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Wehdenweg; Barrierefreier Ausbau Haltestelle Rosenfelder Str.
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
Lessingplatz 2
24116
Kiel
Deutschland
Tiefbauamt - Abt. 66.2.3
+49 4319012779
zentralevergabestelle@kiel.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMM0W3

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMM0W3/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Wehdenweg; Barrierefreier Ausbau Haltestelle Rosenfelder Str.
ca. 185 m³ Boden lösen und verwerten
ca. 110 m³ Boden für Baumgruben lösen und verwerten
ca. 110 m³ Baumsubstrat liefern und einbauen
ca. 75 m³ Frostschutzschicht liefern und einbauen
ca. 460 m² Schottertragschicht liefern und einbauen
ca. 45 m² Klinkerpflaster mit Steinen des AG herstellen
ca. 365 m² Plattenbelag 25/25/8 cm, grau herstellen
ca. 35 m² Rillen- und Noppenplatten, 30/30/8 cm als taktiles Leitsystem verlegen
ca. 15 m Grandura-Hochbordsteine herstellen
ca. 75 m Pflasteranschlagkante a. Stahlprofil (L-Profil, 80/80/8 mm)
ca. 85 m Rasenkantensteine aus Beton, 6/25 cm herstellen
ca. 25 m³ Kabelgraben herstellen
ca. 135 m Kabelschutzrohr verlegen
ca. 150 m Kabel des AG in Schutzrohr einziehen
ca. 40 St Verkehrsschilder demontieren
ca. 20 St Rohrpfosten ausbauen
ca. 25 St Rohrpfosten des AG aufstellen
ca. 60 St Verkehrsschilder des AG an Rohrpfosten montieren

Die vorgenannten Mengen sind die Summen der Einzelmengen der einzelnen Titel.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Wehdenweg
Kiel

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

06.07.2026
18.09.2026

Nebenangebote

Ja

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsöffnung folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen:
- Urkalkulation
- Angaben und Nachweise nach § 6a Abs. 2 VOB/A für Bieter und Nachunternehmer
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)"
- Eintragung für das zulassungspflichtige Handwerk "Straßenbauer" in der Handwerksrolle
- 221 Formblatt "Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation"
- 222 Formblatt "Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme"
- 223 Formblatt "Aufgliederung wichtiger Einheitspreise

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Tage.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne
Nachträge) zu leisten.

Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§17 VOB/B)
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

16.04.2026 08:10 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Unterlagen werden im Rahmen des § 16a VOB/A nachgefordert. Das Leistungsverzeichnis wird nicht nachgefordert.

Bindefrist des Angebots

13.05.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

16.04.2026 08:10 Uhr

Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle
Fleethörn 9
24103 Kiel

Durch die Umstellung auf die elektronische Angebotsabgabe ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht mehr zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bei allen beschränkten und öffentlichen Ausschreibungen, bei denen die Angebotseröffnung ab dem 01.10.2024 stattfindet, wickeln wir von nun an das gesamte Verfahren elektronisch ab. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei diesen Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen

Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 7125
24171
Kiel
Deutschland
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