Sanierungsträgerschaft für die Gesamtmaßnahme "Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang"
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang" als treuhänderischer Sanierungsträger der Auftraggeberin im Sinne von §§ 157, 160 BauGB in dem durch Sanierungssatzung nach § 142 BauGB förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang" im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne".
Der Auftrag soll für die Dauer der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Kiellinie und Düsternbrooker Fördehang" vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur fünfzehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung, die über- oder unterschritten werden kann.
Aus technischen Gründen wurde bei der Angabe der maximalen Verlängerungen die Zahl "1" angegeben, diese Zahl hat keine spezifische Bedeutung.
1.1 Projektleiter/-in (sowie Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in, Abteilungsleiter/-in 15 %1.2 Sonstige Fachkraft (Projektassistenz) 15 %1.3 Sonstige Bürokraft/Assistenz 5 %
2.1 Vorgehensweise und Teilschritte bei der Bearbeitung des Projekts 10 %2.2 Vorbereitungszeit bis Beginn der Projektbearbeitung 5 %2.3 Vorgehensweise bei der Projektsteuerung 5 %2.4 Einbindung der Interessengruppen (Politik, Verwaltung,betroffene Eigentümer/-innen, Öffentlichkeit) 5 %
3.1 Qualifikation 10 %3.2 Organisation des Projektteams 10 %
4.1 Qualität des Managements von Fördermitteln 5 %4.2 Methodik der Terminplanung und -sicherung 5 %4.3 Methodik der Kosteneinhaltung 2,5 %4.4 Methodik der Abrechnung und des Nachweises desentstandenen Zeitaufwandes für die Leistungen des Sanierungsträgers 2,5 %
Durchgeführt wird eine 30-minütige Präsentation der inder Wertungsmatrix aufgeführten Angebotsbestandteiledurch den Bieter, gefolgt von einer 30-minütigen Diskussion und Beantwortung auftragsbezogener Fragen durch die Bewertungskommission. Die Präsentation und Diskussion dienen derBewertung der fachlichen Kompetenz, des Lösungsansatzes und der Umsetzbarkeit des Angebots gemäß den in der Wertungsmatrixdefinierten Kriterien und Unterkriterien
Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen (*Zu bestätigen ist, dass keine nach § 123 Abs. 3 GWB zurechenbare Person innerhalb der letzten fünf Jahre wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten verurteilt wurde oder eine Geldbuße nach § 30 OWiG festgesetzt wurde, wobei auf Anforderung ein Registerauszug vorzulegen ist.*Zu bestätigen ist, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten drei Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).*Zu bestätigen ist, dass der Bieter oder Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gegen § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt wurde.*Zu bestätigen ist, dass der Bewerber oder Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder wegen der in § 98c Aufenthaltsgesetz genannten Verstöße mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt wurde.*Zu bestätigen ist, dass keine nach § 123 Abs. 3 GWB zurechenbare Person im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren eine schwere Verfehlung begangen hat, welche die Integrität infrage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).*Zu bestätigen ist, dass bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsverträge in den letzten drei Jahren wesentliche Anforderungen nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurden mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung oder Schadensersatzverpflichtung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)).- Angaben von Unternehmensdaten- Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 04.12.2025 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab dem Ende der Teilnahmefrist
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Bestätigung, dass den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen innerhalb der letzten drei Jahre ordnungsgemäß nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:Bestätigung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, sich in Liquidation befindet, die Tätigkeit eingestellt wurde oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Der Bewerber hat seine Nettogesamtumsätze der vergangenen abgeschlossenen drei Geschäftsjahre anzugeben. Diese müssen eine im Sinne des § 158 Nr. 2 BauGB hinreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens erkennen lassen. Dies gilt insbesondere, wenn der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Jahre mindestens doppelt so hoch ist wie der geschätzte Auftragswert der hier ausgeschriebenen Leistung (hier: 504.000,00 EUR × 2 = 1.008.000,00 EUR EUR ). Diese Summe stellt ein wesentliches Indiz für die positive Feststellung der Eignung im Rahmen des Beurteilungsspielraums des öffentlichen Auftraggebers dar.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Der mittlere Jahresumsatz (Durchschnitt), den der Bewerber mit vergleichbaren Leistungen (Umsätze aus mit Städtebaufördermitteln geförderten Dienstleistungen als Sanierungsträger) erwirtschaftet hat, muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 252.000,00 EUR netto betragen. Durschnitt in drei Jahren. Dieser Durchschnitt bezieht sich auf den genannten Dreijahreszeitraum.