HFW / Neubau einer Mehrzweckhalle an der Hauptwache Rohbauarbeiten 2. BA
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den 2. Bauabschnitt einer Mehrzweckhalle (MZH) mit Stellplätzen, Notstromversorgung und Verwaltungstrakt für die Feuerwehr.Die Baustelle liegt hinter einem vorhandenen Gebäude an der Gutenbergstraße.Der Neubau der Mehrzweckhalle erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der 1. Bauabschnitt (2-geschossig) ist bereits fertiggestellt.Im jetzigen 2. Bauabschnitt wird die zweigeschossige Mehrzweckhalle um Stellplätze und Lagerräume nach Süden verlängert und eine eingeschossige Halle mit Stellplätzen für Sonderfahrzeuge an diese im Südwesten angebaut. Im Nordwesten wird an die MZH ein zweigeschossiger Verwaltungsbau angebaut. Der 2. Bauabschnitt schließt konstruktiv an den 1. Bauabschnitt in vielen Bereichen an. Für die Verlängerung der Mehrzweckhalle wurden u. A. Köcherfundamente erstellt. Die Sohle liegt auf zwei Seiten auf den Streifenfundamenten des 1. BA auf.Für den Verwaltungsbau wurden Konsolen als Deckenauflager, Rückbiegeanschlüsse und Zugänge zum Aufzugsschacht erstellt.
Leistung: Erweiterte Rohbauarbeiten, bestehend aus Stahlbetonbauarbeiten (Ortbeton, Fertig- und/ oder Halbfertigteile, Spannbeton-Hohldecken), Verblendarbeiten einschl. Gerüstbauarbeiten und Herstellung der Industrieflächenheizung
Baudaten:Die Gebäudeabmessungen des Gesamtkomplexes betragen etwa 62,32 x 54,25m, keine Unterkellerung. BGF ca 3.468qm.Attikahöhe Mehrzweckhalle: +10,50m ü.OKFFGerüst ca. 1.300qm, Verblendmauerwerk ca. 915 qm, ca. 1.580m Systemrohr 20 mm in Betonsohle
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Nachweis über die Präqualifikation- wenn nicht präqualifiziert: Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung- vollständig ausgefülltes Formblatt 221 / 222 VHB- vollständig ausgefülltes Formblatt 223 VHB
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 26.08.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Unterlagen werden im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachgefordert.Das Leistungsverzeichnis, welches zwingend im pdf-Format vorzulegen ist, kann nicht nachgefordert werden. Inhaltliche Nachbesserungen/Korrekturen bereits vorgelegter Unterlagen sind nicht zulässig.
Verstoß führt zum Ausschluss.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Handelsregisterauszug
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Eintragung in ein relevantes Berufsregister/Handwerksrolle
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Nachweis einer beruflichen Risikohaftpflichtversicherung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: Anteil der Unterauftragsvergabe
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Anzahl der Führungskräfte
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Durchschnittliche jährliche Belegschaft ( letzte 3 abgeschlossene Kalenderjahre)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Relevante Bildung- und Berufsqualifikationen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards