Der Landkreis Altenburger Land schreibt Entsorgungsdienstleistungen (Sammlung, Transport und Verwertung/Beseitigung von Abfällen) neu aus.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag durch einseitige Erklärung zweimal um ein Jahr (bis zum 31. Dezember 2029 bzw. bis zum 31. Dezember 2030) zu verlängern.
Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen die Vergabeunterlagen für alle Bieter dahingehend zu ändern, dass eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt.
Die ausgeschriebenen Sammel- und Transportleistungen sind im Landkreis Altenburger Land zu erbringen.
Die Angebote sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Unternehmen können die Verletzung von Vergabevorschriften im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer geltend machen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bewerber hierauf besteht nicht.
1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen eine Erklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. 2) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, - Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576. 3) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein GF bestellt, aller Inhaber), - die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerkerrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. 4) Die Vergabestelle wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einholen.
1) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen (angebotenen) Leistungen, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, 2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw. - die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
1) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: - Eigenerklärung über Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Teilnahmeantrage über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten: Lose 1 und 2: > Mindestens 2 Referenzen für eine grundstücksnahe, flächendeckende Behältersammlung von Abfällen (Restabfall oder Bioabfall oder PPK oder LVP) in zusammenhängenden Gebieten mit einem Anschluss von jeweils mindestens 10.000 Einwohnern > Mindestens 1 Referenz für das angebotene Behälteridentifikationssystem, Los 3: > Mindestens 2 Referenzen für den Transport von Abfällen (mit einer Leistungsmenge von jeweils mindestens 1.000 t pro Jahr), Los 4: > Mindestens 2 Referenzen für die mobile Sammlung und Verwertung/ Beseitigung von Schadstoffen in zusammenhängenden Gebieten mit einem Anschluss von jeweils mindestens 10.000 Einwohnern.2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - Benennung der Referenzen (mind. mit Angabe des Auftraggebers, des Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums und des Leistungsgegenstands/-umfangs)
- Eigenerklärung über EfB-Zertifizierung Los 1: > Sammeln und Befördern von Abfällen Los 2: > Sammeln und Befördern von Abfällen > Lagern von Papier und Pappe (ASN 20 01 01) für die vorgesehene Übernahmestelle, Los 3: > Befördern von Abfällen, Los 4: > Sammeln und Befördern von gefährlichen Abfällen > Lagern und/oder Behandeln von gefährlichen Abfällen für das vorgesehene Zwischenlager (sofern Zwischenlagerung geplant) *Sofern das Transportunternehmen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Transportgenehmigung für die leistungsgegenständlichen Abfallarten vor. ** Sofern der vorgesehene Anlagenstandort nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung bzw. ein Genehmigungsantrag vor, dem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel für die Genehmigung anhaften. Vom Bieter ist jedoch sicherzustellen, dass die geforderte Zertifizierung für den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standort bis spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn erteilt ist und vorliegt. - Eigenerklärung zum angebotenen Behälteridentifikationssystem hinsichtlich des Vorliegens eines BSI-Zertifikates und des dazugehörigen Zertifizierungsreportes (Lose 1 und 2). 2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen: - das/die EfB-Zertifikat(e) bzw. die Genehmigung(en) - auch für bereits zertifizierte/genehmigte Standorte/Anlagen - bzw. der Genehmigungsantrag, - das BSI-Zertifikat und den dazugehörigen Zertifizierungsreport, - eine Beschreibung der Fahrzeugausstattung/-ausrüstung hinsichtlich der Anforderungen zur Erfassung/ Dokumentation von Behälterentleerungen und Sonderereignissen über ein Behälteridentifikationssystem
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe: - für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR - für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Versicherung während der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten und dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Der Zuschlag auf mehrere Lose ist nicht mit der Verpflichtung verbunden, die Deckungssummen zu erhöhen. (2) Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B für die vertragsgemäße Ausführung aller Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen. (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes und die daraus resultierenden Anforderungen und Verpflichtungen einzuhalten.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen: - Einsammlung und Transport von Restabfall, einschl. Einsatz eines Behälteridentifikationssystems und Behälterbewirtschaftung, - Einsammlung und Transport von Bioabfall, einschl. Einsatz eines Behälteridentifikationssystems und Behälterbewirtschaftung sowie optional die Biotonnenreinigung - Einsammlung und Transport von Sperrmüll.
Der Auftragnehmer hat nach gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber innerhalb von 2 Kalenderjahren eine vorgegebene Anzahl an Abfallsammelfahrzeugen mit alternativer Antriebstechnik (z. B. Elektroantrieb oder Wasserstoffantrieb) zur Leistungserbringung einzusetzen.
Der zu vergebende Auftrag umfasst die folgenden Leistungen: - Einsammlung und Transport von Altpapier, einschl. Einsatz eines Behälteridentifikationssystems und Behälterbewirtschaftung, - Containergestellung auf Recyclinghöfen sowie - Vorhaltung und Betrieb einer Übergabestelle
Die Leistung umfasst den Transport von Abfällen (Restabfall, Sperrmüll, Bauschutt und Grünschnitt) von den Recyclinghöfen (einschl. der Containergestellung).
Die Leistung umfasst: - die mobile Sammlung von Schadstoffen an den durch den Auftraggeber festgelegten Sammelplätzen im gesamten Entsorgungsgebiet, - den Transport der Schadstoffe zu geeigneten Zwischenlagern/ Entsorgungsanlagen (Verwertungs- / Beseitigungsanlagen), - die Verwertung/Beseitigung der Schadstoffe.