NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu
Neubau Doppelstock-Zweifachsporthalle; Baustrom und Baubeleuchtung
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
Andreas-Gayk-Straße 31
24103
Kiel
Deutschland
Immobilienwirtschaft - Abt. 60.4
+49 4319012779
zentralevergabestelle@kiel.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMMETV

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMMETV/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Einrichtung der Baustromversorgung für das Bauvorhaben der Baustelle für den Neubau der Doppelstock-Zweifachsporthalle in Kiel für Außen- und Innenbereich, sowie der zugehörigen Baustellenbeleuchtung.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

RBZ Wirtschaft am Ravensberg
Westring 470
24118
Kiel

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

27.04.2026
29.09.2028

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsöffnung folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen:
- Unterlagen nach § 6a Abs. 2 Nr. 1 - 4 VOB/A
- 221 Formblatt "Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation"
- 222 Formblatt "Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme"
- 223 Formblatt "Aufgliederung wichtiger Einheitspreise"

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Tage.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

12.03.2026 08:10 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Unterlagen werden im Rahmen des § 16a VOB/A nachgefordert. Das Leistungsverzeichnis wird nicht nachgefordert.

Bindefrist des Angebots

09.04.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

12.03.2026 08:10 Uhr

Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle

Durch die Umstellung auf die elektronische Angebotsabgabe ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht mehr zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bei allen beschränkten und öffentlichen Ausschreibungen, bei denen die Angebotseröffnung ab dem 01.10.2024 stattfindet, wickeln wir von nun an das gesamte Verfahren elektronisch ab. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei diesen Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen

Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 7125
24171
Kiel
Deutschland
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