Planung/Konstruktion, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Konzertorgel
- Qualität und Schlüssigkeit des Klangkonzeptes- universelle Einsetzbarkeit als Konzertinstrument- Eignung für Sololiteratur und Orchesterspiel- Dynamik und Tragfähigkeit- Transparenz des Gesamtklanges- Klangfarbenreichtum und stilistische Ausgewogenheit
- Registerzusammenstellung- stilistische Vielseitigkeit- Grundstimmen- Soloregister- Zungenregister- Eignung für Literatur verschiedener Epochen
Bewertet werden:- technische Zuverlässigkeit- SpielanlageRegistersteuerung- Setzeranlage- Wartungsfreundlichkeit- Betriebssicherheit
- schlüssiges Konzept der Teilwerksanordnung- Berücksichtigung der Raumakustik- nachvollziehbare Schallabstrahlung- funktionale Einbindung in den Konzertsaal
- Intonationskonzept- Vorgehensweise bei der Anpassung an den Konzertsaal- Planung und Durchführung der Vor-Ort-Intonation
- Wartungs- und Servicekonzept- Materialauswahl- langfristige Ersatzteilversorgung- Dauerhaftigkeit der Konstruktion
Niedrigster Preis
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 12.08.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert. Inhaltliche Nachbesserungen/Korrekturen bereits vorgelegter Unterlagen sind nicht zulässig. Unterlagen in Bezug auf Kriterien, die für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe verwendet werden, können nicht nachgefordert werden.
Verstoß führt zum Ausschluss.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
Drei mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzen, die anhand der folgenden Kriterien bewertet werden
1. Vergleichbarkeit der Bauaufgabe 30 %Bewertet werden:- Technische Komplexität- Größe Konzertsaal2. Konzert- und Orchestertauglichkeit 30 %Bewertet werden:- Klangprojektion- Mischfähigkeit mit Orchester- Begleitfunktion- Dynamit- Schwellwerke3. Musikalisch-klangliche Qualität 20 %Bewertet werden:- Disposition- Intonation- Stilistische Vielseitigkeit4. Technische Ausführung 10%Bewertet werden:- Elektrische Spiel- und Registertraktur- Fahrbarer Spieltisch- Moderne Setzeranlage5. Betriebssicherheit und Nachhaltigkeit 10 %Bewertet werden:- Wartungsfreundlichkeit- Stimmhaltung- Dokumentierte, regelmäßige Wartung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Allgemeine Berufshaftpflicht 500 T EUR pro Schadensfall
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Angaben der jährlichen Belegschaft (Angaben werden im Teilnahmeantragsformular abgefragt)
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Allgemeiner Jahresumsatz (Angaben werden im Teilnahmeantragsformular abgefragt)