Die zu vergebenden Aufträge umfassen die Übernahme und Behandlung/Verwertung der von den Auftraggebern bzw. deren beauftragten Dritten angelieferten Siedlungsabfälle einschließlich der Entsorgung/Vermarktung der bei der Behandlung/ Verwertung entstehenden Outputfraktionen (Behandlungsreste, Wertstoffe usw.).Die leistungsgegenständlichen Abfälle werden dem Auftragnehmer vom jeweiligen Auftraggeber bzw. seinem beauftragten Dritten an die vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage angeliefert. Die Organisation und Durchführung der Abfalltransporte ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
- Los 1: Behandlung/Verwertung von Siedlungsabfällen aus dem Gebiet des AWVC,- Los 2: Behandlung/Verwertung von Siedlungsabfällen aus dem Gebiet des ZAS,- Los 3: Behandlung/Verwertung von Siedlungsabfällen aus dem Gebiet des Vogtlandkreises.Angebote können für ein Los oder mehrere Lose abgegeben werden. Eine Verpflichtung zur Abgabe von Angeboten für mehrere Lose besteht nicht. Auch erfolgt keine Limitierung der Lose.
Der Vertrag (je Los) verlängert sich automatisch über den 31.05.2045 hinaus um fünf weitere Jahre (bis zum 31.05.2050), wenn er nicht mit einer Frist von 24 Monaten zum Vertragsende durch den jeweiligen Auftraggeber gekündigt wird.
Der Standort der Behandlungs-/Verwertungsanlage darf nicht weiter als 250 km von folgenden, losbezogenen Messpunkten entfernt sein:- Los 1: Umladestation des AWVC (Weißer Weg 180, 09131 Chemnitz, Geo-Position: 50.84996671192948, 12.980298196896618)- Los 2: Verbandssitz des ZAS (Schlachthofstraße 12, 09366 Stollberg/Erzgebirge, Geo-Position: 50.713748181023384, 12.779550379611168)- Los 3: Umladestation der KEV (Alte Reichenbacher Str. 76, 08606 Oelsnitz/Vogtland, Geo-Position: 50.43210683276939, 12.192532838400211)Maßgeblich ist die kürzeste mit einem beladenen Sattel-/Containerzug befahrbare Straßenverbindung (einfache Strecke).
Bewertet wird der Preis - unter Berücksichtigung des angebotenen Entgeltes, der angebotenen Rabatte und der angebotenen Preisgleitung - über die gesamte Vertragslaufzeit (Details in den Vergabeunterlagen).
Bewertet wird die Entfernung der Behandlungs-/Verwertungsanlage zum jeweiligen Messpunkt des Auftraggebers (Details in den Vergabeunterlagen).
Bewertet wird die durchschnittliche Energieeffizienz der vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage(n) (Details in den Vergabeunterlagen).
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt durch Förderung (positive Bewertung) einer kurzen Transportentfernung und einer hohen Energieeffizienz der Behandlungs-/Verwertungsanlage.
Unternehmen können die Verletzung von Vergabevorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer geltend machen.Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber/Bieter im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter hierauf besteht nicht.
Vorbemerkung: Geben mehrere Unternehmen gemeinschaftlich einen Teilnahmeantrag ab, so ist die Eignung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung (insb. Referenzen, Anlagenbetrieb) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, so muss dieses Unternehmen auch die Leistung erbringen, für die die Kapazitäten benötigt werden.Auf Verlangen der Vergabestelle ist für diese Unternehmen eine Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. 1) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. 2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein GF bestellt, aller Inhaber).3) Die Vergabestelle wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einholen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen: - die Gewerbeanmeldung sowie - die Eintragung in der Industrie- und Handelskammer.
1) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen (angebotenen) Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, - Eigenerklärung zum Versicherungsschutz2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. - die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
1) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung, dass das teilnehmende Unternehmen über folgende Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags verfügt:> Bei Bewerbung auf ein Los: Referenz(en) über die Verwertung von insgesamt 262,50 TJ/a (entspricht ca. 25.000 t Siedlungsabfälle pro Jahr) in einer Anlage zur Verwertung fester Brennstoffe für den ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten (nicht notwendigerweise ein Kalenderjahr) > Bei Bewerbung auf zwei Lose: Referenz(en) über die Verwertung von insgesamt 393,75 TJ/a (entspricht ca. 37.500 t Siedlungsabfälle pro Jahr) in einer Anlage zur Verwertung fester Brennstoffe für den ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten (nicht notwendigerweise ein Kalenderjahr) > Bei Bewerbung auf drei Lose: Referenz(en) über die Verwertung von insgesamt 525,00 TJ/a (entspricht ca. 50.000 t Siedlungsabfälle pro Jahr) in einer Anlage zur Verwertung fester Brennstoffe für den ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten (nicht notwendigerweise ein Kalenderjahr) 2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Referenzen (mind. mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, der Verwertungsanlage, des Leistungszeitraums sowie des Leistungsgegenstands und -umfangs [Art und Mengen des verwerteten Brennstoffs]) zu benennen.3) Reichen die angegeben Referenzmengen nicht aus, um die Eignung für die Zahl der Lose nachzuweisen, sind die Auftraggeber berechtigt, die Lose, welche Gegenstand des Teilnahmeantrages sind, nach billigem Ermessen unter Wahrung der berechtigten Interessen des Bewerbers zu bestimmen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist das/ein vorgesehene(s) Grundstück und ggf. der Name der Behandlungs-/Verwertungsanlage zu benennen. Im Fall eines beabsichtigten Anlagenneubaus oder einer umfassenden Sanierung/Ertüchtigung einer vorhandenen Abfallbehandlungsanlage sind zusätzliche Angaben zum Grundstück erforderlich.
Eine Auswahl bzw. Begrenzung von geeigneten Bewerbern mittels Auswahlkriterien ist nicht vorgesehen.