Substanzerhaltungskonzept Kanal;Ausarbeitung und Fortschreibung eines optimierten Instandhaltungskonzeptes für den langfristigen Vermögenserhalt des Kanalnetzes der Stadt Kiel mittels Entwicklung und Anwendung empirischer Datenmodelle und strategischer Instandhaltungsansätze sowie Überführung in ein Maßnahmenprogramm
Die zu erbringenden Leistungen umfassen die Ausarbeitung und Fortschreibung eines Instandhaltungskonzeptes für den langfristigen Vermögenserhalt des rd. 1.200 km langen Kanalnetzes der Stadt Kiel. Die zu erbringenden Leistungen umfassen folgenden Themen:1. Datenübernahme und Datenplausibilisierung2. Beurteilung bestehender Definitionen von Investition und Aufwand3. Zustands- und Substanzklassifizierung Kanalhaltungen4. Aufstellen und Kalibrierung des Prognosemodells und Gegenwartsprognose Kanalhaltungen5. Objektbezogene Aufstellung von Erneuerungs-, Renovierungs- und Reparaturkosten unter Einbindung der seitens der Stadt Kiel vorhandenen Daten6. Erfassung und Aufstellung von Interventionskriterien7. Strategieentwicklung (Langzeitprognose)8. Strategieentwicklung kurz- und mittelfristiger Zeitraum inkl. Baulosbildung und -zuordnung des Sanierungshauptverfahrens unter Berücksichtigung des Straßensanierungsprogramms sowie weitere im Straßenkörper stattfindende Maßnahmen9. Datenübergabe und Dokumentation
Angebot, Präsentationen und Abschlussbericht sind auf Deutsch zu verfassen; die Projektgespräche werden auf Deutsch geführt. Für alle Positionen sind die Standards der DWA und DIN oder gleichwertig zu Grunde zu legen.
Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen
Die zu erbringenden Leistungen sind auf das Gebiet der Landeshauptstadt Kiel und im abzustimmenden Einzelfall die angrenzenden Kreise beschränkt.
Qualität der angebotenen Leistung
Preis
Verhandlungsgespräch/Präsentation
Beginn der Ausführung 2026Ende der Ausführung 2028
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 07.04.2026 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert. Der Bewerbungsbogen kann nicht nachgefordert werden.
Verstoß führt zum Ausschluss.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Nachweis Referenzprojekte - Mitarbeiter- Nachweis Referenzprojekte - Bieter
Bewertung der Referenzprojekte:- Anzahl Referenzen Datenplausibilisierung, Gewichtung 8%- Anzahl Referenzen Substanzklassifizierung, Gewichtung 16%- Anzahl Referenzen Zustandsentwicklungsprognose und Strategieentwicklung, Gewichtung 52%- Anzahl Referenzen Baulos- und Maßnahmenbildung, Gewichtung 24 %
- Die in Tabelle Muster zum Nachweis von Referenzprojekten - Mitarbeiter sind jeweils an zwei der in Tabelle Muster zum Nachweis von Referenzprojekten - Bieter aufgeführten Projekte beteiligt.
- Alle in Tabelle Muster zum Nachweis von Referenzprojekten - Bieter aufgeführten Projektinhalte werden durch die in Tabelle Muster zum Nachweis von Referenzprojekten - Mitarbeiter genannten Mitarbeiter in Summe erfüllt.
- Die durch den Bieter aufgeführte Anzahl von Projekten werden gem. Tabelle Bewertung der Referenzprojekte in jedem einzelnem Kriterium mindestens als "ausreichend" (= 1 Pkt.) bewertet.
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen drei Bieter aufgefordert, die o.g. Mindestkriterien erfüllen und bei Bewertung der Anzahl der Referenzprojekte gem. Tabelle Bewertung der Referenzprojekte die höchste Punktzahl erreichen.
Weiteres ist der Anlage Eignungskriterien und Angebotswertung zu entnehmen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:Eintragung Berufs-/Handelsregister
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:-Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Nachweis Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Unternehmenspräsentation