Rahmenvereinbarung Winterdienstleistungen;Schneeräumung und Glatteisbekämpfung an Schulen, Kindertagesstätten und Jugendtreffs
Winterdienstleistungen aufgeteilt in 43 Lose.
Bei der Vergabe handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung endet pro Los mit Erreichung einer pro Los festgelegten Höchstmenge, spätestens jedoch mit Ablauf des regulären Vertragsendes (15.04.2026), oder, bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption, spätestens mit Ablauf des 15.04.2027.
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will.
Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 2 Wintersaisons bis zum 15.04.2027.
Aufteilung nach verschiedenen Liegenschaften im Kieler Stadtgebiet
Niedrigster Preis
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.Dort heißt es:"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vorEinreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWBbleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 11.09.2025 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Angebotsöffnungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Unterlagen werden im Rahmen des § 56 Abs. 2 bis 4 VgV nachgefordert. Das Leistungsverzeichnis/das Preisblatt (Excel-Tabelle) kann nicht nachgefordert werden.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Versicherungsnachweise für Fahrzeug und Betriebshaftpflicht bei eigenem Fuhrpark sind vorzulegen. Sollten Fahrzeuge bei einem Drittanbieter angemietet werden, sind auf Verlangen die Versicherungsnachweise von diesem anzufordern und vorzulegen,
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Nachweis über vollständige Liste der verfügbaren Gerätschaften zur ordnungsmäßigen Aufgabenerfüllung. Die Aktualität kann regelmäßig von dem AG angefordert werden.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Benennung von Ansprechpartnern für die Liegenschaften mit den jeweiligen Mobilnummern
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- schriftliche Bestätigung kurzer Reaktionszeiten, Ansprechpartner innerhalb von 30 Minuten an der betreffenden Liegenschaft
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:-schriftliche Bestätigung, dass die jeweilige(n) Liegenschaft(en) besichtigt wurden, bevor das Angebot erstellt worden ist
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:- Vorlage von mindestens drei Referenzen über gleichartige Arbeiten (Winterdienst an jeglichen Liegenschaften)
Eine Besichtigung der Liegenschaften vor Abgabe des Angebotes ist zwingend erforderlich. Die erfolgte Besichtigung ist schriftlich zu bestätigen.