Sanierung Kasseler Bauten, Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule; Kanalbau, Kanalsanierung, Tiefbau
Im Zuge der derzeit laufenden hochbaulichen und technischen Sanierungsarbeiten an den Kassler Bauten der Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule sollen Kanalsanierungsarbeiten ausgeführt werden. Ein Teil der Schäden kann durch grabenlose Sanierungsverfahren beseitigt werden. In vielen Bereichen müssen jedoch Sanierungsarbeiten im offenen Tiefbau durchgeführt werden. Zusätzlich werden neue Leitungen für den Hochbau und die Haustechnik hergestellt. Die erforderlichen Bautätigkeiten sind Gegenstand der geplanten Baumaßnahme. Sämtliche sanierte und neu erbaute Elemente werden im Anschluss an die Maßnahme optisch untersucht und zum Teil auf Dichtheit geprüft.Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung von Sanierungsarbeiten an Regen- und Schmutzwasserleitungen aus Kunstoff, Steinzeug und Beton von DN 100 bis DN 300 sowie an Regen- und Schmutzwasserschächten im Kanalnetz der Schule.Es sind folgende Leistungen durchzuführen:- Absperren und Überpumpen von anstehendem RW+SW- Kanalreinigung- Entfernen von Wurzeleinwüchsen- Abfräsen von Ablagerungen und einragenden Bauteilen- Einsetzen von partiellen Linern oder Edelstahlmanschetten- Einbau von Linern in vollständige Haltungen- Einbau von Anschlusspassstücken (Hutprofilen)- Schachtsanierung durch Mörtelbeschichtungen, Ringfugeninjektionen, Austausch oder Ausbau von defekten Bauteilen- Aufnehmen von Oberflächen, Grünflächen, Pflasterflächen, etc.- Bodenaushub zur Freilegung von Haltungen, Leitungen und Schächten sowie für den Einbau neuer Leitungen- Stilllegen bzw. Rückbau von nicht mehr im Betrieb befindlichen Elementen- Austausch defekter Rohre aus Beton, Steinzeug, PVC und Einbau von neuen Beton-, Steinzeug- und PP-Rohrstücken als Reparaturmaßnahme- Einbau neuer PP-Rohre- Einbau neuer Schächte oder Schachtteile aus Beton und PP- Einbau von Bettungskies und Füllboden- Wiederherstellung der aufgenommenen Oberflächen- optische Inspektion der sanierten Elemente- Dichtheitsprüfungen
Toni Jensen GemSchule
Niedrigster Preis
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- PQ Nachweis, wenn nicht PQ: Nachweise gem. FB 124
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 09.02.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Unterlagen werden im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachgefordert.Das Leistungsverzeichnis kann nicht nachgefordert werden.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, pro Jahr einzeln ausgewiesen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:-Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle