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BW 801 - Anleger Falckenstein; Instandsetzung Ponton und Zugangssteg
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
Lessingplatz 2
24116
Kiel
Deutschland
Tiefbauamt - Abt. 66.4
+49 4319012779
zentralevergabestelle@kiel.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMM08K

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHMM08K/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der SFK-Fähranleger in Kiel-Falckenstein soll korrosionsschutztechnisch und in Teilen stahlbautechnisch instandgesetzt werden und besteht aus einer festen Zugangsbrücke, einem Stahlponton und einem Zugangssteg aus Stahl, der brückenseitig gelenkig gelagert und pontonseitig mit einem Gleitlager ausgestattet ist. Der Zugangssteg mit seinen 15 to Eigengewicht ist zur Ausführung der Bauleistungen vom Wasser aus aus- und wieder einzuheben. Zu den wesentlichen Maßnahmen am Ponton gehören das Aus- und Einschwimmen, Ab- und Ausbau verschiedener Stahlbauteile, die Erneuerung von verschiedenen Anbauteilen (Gleitklötze, Fender, Kunststoffplatten), Erneuerung des Asphaltbelags sowie des Korrosionsschutzes und die Installation eines taktilen Blindenleitsystems. Die Instandsetzung des Zugangsstegs umfasst im Wesentlichen den Aus- und Einbau des stählernen Zugangsstegs, die Erneuerung der Füllstabgeländer sowie von Schlepp- und Abdeckblechen als auch den Ausbau von Rollenlagern sowie die Erneuerung des Asphaltbelags, der Abdichtung und korrosionsschutztechnische Arbeiten. An der brückenseitigen Lagerung des Zugangsstegs sind folgende Stahlbaumaßnahmen durchzuführen: Einbau von Drehlagerbuchsen am Festlager (vor Ort) und am Zugangssteg sowie zusätzlicher Korrosionsschutz der feuerverzinkten Festlagerkonstruktionen ebenfalls vor Ort mit Einhausung.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

SFK-Fähranleger Kiel-Falckenstein
24159
Kiel

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.08.2026
30.11.2026

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsöffnung folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen einzureichen:
- Urkalkulation
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen
um die Namen der Nachunternehmer

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird festgelegt auf 30 Tage.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne
Nachträge) zu leisten.

Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§17 VOB/B)
Nach erfolgter Abnahme ist bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche Sicherheit für Mängelansprüche zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungssumme inkl. Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Abnahme.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

21.04.2026 08:10 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Unterlagen werden im Rahmen des § 16a VOB/A nachgefordert. Das Leistungsverzeichnis wird nicht nachgefordert.

Bindefrist des Angebots

21.05.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

21.04.2026 08:10 Uhr

Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle

Durch die Umstellung auf die elektronische Angebotsabgabe ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht mehr zugelassen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bei allen beschränkten und öffentlichen Ausschreibungen, bei denen die Angebotseröffnung ab dem 01.10.2024 stattfindet, wickeln wir von nun an das gesamte Verfahren elektronisch ab. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei diesen Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen

Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 7125
24171
Kiel
Deutschland
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