Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung von Robotischen Assistenzsystemen für die endoprothetische Knie-Versorgung für die Tochterunternehmen (siehe eben AG) der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH.
Semiaktives, Arm-gestütztes Roboter-Assistenzsystem für die Implantation von Kniegelenksendoprothesen.
An der Ausschreibung nehmen folgende Tochtergesellschaften der BG Kliniken teil (Erfüllungsorte siehe Adressen/Auftraggeber):BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbHBG Kliniken Tübingen gGmbHBG Kliniken Ludwigshafen gGmbHBG Klinikum Murnau gGmbHBG Klinikum Hamburg gGmbHBG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbHBG Unfallklinik Frankfurt gGmbHBG Klinikum Duisburg gGmbHBerufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
Erwerb weiterer Assistenzsysteme und Zubehör während der Laufzeit
Laufzeit: der Erwerb der 9 Assistenzsysteme soll über einen Zeitraum von 6 Monaten nach Zuschlag erfolgen. Implantate, Verbrauchsmaterial, weiteres Zubehör sowie Wartung & Service werden während der Nutzungsdauer der Systeme bezogen.
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Teilnahme oder zur Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
1. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.2. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dem Formblatt "1.04_Teilnahmeantrag" aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Welche Unterlagen wann vorzulegen sind, ergibt sich aus der Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag (1.00).3. Soweit in dieser Bekanntmachung / Aufforderung nichts Abweichendes geregelt ist, wird die gesamte Bieterkommunikation, einschließlich der Versendung von Informationsschreiben nach § 134 GWB sowie des Zuschlagsschreibens, über die Vergabeplattform DTVP abgewickelt, wobei die Textform einzuhalten ist. Die Vergabestelle wird dabei vertreten durch die Syndikusrechtsanwälte der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung, Bereich Recht / Zentrale Vergabestelle. Die Bewerber/Bieter haben das Tool zur Bieterkommunikation auf DTVP wie ein eigenes E-Mail-Postfach regelmäßig auf eingehende Benachrichtigungen zu überprüfen.4. Die elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote muss über die Vergabeplattform DTVP so rechtzeitig erfolgen, dass alle Erklärungen bis zum Ende der jeweiligen Frist vollständig übermittelt worden sind. Dabei ist genügend Zeit für die Anmeldung des Bewerbers/Bieters auf der Vergabeplattform und für den Übermittlungsvorgang einzuplanen. Die Bewerber/Bieter werden auf die Erläuterungen des Plattformbetreibers auf den Internetseiten für Bieter (https://support.cosinex.de/) hingewiesen. Insbesondere sind die Hinweise über die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten zu beachten. Diese fristgebundenen Erklärungen dürfen nicht über das z.B. für Bieterfragen genutzte Kommunikationstool eingereicht werden.5. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern, die eine ihrem Einsatz entsprechende Erfüllung der für den Auftragnehmer geforderten Eignungsanforderungen belegen.
Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB).
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB)
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB)
Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023 - 2025) sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Knierobotik & Knie-Endoprothetik) unter Einschluss des eigenen Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mindestanforderungen: Mindestumsatz Knie-Endoprothetik (Implantate) pro Jahr: 3,0 Mio. EUR
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5,0 Mio. Euro für Personenschäden und 5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall besteht.
Oder, sollte kein entsprechender Versicherungsschutz bestehen, unwiderrufliche und unbedingte, Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen und ein entsprechender Nachweis vor Erteilung des Zuschlags vorgelegt wird.
Eigenerklärung, dass eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft besteht bzw. Begründung warum keine Mitgliedschaft besteht (Angabe Grund).
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister bzw. Begründung warum man nicht zur Eintragung verpflichtet ist.
Eigenerklärung zu den beschäftigten Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung spezifisch eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht- gesplittet nach Berufsgruppen -: Außendienst Orthopädische Implantate gesamt; Fachberater / Anwendungsspezialisten Knierobotik; Schulung & Training Implantate + Robotik; Servicetechniker & Reparatur Knierobotik..
Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden. Angaben zu den Referenzen siehe Referenzbogen (u. a. sind Aussagen zu den Hauptkriterien:- Größe und Konzernstruktur von Referenzauftraggebern; vergleichbar mit den BG Kliniken; - Zusätzliche Dienstleistungen, die der Bewerber im Rahmen der Referenzleistung erbracht hat; - Vergleichbarkeit der Referenzleistung mit den Anforderungen der BG Kliniken an die zu erbringende Leistung - zu machen.)
Mindestanforderungen:Mindestens drei Referenzen über Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung.
Eigenerklärung über die Anzahl an Installationen Robotischer Assistenzsysteme (Knierobotik) in der EU und Deutschland gesamt sowie Installationen in Deutschland konkret im Jahr 2025.