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Unterhaltung öffentlicher Gewässer; Maschinelle Gewässerunterhaltung Kiel 2026, mi...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
Holstenstraße 106 - 108
24103
Kiel
Deutschland
Grünflächenamt
+49 4319012779
zentralevergabestelle@kiel.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMMAV8

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMMAV8/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der Umfang der zu vergebenen Leistung umfasst die Regelmäßigen Maschinellen Unterhaltungsarbeiten an Teilabschnitten von Gewässern im Stadtgebiet Kiel mit einer Gesamtlänge von 20 km sowie Gewässerunterhaltungsarbeiten auf Stundenlohnbasis.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Kiel

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung:
- frühestens am Titel 1: 01.08.2026; Titel 2: nach Auftrag

Ende der Ausführung:
- spätestens am Titel 1: 31.12.2026; Titel 2: Mai 2027

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsöffnung folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen:
- Angaben und Nachweise nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmer
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer
- Fachkundenachweis "Schonende Gewässerunterhaltung"

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheit für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.

Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

27.05.2026 08:40 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Unterlagen werden im Rahmen des § 16a VOB/A nachgefordert. Das Leistungsverzeichnis wird nicht nachgefordert.

Bindefrist des Angebots

24.06.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

27.05.2026 08:40 Uhr

Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle
Fleethörn 9
24103 Kiel

Durch die Umstellung auf die elektronische Angebotsabgabe ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht mehr zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bei allen beschränkten und öffentlichen Ausschreibungen, bei denen die Angebotseröffnung ab dem 01.10.2024 stattfindet, wickeln wir von nun an das gesamte Verfahren elektronisch ab. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei diesen Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen

Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 7125
24171
Kiel
Deutschland
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