Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung im Rahmen der StadtbahnplanungKonzeptionierung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen und Beteiligungsformaten
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für zwei Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre. Der Höchstwert für die Rahmenvereinbarung beträgt 600.000 EUR netto für die zwei Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des zuvor genannten Höchstwertes je zwei Jahre.
Aufgabe ist die Konzeptionierung, Ausarbeitung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen und Beteiligungsformaten im Rahmen des Prozesses zur Einführung der Stadtbahn in der Landeshauptstadt Kiel. Dabei sollen neue Formate erstellt und bereits bestehende unterstützt und weiterentwickelt werden. Zur Aufgabe gehört weiterhin die strategische Beratung und die enge Abstimmung mit der Landeshauptstadt Kiel.
Der Vertrag kann optional um weitere zwei Jahre verlängert werden.Er wird zunächst für zwei Jahre als Rahmenvereinbarung geschlossen.
Maximal 200 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzigartig ist, neue Ansätze verfolgt, dabei große Aufmerksamkeit erreicht und verschiedene Zielgruppen anspricht. Gleichzeitig soll es aber auch den Zielen und dem Charakter der Landeshauptstadt Kiel entsprechen.
Maximal 200 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept ein vollkommen klar erkennbares Ziel hat, das mit den Zielen der Landeshauptstadt Kiel übereinstimmt. Die Kampagne ist außerdem verständlich aufgebaut und die Gründe für den strategischen Aufbau sind sehr gut nachvollziehbar, auch im Hinblick auf die definierten Leitfragen des Fragenkatalogs.
Maximal 200 Punkte werden vergeben, wenn sofort klar erkennbar ist, dass sich das Konzept problemlos und im Rahmen des vorgegebenen Budgetrahmes umsetzen lässt.
Wertungsrelevant sind die Gesamtkosten der aufzuführenden Kostenkalkulation. Der*die Bieter*in mit dem preislich günstigsten Angebot erhält die Maximalpunktzahl von 300 Punkten. Ein Angebot mit dem fiktiv 2-fachen des günstigsten Angebots erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, mit bis zu drei Stellen hinter dem Komma (kaufmännisch gerundet).
Maximal 100 Punkte werden vergeben, wenn der*die Bewerber*in bei der Präsentation zeigt, dass er*sie das Vorhaben und die Ziele der Landeshauptstadt Kiel sehr gut verstanden hat, mit dem Konzept unterstützend an der Umsetzung teilhaben will und auf etwaige Nachfragen plausible Antworten vorbringt.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Bei Personengesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder vergleichbaren Gesellschaften: Benennung der Gesellschafter*innen/Partner*innen. - Bei Personengesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder vergleichbaren Gesellschaften Benennung der Gesellschafter*innen/Partner*innen. - Eigenerklärung, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe und keiner der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt (siehe Formblatt 124 LD/Anlage 11 Eigenerklärung zur Eignung).
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 20.11.2025 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert. Das Leistungsverzeichnis kann nicht nachgefordert werden.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Auszug aus dem Handelsregister bzw. vergleichbare Unterlagen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Eigenerklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (in der Regel 2022-2024). Angabe jeweils netto und in Euro.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Eine Auskunft, inwieweit das Unternehmen mit anderen Unternehmen verbunden (gesellschaftlich/rechtlich/verwandtschaftlich) oder von diesen wirtschaftlich abhängig ist. Diese Anforderung entfällt, wenn dieser Umstand durch andere Unterlagen erkennbar wird, in diesem Fall ist deutlich auf diese Unterlagen zu verweisen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Erklärungen und Nachweise zu bisherigen Leistungen ---> Darstellung von drei Kampagnen (20 %): Die Bewerber*innen werden aufgefordert, Kampagnen, die sie für andere Kund*innen vor allem zu den Themenfeldern Mobilität, Klimaschutz und Stadtentwicklung in den vergangenen fünf Jahren erarbeitet haben, hinsichtlich Strategie und Medieneinsatz zu erläutern. Etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des*der Kund*innen sind natürlich zu wahren (max. 3 Seiten). ---> Darstellung von Beteiligungsformaten und Veranstaltungen (25 %): Die Bewerber*innen werden aufgefordert, Konzepte und Umsetzungsmaßnahmen zur Beteiligung der Bevölkerung vor allem bei den Themen Mobilität, Klimaschutz und Stadtentwicklung, die sie für andere Kund*innen in den vergangenen fünf Jahren erarbeitet haben, darzustellen. Neben der Konzeptionierung von Vor-Ort-Veranstaltungen soll die Darstellung möglichst auch andere Formatformen beinhalten. Etwaige Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des*der Kund*innen sind natürlich zu wahren (max. 3 Seiten). Mindestanforderung: Der Nachweis der Konzeptionierung und Umsetzung mindestens einer Beteiligungsveranstaltung vornehmlich aus dem Bereich Stadtentwicklung, Klimaschutz und Mobilität mit mindestens 50 Teilnehmer*innen ist erforderlich. Die Erfahrung bei der Gestaltung von digitalen Formaten und deren konzeptionelle Einbindung in die Kommunikationsarbeit ist darzustellen.Mindestanforderung: Der Nachweis der Gestaltung und redaktionellen Betreuung von mindestens einem Digital-Format ist zwingend erforderlich (max. 1 Seite).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Erklärungen und Nachweise zum Unternehmen Eine kurze Unternehmenspräsentation des*der Bewerbers*Bewerberin (max. 3 Seiten).
- Erklärungen und Nachweise zum Projektteam a. Darstellung des Ablaufs/der Struktur der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen dem Projektteam und der Auftraggeberin (max. 1 Seite). b. Darstellung, wie Qualitätskontrollen innerhalb der Agentur durchgeführt werden (max. 1 Seite). c. Darstellung des Projektteams mit seinen Qualifikationen (max. 1 Seite).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Vorlage eines GrobkonzeptsDer*die Bewerber*in legt ein Grobkonzept für die Aufgabe vor, das geeignet ist, die Anforderungen an die Leistung zu erfüllen. Es sollte mindestens erläutert werden, welches strategische Vorgehen geplant ist und welche Medien vorgesehen sind. Darüber hinaus geben die Bewerber*innen an, wie (und mit welchem Team) sie die Aufgabe angehen und wie die Abstimmungen mit den Beteiligten erfolgen. Dabei sollte der*die Bewerber*in beim Grobkonzept die Möglichkeiten des Budgets im Blick haben und erläutern, inwieweit die geschätzten Kosten des Grobkonzepts innerhalb des Budgetrahmens liegen. Dabei ist zu beachten, dass das Budget die Personalkosten des*der Bewerbers*Bewerberin, aber auch die externen Kosten für Medien und weitere Nebenkosten enthält.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:- Erklärungen und Nachweise zu bisherigen Leistungen: Darstellung des Leistungsspektrums (Leistungsportfolios) des*der Bewerbers*Bewerberin (max. 2 Seiten).