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Verfahrensangaben

Rahmenvertrag - DGUV V3-Prüfung

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

BG Klinikum Hamburg gGmbH
DE118714007
Bergedorfer Straße 10
21033
Hamburg
Deutschland
DE600
alexander.ruppelt@bg-kliniken.de
+49 (0)30 330 960 200

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Bundes
991-02380-92
Villemombler Straße 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.de-mail.de
+49 2289499-0
+49 2289499-163

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71630000-3
71356000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das BG-Klinikum Hamburg ist eine von neun Akutkliniken im Verbund der berufsgenossenschaftlichen Kliniken, den "BG-Kliniken". Mit unserer leistungsstarken Notaufnahme und dem hier stationierten Notarzteinsatzfahrzeug und Rettungshubschrauber spielen wir eine entscheidende Rolle bei der Akutversorgung von Unfallopfern und schwerverletzten Patientinnen und Patienten aus ganz Norddeutschland. Weiterhin sind wir als überregionales Traumazentrum zertifiziert und damit auch auf Katastrophen- und Großschadensereignisse optimal vorbereitet. Unsere Zentren für Querschnittlähmungen, Brandverletzungen und Rehabilitation gehören zu den größten Abteilungen dieser Art im Bundesgebiet. Weitere Kernkompetenzen unseres Hauses sind die Septische Chirurgie und die Neurotraumatologie.

Das hoch qualifizierte Fachpersonal des BG-Klinikums Hamburg ist spezialisiert auf alle chirurgischen Fachdisziplinen und eine integrierte Rehabilitation, die Patientinnen und Patienten vom Unfallort bis zur möglichst vollständigen Wiederherstellung begleitet. Außerdem erfüllen wir einen Versorgungsauftrag für die Gesamtbevölkerung und stehen damit rund um die Uhr Patientinnen und Patienten aller Krankenversicherungen offen. Unsere Gesellschafter sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und neun Unfallkassen.

Für das BG Klinikum Hamburg wird die Überprüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln und den ortsfesten Elektroanlagen nach den gültigen einschlägigen DIN-Vorschriften (u.a. DIN VDE 0105-100, DIN VDE 100-600und DIN VDE 0701-0702) arbeitsrechtsrechtlichen Vorschriften (insbesondere Betriebssicherheitsverordnung) und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften und Prüfungsempfehlungen (insbesondere DGUV Vorschrift 3 und DGUV I 203-049) sowie der TRBS und die entsprechende Dokumentation aller Messergebnisse durch eine Elektrofachkraft an ein externes Unternehmen vergeben.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Beschaffung umfasst die wiederkehrende Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105-100. Die Prüfungen dienen dem Nachweis des ordnungsgemäßen und sicherheitstechnisch einwandfreien Zustands.

Der Leistungsumfang beinhaltet die Besichtigung, Messung und Dokumentation der Betriebsmittel. Der Auftragnehmer muss sämtliche Mess- und Dokumentationstechnik (inkl. Notebook/Tablet, Scanner, Drucker) selbst bereitstellen und ist für die Erstellung und Pflege eines Arbeitsmittelkatasters verantwortlich. Nach erfolgreicher Prüfung sind eine Prüfplakette sowie bei Ersterfassung ein Inventarisierungsaufkleber mit Individualnummer und elektronischer Kennung (Barcode/QR-Code) anzubringen. Mangelhafte Geräte sind sofort zu sperren (Aufkleber "GESPERRT", Stecker sichern) und zu protokollieren.

Die Prüfungsdurchführung erfolgt nach Terminvereinbarung (Mo-Fr, 7:00-16:00 Uhr) mit den Nutzern vor Ort, wobei der Auftragnehmer die Feinabstimmung und den Zugang eigenständig organisiert. Montage- und Demontagezeiten sind in der Kalkulation enthalten und dürfen nicht gesondert berechnet werden. Nutzungsbeeinträchtigungen sind auf ein Minimum zu beschränken.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2026
31.12.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bergedorfer Straße 10
21033
Hamburg
Deutschland
DE600

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
3.349.200,00
EUR
EUR
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.

Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Ein Wettbewerbsgewinner wurde noch nicht ermittelt, der Wettbewerb ist noch nicht abgeschlossen.