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen: - Der Bewerber muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen als Sanierungsträger (bei ausländischen Unter-nehmen über vergleichbare Leistungen bei der im öffentlichen Interesse erfolgenden Betreuung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen) verfügen. Der Bewerber muss mittels des Formblatt "Unternehmensreferenzen" geeigneten Referenzen (mindestes fünf) über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren (Stichtag: Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung) erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen (Aufgaben eines Sanierungsträgers - bei ausländischen Tätigkeiten über vergleich-bare Leistungen bei der im öffentlichen Interesse erfolgenden Betreuung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen) mit stichwortartiger Beschreibung (z. B. zum Leistungsspektrum) und Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers (Kommune) inklusive Ansprechperson für Referenzprüfung mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon) oder Referenzschreiben und des Auftragsumfangs (möglichst auch des erzielten Umsatzes) darzulegen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- *Das Unternehmen muss über eine hinreichende finanzielle Bonität und Stabilität verfügen, um die Aufgaben des Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen (vgl. § 158 Nr. 2 BauGB). Dies wird anhand der aus den (geprüften) Jahresab-schlüssen ersichtlichen Angaben zur Vermögens-, Finanz-, Liquiditäts- und Ertrags-lage beurteilt. Vorzulegen ist: Geprüfter Jahresabschluss, Prüfbericht: Vorlage des neuesten verfügbaren vom Abschlussprüfer testierten Jahresabschlusses mit Prüfbericht des Abschlussprüfers. Soweit der gesamte Jahresabschluss und/oder Prüfbericht aufgrund des Sitzlandes oder der Rechtsform des Unternehmens nicht der Offenlegung unterliegen, sind Bilanz nebst Anhang - soweit offenlegungspflichtig -, einzureichen. Mindestens sind jedoch aussagekräftige Informationen dazu und möglichst zum Jahresabschluss erforderlich, z. B., falls vorhanden, in Form eines Berichts über die Prüfung der Geschäftstätigkeit und der wirtschaftlichen Verhältnisse im Sinne von § 158 Nr. 3 BauGB.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Der Bewerber muss über hinreichende personelle Kapazitäten im Bereich der Führungskräfte zur Erfüllung der Aufgaben eines Sanierungsträgers im vorliegenden Fall verfügen.Anzugeben ist Zahl der Führungskräfte: Erklärung, aus der die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (aufgeschlüsselt nach den Jahren).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Der Bewerber muss über hinreichende personelle Kapazitäten im Bereich des sonstigen Personals zur Erfüllung der Aufgaben eines Sanierungsträgers im vorliegenden Fall verfügen.Anzugeben ist Zahl der Beschäftigten: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (aufgeschlüsselt nach den Jahren).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Angaben zum Unterauftragsanteil, Eignungsleihe
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:-Zusicherung der Versicherung bzw. entsprechender Versicherungsnachweis in folgendem Umfang: Zu erklären ist, dass eine gültige Haftpflichtversicherung im Sinne der geforderten Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wurde und diese für den Zeitraum der Leistungserbringung nach Zuschlag aufrechterhalten wird: Mindestdeckungssummen: Haftpflichtversicherung mit einer pro Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR je Schadensfall und für Sachschäden 1,5 Mio. EUR je Schadensfall und Vermögensschäden 1,5 Mio. EUR je Schadensfall. Sollten mehrere der genannten Risiken kumulativ versichert sein (Bsp.: Sach- und Vermögensschäden als "sonstige Schäden") ist der geforderte Mindestversicherungsschutz durch Aufsummierung erreicht (Beispiel für Sach- und Vermögensschäden dann mindestens 3,0 Mio. EUR). Oder eine Haftpflichtversicherung im Sinne der geforderten Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird und diese für den Zeitraum der Leistungserbringung nach Zuschlag aufrecht-erhalten.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Bestätigung, dass die in § 157 Abs. 1 S. 2 BauGB genannten Aufgaben, 1. städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, die der Auftraggeberin nach den §§ 146-148 BauGB obliegen (Durchführung von Ordnungs-maß-nahmen und Baumaßnahmen innerhalb des Maßnahmengebiets), 2. Grundstücke oder Rechte an ihnen zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung im Auftrag der Auftraggeberin zu erwerben, 3. der Sanierung dienenden Mittel zu bewirtschaften, nur direkt vom Bewerber selbst oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bewerbergemeinschaft ausgeführt werden müssen (kritische Aufgaben). Unberührt bleibt die Anforderung, dass der Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft die Anforderungen von § 158 BauGB erfüllen muss (Hinreichende Selbstausführung, ordnungsgemäße Eignungsleihe).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Bestätigung, dass die Voraussetzungen für Beauftragung als Sanierungsträger/für die Übernahme der Aufgaben des Sanierungsträgers nach § 158 BauGB als Eignungsmerkmale erfüllt sind: Nach § 158 BauGB können einem Unternehmen Aufgaben als Sanierungsträger nur übertragen werden, wenn 1. das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bau-unternehmen abhängig ist, 2. das Unternehmen nach seiner Geschäftstätigkeit und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen geeignet und in der Lage ist, die Aufgaben eines Sanierungsträgers ordnungsgemäß zu erfüllen, 3. das Unternehmen, sofern es nicht bereits kraft Gesetzes einer jährlichen Prüfung einer Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse un-terliegt, sich einer derartigen Prüfung unterworfen hat oder unterwirft, 4. die zur Vertretung berufenen Personen sowie die leitenden Angestellten die erforderliche geschäftliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese Voraussetzungen werden, soweit sie eignungsrelevant sind, im Rahmen der Eignungskriterien und Anforderungen an die Einreichung von Erklärungen und Nachweisen berücksichtigt. Die Aufrechterhaltung dieser Voraussetzungen ist Gegenstand von Ausführungsbedingungen und wird im Trägervertrag berücksichtigt.
Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften-, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Zu (erst) mit dem Angebot abzugebenden Verpflichtungserklärungen vgl. unten. Ferner Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein. Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1 - 3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben i. S. d. § 47 Abs. 5 VgV)