beträgt ca.1.067 m2. Das Baufeld verfügt insgesamt über ca. 1500 m2.
Der angestrebte Standard gem. BEG-Effizienzgebäude 40 soll eingehalten werden.
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 20.07.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert. Inhaltliche Nachbesserungen/Korrekturen bereits vorgelegter Unterlagen sind nicht zulässig.
Verstoß führt zum Ausschluss.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:-. Durchschnittlicher Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre [Mio EUR brutto / Jahr]
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
- Generalplanungsleistungen: Durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter Generalplanung inkl. Büroinhaber/Partner/Gesellschafter (nur Architekten und Ingenieure) der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre - 10 % Gewichtung
- Bauleistungen: Durchschnittliche Anzahl der fest angestellten Mitarbeitenden in der Abwicklung - 10 % Gewichtung
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Für alle Kriterien, die durch Referenzen zu belegen sind, bitten wir um Einreichung von maximal 3 Referenzen je Bewerber /Bewerbergemeinschaft. Sollten mehr Referenzen eingereicht werden, so werden nur die drei erst genannten Referenzen gewertet (eine Auswahl der ggf. am besten geeigneten Referenzen erfolgt nicht)- Grundanforderung je Referenz:Neubauvorhaben; Realisierung in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren; Generalplanungsleistungen der der LPH 2-8 HOAI; mind. 1.000 m² BGF; Das Gebäude wurde übergeben und ist in Betrieb
1. Die Referenz erfüllt die Grundanforderungen. - 20 %2 .Auftraggeber der o.g. Referenz: Träger der öffentlichen Hand - 10 % 3. Assetklasse der o.g. Referenz: "Gebäude für Forschung und Lehre" bzw. "Schulen undKindergärten" bzw. "Gebäude für kulturelle Zwecke" - 25 %4. Durchgeführte Bauleistungen als Generalübernehmer in Systembauweise mit hohem Vorfertigungsgrad (Modulbauweise, Tafelbauweise oder in Kombination) errichtet. - 30 %
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Angabe zum Berufsregister/Berufsgenossenschaft
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Nachweis über die gültige Betriebshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Planungs- und Bauunternehmen über jeweils 5.000.000EUR für Personen, Sach- und Vermögensschäden oder die Erklärung des Versicherers (nicht Versicherungsmakler), dass im Auftragsfall der für den Leistungserbringer erforderliche Versicherungsschutz gewährt wird
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Architekt muss bauvorlageberechtigt sein, d.h. Mitglied der Architekten- und/oder Ingenieurkammer oder einer vergleichbaren europäischen Einrichtung sein - auf Verlangen vorzuzeigen
Architekt muss bauvorlageberechtigt sein, d.h. Mitglied der Architekten- und/oder Ingenieurkammer oder einer vergleichbaren europäischen Einrichtung sein - auf Verlangen vorzuzeigen