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Verfahrensangaben

Sortierung und Verwertung von Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung (ASN 20...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.03.2026
15.04.2026 08:10 Uhr
15.04.2026 08:11 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
DE 134858950
Daimlerstraße 2
24109
Kiel
Deutschland
DEF02
Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
zentralevergabestelle@kiel.de
+49 4319012779

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
01002-000000200-17
Fleethörn 9
24103
Kiel
Deutschland
DEF02
Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle
zentralevergabestelle@kiel.de
+49 4319012779
+49 43190161301
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
keine Angabe
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 4319884542

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90500000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Sortierung und Verwertung von Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung (ASN 20 03 01)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel beabsichtigt, die Dienstleistung "Sortierung und Verwertung von Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung (ASN 20 03 01)" zu vergeben. Es soll eine Rahmenvereinbarung für diese Leistung geschlossen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.06.2026
31.12.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kiel
Deutschland
DEF02

Der Erfüllungsort kann erst nach der Bezuschlagung benannt werden und wird in einem Umkreis von 50 km um die Referenzadresse Altes Rathaus Kiel, Fleethörn 9, 24103 Kiel liegen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

niedrigster Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Rahmenvereinbarung Höchstwert: 3.000 Mg

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMMCVN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen

Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 31.03.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

62
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle

Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert. Das Leistungsverzeichnis kann nicht nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

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Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Verstoß führt zum Ausschluss.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Auflistung und kurze Beschreibung:
Eigenerklärung zur bestehenden Zertifizierung als
Entsorgungsfachbetrieb

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftragnehmer wird als Beauftragter Dritter gemäß § 22 KrWG tätig. Die Leistungen können nur an einen Betrieb vergeben werden, der zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG für die zu erbringenden Leistungen ist. Das Unternehmen muss die Zertifizierung für die in diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen und den entsprechenden Abfallschlüssel mit dem Angebot nachweisen und sich verpflichten, diese während des gesamten Vertragszeitraumes aufrecht zu erhalten. Gleiches gilt auch für mögliche Nachunternehmen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung