Ausgeschrieben werden die technische und kaufmännische Betriebsführung des Eigenbetriebes "ThermeNatur Bad Rodach".
Der Betriebsführer soll im Namen und auf Rechnung des Eigenbetriebes handeln und die Stadt bleibt weiterhin Eigentümer und Betreiber der Anlagen (sog. "echter" Betriebsführungsvertrag).Die Aufgaben hat der Betriebsführer mit eigenem Personal zu erfüllen.Der Betriebsführer hat das Personal des derzeitigen Betriebsführers, welches für den Eigenbetrieb tätig ist, zu übernehmen.Als Vergütung für die Betriebsführungsleistungen erhält der Betriebsführer ein Betriebsführungsentgelt mit einer erfolgsabhängigen Komponente (Deckelung des Defizites/Jahresfehlbetrages bzw. des Zuschussbedarfes). D.h. sofern die angebotene Defizitgrenze überschritten wird, reduziert sich das Betriebsführungsentgelt. Wird die Defizitgrenze dagegen unterschritten erhöht sich das Betriebsführungsentgelt.Aufgabe des Eigenbetriebes und somit Aufgabe des Betriebsführers ist die Erledigung sämtlicher Angelegenheiten, die das Kur- und Tourismuswesen in der Stadt Bad Rodach betreffen und beeinflussen. Im Einzelnen umfasst dies folgende Aufgabenfelder:- Betrieb und Verwaltung der ThermeNatur (Badbetrieb), einschließlich des Betriebes und der Verwaltung von zwei Blockheizkraftwerken und einschließlich der medizinischen Abteilung inklusive sämtlicher Anlagen, Gebäude, Einrichtungen und Inventar sowie der täglichen Unterhaltsreinigung der ThermeNatur (innerhalb und außerhalb der Öffnungszeiten),- Betrieb und Verwaltung des Kurparkes einschließlich aller Gebäude,- Betrieb und Verwaltung der Heilquellen,- Betrieb und Verwaltung der Gästeinformation und -betreuung,- Durchführung von Veranstaltungen, die Kur- und Fremdenverkehrszwecken dienen,- Durchführung von Marketingmaßnahmen,- Einbringen der Interessen der ThermeNatur in Werbegemeinschaften, laufende Projekte und Verbände,- Betrieb und Verwaltung des Wohnmobilstellplatzes,- Betrieb und Verwaltung des Waldbades,- Betrieb und Verwaltung des Campingplatzes.Die zu vergebenden Leistungen umfassen dabei insbesondere die kaufmännische und technische Betriebsführung sämtlicher Anlagen, Gebäude und Einrichtungen, die Vornahme der erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen und eine Vermarktung der Angebote.
Die Leistungserbringung beginnt am 01.01.2027. Die Leistungen sind mindestens bis zum 31.12.2036 zu erbringen. Darüber hinaus bestehen 2 Verlängerungsoptionen um jeweils 3 weitere Jahre (bis 31.12.2039 bzw. bis 31.12.2042) sofern nicht eine Vertragspartei fristgerecht zum jeweiligen Vertragsende kündigt (beidseitige Verlängerungsoption).
Quantitatives Zuschlagskriterium ist dabei das gemäß Angebotsformular angebotene Betriebsführungsentgelt.
Der Bieter hat sein Konzept bezüglich des vorgesehenen Personaleinsatzes (u.a. Anzahl Mitarbeiter (getrennt nach Einsatzbereichen), Qualifikationen, saisonale Unterschiede des Personaleinsatzes, Arbeitszeiten, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Kontinuität des Personaleinsatzes, Personalüberleitung etc.) darzulegen.
Der Bieter hat sein Konzept zur Durchführung des laufenden Betriebes (technische und kaufmännische Betriebsführung) sämtlicher von der Betriebsführungsleistung umfassten Einrichtungen (u.a. ThermeNatur, Kurpark, Heilquellen, Gästeinformation und -betreuung, Wohnmobilstellplatz, Campingplatz, Waldbad) darzulegen.
Der Bieter hat sein Konzept bezüglich des vorgesehenen gastronomischen Angebotes (ThermeNatur und Kiosk Waldbad) darzulegen.
Der Bieter hat sein Konzept bezüglich des vorgesehenen Marketings (Thermenmarketing und Tourismusmarketing für die Stadt Bad Rodach) sowie das Konzept bezüglich der Durchführung von Veranstaltungen, die Kur- und Fremdenverkehrszwecken dienen und des Einbringens der Interessen der ThermeNatur in Werbegemeinschaften, laufende Projekte und Verbände) darzulegen.
Der Bieter hat sein Konzept bezüglich der vorgesehenen Preisgestaltung (u.a. Tarifgruppen, Rabattangebote, Kombinationsangebote etc.) darzulegen.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfall gemeinsam neben dem Bewerber für die Auftragsausführung.
Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots zu beachten sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Gleiches gilt für die Bieter im Rahmen der Stufe 2 - Verhandlungsverfahren. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter hierauf besteht nicht.
Vorbemerkung:Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eignung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beizubringen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für sämtlich Eignungsnachweise entsprechend.
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente):1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB3) Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Handelsregister4) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:5) Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft6) die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister7) die Gewerbeanmeldung
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente):1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen in den Jahren 2022, 2023 und 20242) Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen beizubringen:3) der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022, 2023 und 2024 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind4) Nachweis einer abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen oder die Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Die Vergabestelle fordert mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise (Eigenerklärungen und beizubringende Dokumente):1) Eigenerklärung zum Vorliegen folgender Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Abgabe des Teilnahmeantrags:- Mindestens eine Referenz für den Betrieb einer Badeanlage (Hallenbad oder Thermalbad) mit Sauna- und Gastronomiebereich, mit Ganzjahresbetrieb und mindestens 150.000 Besuchern in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten- Mindestens eine Referenz für den Betrieb einer Gästeinformation und Gästebetreuung oder vergleichbaren Einrichtung in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten- Mindestens eine Referenz für den Betrieb eines Campingplatzes oder vergleichbaren Einrichtung in einem zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten
Auf Verlangen der Vergabestelle sind von den Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen innerhalb einer gesetzten Frist nachzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen nur einmal beizubringen.